Sturm – Ein Fall für die Versicherung?
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Vor allem im Frühjahr und Herbst treten immer häufiger kleinere Stürme auf. Meistens blieben bisher die meisten Gemeinden von größeren Auswirkungen verschont, dies kann sich jedoch aufgrund der immer extremer werdenden Wetterverhältnisse schnell ändern. Sturmtiefs zum Beispiel fegen in der Sturmsaison in Teilen Deutschlands mit Windgeschwindigkeiten von über 90 km/h übers Land, was der Stärke 10 entspricht und schon für größere Schäden sorgen kann.
Was ist zu tun, wenn ein Schaden eintritt?
Und was ist, wenn die Versicherung der Ansicht ist, der Schaden sei überhaupt nicht versichert? Was ist versichert? Was ist bei der Schadenmeldung zu beachten?
Schäden durch Sturm können in der Gebäude- und in der Hausratversicherung abgedeckt werden. Die Versicherungen definieren den Versicherungsfall in den Versicherungsbedingungen. Versichert sind danach Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen durch die unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden; oder unter anderem dadurch, dass der Sturm Sachen auf das Gebäude wirft. Zudem ist eine Windstärke von mindestens 8 (62 km/h) nötig.
Wie ist nun im Einzelnen vorzugehen?
Es ist Ihre Aufgabe, nachzuweisen, dass ein versicherter Schaden vorliegt. Wichtig ist, dass der gesamte Schadensfall dokumentiert wird, als von der Ursache bis hin zum Schaden an Ihrem Gebäude oder am Hausrat. Sinnvoll ist es daher, ein kurzes Video anzufertigen, auf dem man die Wucht des Sturms erkennt. Dies ist vor allem deshalb wichtig, da die Versicherung beim Wetteramt die Sturmstärke genau auf den Ort und die Straße bezogen abfragen wird. Es ist möglich, dass in einigen Fällen nur Windstärke 6 statt die benötigte Windstärke 8 bestätigt wird, was im Einzelfall jedoch konkret zu klären ist. Einzelne Sturmböen sind oft stärker als die gemessene Windstärke, können jedoch über die Messung nicht erfasst werden. Die Versicherung wird den Schaden zunächst ablehnen.
Mit einem Video können Sie der Versicherung einen Eindruck des Sturms vermitteln. Machen Sie Bilder der Zerstörung nach dem Sturm, in Absprache mit den Nachbarn am besten auch von deren Grundstücken, sodass die Versicherung sieht, dass nicht nur ihr Haus, sondern die Nachbarschaft betroffen ist. Fotografieren Sie alle Schäden an Ihrem Gebäude und an Ihrem Hausrat. Sollten Sie noch Anschaffungsbelege der zerstörten Gegenstände haben, sind diese auch bei der Versicherung einzureichen.
Dokumentieren Sie die Aufräumungsarbeiten, wie viele Personen haben wie lange gearbeitet? Die Eigenleistung wird Ihnen durch die Versicherung regelmäßig vergütet.
Es gilt die gesamten Obliegenheiten zu berücksichtigen. Der Schadensfall ist der Versicherung unverzüglich zu melden. Es besteht immer eine Schadenminderungspflicht, Sie müssen verhindern, dass sich der Schaden vergrößert. Selbstverständlich nur im Rahmen des Möglichen. Ist beispielsweise Wasser ins Gebäude eingedrungen, muss dieses aufgewischt werden.
Viele Schadensfälle laufen bei den Versicherer problemlos, von der Schadenmeldung bis hin zur Auszahlung, ab. In einigen Fällen kommt es jedoch, trotz umfassender Dokumentation, dennoch zu Problemen mit der Anerkennung des Versicherungsfalles, der Auszahlung der eingereichten Rechnungen, der Freigabe eines Angebots oder gar zu ungerechtfertigten Kürzungen. In solchen Fällen ist juristischen Rat vom Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuholen.
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