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Restrukturierung einfach erklärt: Ursachen, Ziele und Folgen

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Restrukturierung einfach erklärt: Ursachen, Ziele und Folgen

Beim Begriff Restrukturierung denken viele Arbeitnehmer zunächst an Massenentlassungen und Abteilungsschließungen. Restrukturierung umfasst grundsätzlich jedoch alle Maßnahmen, die eine Unternehmenskrise verhindern oder lösen sollen. Wie läuft eine Umstrukturierung ab? Welche Folgen hat sie für Angestellte? Und wann ist sie unvermeidbar? Alles Wissenswerte erfahren Sie im folgenden Ratgeber.  

Wann ist die Restrukturierung eines Unternehmens notwendig? 

Die Restrukturierung eines Unternehmens kann erforderlich werden, um sich auf Veränderungen vorzubereiten oder daran anzupassen. Kann die Unternehmenskrise nicht mehr verhindert werden, soll sie durch eine Umstrukturierung bezwungen werden. Erfolgt die Restrukturierung vorbeugend, also bevor eine Unternehmenskrise entsteht, sind in der Regel weniger drastische Veränderungen nötig als bei einer Umstrukturierung, die eine bestehende Krise beenden soll.  

Verschiedene Ursachen können – auch in Kombination – zur Unternehmenskrise führen und eine Restrukturierung erforderlich machen. Wirtschafts- oder Klimakrisen haben oft negative Veränderungen wie Kostensteigerungen und Lieferengpässe zur Folge. Auch andere externe Einflüsse wie beispielsweise die sich wandelnde Marktsituation inklusive Beschränkungen, fehlende Nachfrage und neue Wettbewerber wirken sich auf die Unternehmenssituation aus. Unternehmensinterne Gründe für eine Umstrukturierung können vorliegen, wenn hinsichtlich der Unternehmensstrategie oder interner Prozesse falsch gehandelt wurde. Auch fehlkalkulierte Personalressourcen wie beispielsweise ein Mangel an fachlichen Qualifikationen oder unpassende Schwerpunkte können eine Unternehmenskrise begünstigen.  

Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, so büßt es an Wettbewerbsfähigkeit ein, Kunden gehen verloren und Marktprobleme entstehen. Dadurch bilden sich auch finanzielle Probleme wie ein Einbruch des Gewinns. Steigende Schulden und sogar die Insolvenz des Unternehmens drohen.  

Ziel der Restrukturierung: Turn Around 

Ziel der Umstrukturierungsmaßnahmen ist der sogenannte Turn Around, also der wirtschaftliche Umschwung des Unternehmens. Die Wettbewerbsfähigkeit soll (wieder-)hergestellt werden.  

Wesentliches Ziel ist damit einhergehend die Verbesserung der finanziellen Situation. Diese kann sich beispielsweise in Form von Liquiditätssicherung und der Restrukturierung von Krediten zeigen. Die Maßnahmen sollen nachhaltige Veränderungen schaffen und das Unternehmen sowohl auf strategischer als auch struktureller und operativer Ebene optimieren.  

Vorgehensweise: Ablauf der Restrukturierung 

Um die Strukturen eines Unternehmens systematisch zu ändern, sind meistens nicht nur einzelne neue Strategien und Prozesse erforderlich, sondern ein grundsätzliches Umdenken. Viele Unternehmen ziehen externe Berater hinzu, um diesen Wandel zu erzielen. 

Zunächst muss ermittelt werden, wo im Unternehmen Handlungsbedarf besteht. Dafür ist eine Analyse der externen und internen Faktoren notwendig. Für die konkrete Maßnahmenplanung empfiehlt es sich, einen Zeitplan zu erstellen, der kurz-, mittel- und langfristig die erforderlichen Maßnahmen sowie Vorlaufzeiten und die Überprüfung der Umsetzungen enthält. Die Durchführung der Maßnahmen kann schrittweise und in verschiedenen Phasen erfolgen. Neben dem Umgang mit der aktuellen Krise sollten auch vorbeugende Maßnahmen erarbeitet werden, um erneute Krisen in der Zukunft zu vermeiden.  

