Studienplatzklage zum Wintersemester 2017/2018 – ein Überblick

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Der Kampf ums Mangelgut Studienplatz beginnt wieder zum Wintersemester 2017/2018. Dabei wird nicht jeder Studienbewerber sein Wunschstudium erhalten, sondern eine ablehnende Entscheidung mit der Folge, dass der Studienbewerber in der Regel ein Jahr warten muss, um sich erneut zu bewerben. Diese Wartezeit kann umgangen werden. 

Die Studienplatzklage kann dabei helfen, um den freien Zugang zu einer Ausbildungsstätte (Hochschule/Universität) zu ermöglichen. Diese Möglichkeit wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 18.07.1972 geschaffen, wonach aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 GG Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot ein Recht des Studienbewerbers auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl gewährleistet werden muss.

Die Dauer einer Studienplatzklage ist unterschiedlich und wird durch viele Faktoren beeinflusst. So werden die frühesten Entscheidungen regelmäßig zum Ende des Monats Oktober bekannt gegeben. 

Bei den medizinischen Studiengängen ist in der Regel von einer längeren Verfahrensdauer auszugehen. Einzuplanen ist jedenfalls immer auch noch die Fortführung des Verfahrens in der zweiten Instanz.

Die Erfolgsaussichten hängen maßgeblich von der Art des Studienganges ab. Allgemein kann festgehalten werden, dass eine Klage umso erfolgsversprechender ist, desto weniger Antragsteller in dem jeweiligen Studiengang klagen. Demnach verringern sich die Erfolgsaussichten, wenn die Anzahl der Antragsteller steigt. Idealerweise strengen wir einen Zulassungsvergleich mit den Universitäten/Hochschulen an, d.h. der Studienbewerber bekommt sowohl vorläufig als auch endgültig einen Studienplatz im Vergleichswege und das gerichtliche Verfahren kann dann eingestellt werden. 

Die Kosten einer Studienplatzklage setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen. Neben den Gebühren der anwaltlichen Vertretung besteht ein finanzielles Risiko hinsichtlich der anfallenden Gerichtskosten sowie möglicher Kosten der anwaltlichen Vertretung auf der Gegenseite. Insbesondere bei den medizinischen Studiengängen lassen sich die Universitäten gerne anwaltlich vertreten. 

Entscheidend kann auch die Führung des Prozesses durch den jeweiligen Rechtsanwalt sein. Durch eine falsche Prozessführung können viele Kosten entstehen, welche bei richtiger Prozessführung vermieden werden können. Eine anwaltliche Beratung ist im Einzelfall bei der Einschätzung des spezifischen Kostenrisikos empfehlenswert. 

Für die Inanspruchnahme eines Anwalts spricht, dass der Studienbewerber als Laie und somit ohne jegliche juristischen Kenntnisse ein umfangreiches Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz betreiben muss. Neben unzähligen strengen Formalien und Fristen ist gerade der Vortrag bzgl. versteckter Kapazitäten eine große Herausforderung. Nicht zuletzt erfordern gerade mehrere parallel laufende Verfahren einen nicht zu unterschätzenden organisatorischen Aufwand. Zudem fordern immer mehr Verwaltungsgerichte einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die Fehlerhaftigkeit des Kapazitätsberichts. Die Beauftragung eines Anwalts ist somit zwar keine Pflicht, aber dennoch sehr empfehlenswert.

Schlömer & Sperl Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit zentralem Sitz in der Hansestadt Hamburg. Für das kommende Wintersemester 2017/2018 empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten einer Studienplatzklage zu informieren. Wir sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Studienplatzklage bestens vertraut und unterstützen Sie gerne im Rahmen der vorprozessualen Korrespondenz mit den jeweiligen Hochschulen bzw. der Stiftung für Hochschulzulassung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Entwicklung des Hochschulzulassungsrechts und auch die Entwicklung der Zulassungszahlen. 

Auch wenn Sie nicht aus Hamburg kommen und deshalb keinen persönlichen Termin wahrnehmen können, beraten wir Sie gerne. Ihr Wohnsitz spielt definitiv keine Rolle. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. 


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