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Studienplatzklage - was Sie wissen und beachten müssen!

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Studienplatzklage - was Sie wissen und beachten müssen!

Wer nicht den erforderlichen numerus clausus (nc) erreicht, für den zerplatzt oft das Traumstudium. Besonders diejenigen, die Humanmedizin studieren wollen, haben wenig Aussichten. Nach der Bewerbung auf den Studienplatz ist daher die Studienplatzabsage keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Wer sich lange Wartezeiten nicht leisten kann oder leisten möchte, hat allerdings die Möglichkeit, die Studienplatzabsage mit einer Klage anzufechten und doch noch einen Studienplatz zu bekommen.

Voraussetzungen für eine Studienplatzklage

Grundsätzlich muss der Bewerber die Hochschulreife erlangt (Abitur) und sich ordnungsgemäß für den Studienplatz beworben haben. Zudem ist es in manchen Bundesländern erforderlich, dass ein „Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität“ gestellt wird. Hintergrund: Die Universitäten legen bei hohen Bewerberzahlen eine Anzahl von maximalen Studienplätzen fest, das ist die sogenannte festgesetzte Kapazität. Die Universitäten setzen aber in der Regel ihre möglichen Kapazitäten zu niedrig an. Das heißt, die Universität könnte noch mehr Studienplätze zur Verfügung stellen, als sie tatsächlich als Kapazität festgesetzt hat. Der Antrag zielt darauf ab, einen solchen möglichen von der Universität noch nicht vergebenen Studienplatz zu bekommen. Dabei ist zu beachten, dass auch dieser Antrag rechtzeitig gestellt wird. Um keine Frist zu verpassen, ist es zulässig und empfehlenswert diesen Antrag zugleich mit der „normalen“ Bewerbung zu stellen.

Kommt sowohl für die „normale“ Bewerbung wie auch für die Bewerbung außerhalb der festgesetzten Kapazität die Ablehnung, kann der abgelehnte Bewerber gegen beide Bescheide Klage erheben. Die Ablehnung beider Anträge kann auch in einem Schreiben erfolgen. Hier ist zu beachten, dass eine Klage gegen die Ablehnung der „normalen“ Bewerbung meist geringe Erfolgschancen hat, da den Universitäten bei diesen Verfahren selten Fehler unterlaufen. Die meisten erfolgreichen Studienplatzklagen stützen sich daher stets auf eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität. 

Klagefrist einhalten und vorläufigen Rechtsschutz beantragen

Mit Zugang des ablehnenden Bescheids beginnt die Klagefrist zu laufen. Diese beträgt einen Monat. Zugang bedeutet der Zeitpunkt, in dem das Schreiben im Briefkasten gelandet ist. Die tatsächliche Kenntnis spielt grundsätzlich keine Rolle. Mit der Klageerhebung sollte zugleich auch vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden, da eine Klage im Verwaltungsverfahren sich über Jahre erstrecken kann. Mit dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz kann man eine Entscheidung innerhalb von drei bis sechs Monaten erwarten. 

Foto(s): ©Pexels/Anastasiya Gepp

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