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Was macht ein Patentanwalt?

Der Patentanwalt bewegt sich an der Schnittstelle von Recht und Technik. Sie übernehmen die Beratung und Vertretung ihrer Mandanten in den Bereichen geistiges Eigentum und gewerblicher Rechtsschutz. Dazu gehören insbesondere Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht sowie regelmäßig Designschutz und Markenrecht.

Tätigkeit von Patentanwälten

Viele Unternehmer lassen sich von einem Patentanwalt beraten, welche Art der Eintragung ihr Produkt und ihre Erfindung am besten vor Nachahmung oder Produktpiraterie schützen kann. In folgenden Verfahren vor dem Patentamt bzw. Markenamt, z. B. zur Patenteintragung, ist ebenfalls oft ein Patentanwalt beteiligt. Ähnliches gilt bei Verfahren zur Eintragung eines Designs oder einer Markenanmeldung zum Markenregister.

Nach § 4 Abs. 3 Patentanwaltsordnung (PAO) darf ein Patentanwalt seine Mandanten auch vor Gerichten ohne Rechtsanwaltszwang vertreten. Neben dem Bundespatentgericht kann ein Patentanwalt damit auch vor dem Amtsgericht auftreten oder beim Landgericht beispielsweise einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen oder eine Schutzschrift einreichen.

Ein Patentanwalt bearbeitet nicht nur Mandate direkt zum Patentschutz. Auch kann er für den Patentinhaber einen Lizenzvertrag entwerfen, den dieser Dritten zur Vermeidung einer Patentverletzung anbieten kann.

Ausbildung zum Patentanwalt

Anders als ein Rechtsanwalt mit Jurastudium hat der Patentanwalt ein Studium aus dem Bereich Naturwissenschaft oder Technik absolviert. Patentanwälte sind also zunächst Ingenieure bzw. Naturwissenschaftler. Danach haben sie aber eine mindestens 34-monatige juristische Zusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen.


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