Die Restrukturierung kann verschiedenste Maßnahmen beinhalten, darunter: 

  • strategische Neuausrichtung des Unternehmens und Veränderung des Geschäftsmodells 

  • Änderung der Arbeitsprozesse im Unternehmen 

  • Ausgliedern bzw. externe Abwicklung von Prozessen (Outsourcing

  • Einstellung von einzelnen Produkten oder Schließung von Abteilungen 

  • Veräußerung von Vermögenswerten zur Liquiditätsherstellung 

  • Personalveränderungen (wie Neueinstellungen oder Entlassungen) 

Was bedeutet eine Restrukturierung für die Mitarbeiter? 

Kündigungen oder gar Massenentlassungen werden zwar oft damit in Verbindung gebracht, sind aber kein zwingender Teil einer Restrukturierung. Andere mögliche Personalmaßnahmen sind Neueinstellungen, Versetzungen sowie eine Änderung der Personalstruktur, zum Beispiel durch Positionswechsel.  

Grundsätzlich sollten die Mitarbeiter während einer Restrukturierung des Unternehmens einbezogen werden, um den Kulturwandel für Arbeitnehmer zu vereinfachen und sie von den Maßnahmen und Zielen zu überzeugen. Kommunikation kann helfen, Unsicherheiten zu bewältigen, und durch das Aufzeigen von Vorteilen motivieren. Neben dem Schaffen positiver Anreize sollten Arbeitgeber aber auch eventuelle negative Folgen thematisieren und überlegen, inwiefern es möglich ist, diese auszugleichen.  

Sie wurden im Zuge einer Restrukturierung entlassen? 

Finden im Laufe der Restrukturierung betriebsbedingte Kündigungen statt, so sollten Sie diese nicht ohne Weiteres hinnehmen – denn diese erfüllen nicht immer die nötigen Voraussetzungen: Ist die Entlassung dringend? Kommt für Sie als Betroffenen kein anderer Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens infrage?  

Wurde Ihnen im Zuge einer Restrukturierung die Kündigung ausgesprochen, sollten Sie dringend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, um die Kündigung überprüfen zu lassen. Nutzen Sie jetzt die anwalt.de-Suche und finden Sie schnell und unkompliziert den passenden Anwalt für die Prüfung Ihrer Kündigungt für die Prüfung Ihrer Kündigung!  

Betriebsrat in der Umstrukturierung: Unterstützung betroffener Mitarbeiter 

Bedeuten die geplanten Änderungen, die durch die Umstrukturierung entstehen, Nachteile für die Arbeitnehmer, so müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten den Betriebsrat, sofern vorhanden, rechtzeitig über die Planung unterrichten und sich mit diesem beraten. Welche Änderungen unter diese Pflicht fallen, regelt § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG): 

  • „Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,  

  • Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,  

  • Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,  

  • grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,  

  • Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.” 

Werden sich Arbeitgeber und Betriebsrat über den Ausgleich beziehungsweise die Milderung der Nachteile einig, so werden diese Maßnahmen in Form eines Sozialplans festgesetzt (§ 112 BetrVG). Finden die beiden Parteien keine gemeinsame Lösung, können sie die Bundesagentur für Arbeit um Vermittlungshilfe bitten oder die Einigungsstelle kontaktieren. Diese entscheidet über den Sozialplan, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung erzielen.  

Weitere Unterstützungsoption: Transferkurzarbeitergeld 

Das Transferkurzarbeitergeld stellt eine finanzielle Unterstützung für Mitarbeiter dar, die von dem Personalabbau der Restrukturierung betroffen sind. Schließt ein Unternehmen Abteilungen aus wirtschaftlichen Gründen und bewirkt damit einen dauerhaften Stellenabbau, kann der Arbeitgeber diese finanzielle Unterstützung beantragen.  

Das Transferkurzarbeitergeld soll den Verdienstausfall der Arbeitnehmer zumindest teilweise ausgleichen und ihnen die Übergangszeit bis zu einer neuen Beschäftigung erleichtern. Übernimmt der Arbeitgeber Transfermaßnahmen wie beispielsweise Seminare und Beratungen, die die Arbeitssuche erleichtern sollen, können auch diese Kosten von der Agentur für Arbeit bezuschusst werden. 

(LES) 

Foto(s): ©Adobe Stock/alphaspirit

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