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Arbeitsunfall - was Sie wissen und beachten müssen!

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Arbeitsunfall - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Unter einem Arbeitsunfall versteht man den Unfall eines Arbeitnehmers, der mit dessen betrieblicher Tätigkeit im Zusammenhang steht und einen Gesundheitsschaden verursacht hat.
  • Auch Wegeunfälle, die auf direktem Weg zur Arbeit geschehen, werden in der Regel als Arbeitsunfälle anerkannt.
  • Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger entscheiden über die Anerkennung von Unfällen als Arbeitsunfälle.
  • Arbeitnehmer haben nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung der Unfall eines Arbeitnehmers, der sich im Zuge seiner versicherten Tätigkeit ereignet. Man spricht auch von einem Berufsunfall oder Betriebsunfall. Jedoch handelt es sich nicht bei jedem Unfall, der während der Arbeitszeit geschieht, automatisch um einen Arbeitsunfall.

Damit ein Berufsunfall vorliegt, muss der Unfall mit der betrieblichen Tätigkeit in Verbindung stehen und einen Gesundheitsschaden ausgelöst haben. Das bedeutet, wenn bereits vor dem Unfall ein Gesundheitsschaden existierte, der sich während der Arbeitszeit nur verschlimmerte, wird dieser nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt.

Darüber hinaus handelt es sich auch in folgenden Fällen generell um einen Arbeitsunfall, da ebenfalls eine versicherte Tätigkeit vorliegt:

  • Unfall auf unmittelbarem Weg zur Arbeit, auch Wegeunfall genannt
  • Unfall beim Ausüben eines Ehrenamtes
  • Unfall bei der häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen
  • Unfall während des Besuchs einer Schule
  • Unfall eines Kindes während des Besuchs einer Kita
  • Unfall während einer Hilfeleistung nach einem Unfall im Straßenverkehr

Wer entscheidet über die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall?

Die Entscheidung darüber, welche Unfälle als Arbeitsunfälle einzuordnen sind, treffen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Dabei handelt es sich um:

  • die gewerblichen Berufsgenossenschaften für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft
  • die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für Arbeitnehmer, mitarbeitende Familienangehörige sowie Selbstständige in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  • die Unfallkassen und weitere Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Angestellte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie für Studenten, Schüler und Kindergartenkinder 

Welche Leistungen erhält man nach einem Arbeitsunfall?

Arbeitnehmer, die einen Arbeitsunfall erlitten haben, haben einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu können abhängig vom erlittenen Gesundheitsschaden u. a. zählen:

  • Kostenübernahme für die ärztliche Behandlung
  • Zahlung von Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit
  • Kostenerstattung für eine Umschulung oder behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes
  • Zahlung einer Unfallrente bei bleibenden Gesundheitsschäden
  • Zahlung einer Hinterbliebenenrente im Todesfall

Im Regelfall erfolgt durch die gesetzliche Unfallversicherung keine Übernahme von Sachschäden. Lediglich Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe verursacht wurden, oder Schäden an durch den Arbeitsunfall unbrauchbar gewordenen Hilfsmitteln wie Brillen werden erstattet.

Stellt sich heraus, dass kein Arbeitsunfall vorliegt, so setzt der Unfallversicherungsträger darüber die Krankenkasse in Kenntnis. Die erforderlichen medizinischen Leistungen werden in diesem Fall von der Krankenversicherung übernommen.

Wie läuft die Prüfung der Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls ab?

Nach einem Arbeitsunfall sollten Verletzte einen Durchgangsarzt aufsuchen. Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit speziellen Kenntnissen im Bereich Unfallmedizin. Zudem verfügen sie über die nötige Praxisausstattung für die Behandlung von Unfallverletzten. Der Durchgangsarzt trifft die Entscheidung über die weitere Heilbehandlung. Bei leichten Verletzungen kann dies auch der Hausarzt übernehmen.

Wenn es aufgrund eines Berufsunfalls zu einer Arbeitsunfähigkeit von über drei Kalendertagen kommt, muss der Arbeitgeber dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Dieser prüft dann z. B. durch Befragung von Zeugen, ob sämtliche Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind.

Darüber hinaus wird kontrolliert, ob der erlittene Gesundheitsschaden und der Unfall ursächlich zusammenhängen. Zu diesem Zweck kann die Krankheitsvorgeschichte ermittelt und ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Die Unfallversicherungsträger geben hierzu Gutachten bei externen Fachärzten in Auftrag. In der gegenwärtigen Praxis nennt der Unfallversicherungsträger dem Versicherten drei Gutachter zur Auswahl.

Wie endet dieses Prüfverfahren?

Am Ende des Prüfverfahrens erkennt der Unfallversicherungsträger das Unfallgeschehen als Arbeitsunfall an oder nicht. Dem Versicherten teilt er seine Entscheidung mittels eines schriftlichen Bescheids mit.

Gegen diesen Bescheid kann der Versicherte binnen eines Monats beim Unfallversicherungsträger Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch seitens des Unfallversicherungsträgers zurückgewiesen, so hat der Versicherte noch die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht einzureichen.

Wie viele Arbeitsunfälle ereignen sich pro Jahr in Deutschland?

Die Zahl der Unfälle während der Arbeit pro Jahr sinkt deutschlandweit seit Jahren tendenziell. Es lohnt sich ein genauer Blick auf die Anzahl der gemeldeten Arbeitsunfälle in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2018:

JahrAnzahl gemeldeter Arbeitsunfälle
2018876.952
2017873.522
2016877.071
2015866.056
2014869.817
2013874.514
2012885.009
2011919.025
2010954.459
2009886.122
2008971.620
Foto(s): ©Pixabay marcofedermann

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