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Restschuldbefreiung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Restschuldbefreiung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Mit der Restschuldbefreiung ist das Insolvenzverfahren eines privaten Schuldners abgeschlossen.
  • Spätestens sechs Jahre nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist man schuldenfrei.
  • Während des Insolvenzverfahrens sichern die Pfändungsgrenzen das Existenzminimum des Schuldners.

Was ist eine Restschuldbefreiung?

Immer mehr private Haushalte in Deutschland sind überschuldet – oftmals aus Gründen, die sie zumeist nicht zu verantworten haben, wie Scheidung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Durch die Restschuldbefreiung können sie sich nach drei bis sechs Jahren einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen, ohne lebenslang ihre Schulden abzahlen zu müssen. Allerdings ist die Restschuldbefreiung an gewisse Voraussetzungen gebunden.

Wie läuft eine Restschuldbefreiung ab?

Häufig wird der Antrag auf Restschuldbefreiung zusammen mit dem Insolvenzantrag des Schuldners gestellt. Allerdings muss vorher ein außergerichtliches Einigungsverfahren erfolglos durchlaufen worden sein. 

Ob die Restschuldbefreiung im Rahmen des Eigenantrags genehmigt wird, entscheidet das Insolvenzgericht durch einen Beschluss (§ 289 InsO). Zu Beginn des Insolvenzverfahrens wird dem Schuldner von dem Insolvenzgericht ein Treuhänder beziehungsweise bei Regelinsolvenz (Unternehmens- bzw. Firmeninsolvenz) ein Insolvenzverwalter zugeteilt.

Der Insolvenzverwalter erhält vom Schuldner in den nächsten Jahren entsprechende Pfändungsbeträge aus Einkünften und Vermögen des Schuldners (sog. Insolvenzmasse), um diese dann möglichst gleichmäßig an die Gläubiger zu verteilen.

Es ist allerdings auch möglich, dass ein Gläubiger der Restschuldbefreiung widerspricht. Hierfür muss ein Grund vorliegen, der sich aus § 290 der Insolvenzverordnung (InsO) ergeben kann.

Was muss während der Restschuldbefreiungsphase beachtet werden?

Um die Restschuldbefreiung zu erlangen, muss der Schuldner eine sogenannte Wohlverhaltensphase durchlaufen. Diese Phase beträgt sechs Jahre, kann aber auf fünf bzw. drei Jahre verkürzt werden, wenn die Schulden entsprechend getilgt werden.

  • Restschuldbefreiung nach 3 Jahren: Rückzahlung von mind. 35 % der Verbindlichkeiten plus Prozesskosten
  • Restschuldbefreiung nach 5 Jahren: Rückzahlung der gesamten Prozesskosten

Liegt einer dieser Punkte nicht vor, kann die Restschuldbefreiung erst nach 6 Jahren erfolgen. Darüber hinaus müssen noch folgende Pflichten während der Wohlverhaltensphase eingehalten werden:

  • Arbeitsplatz: Der Schuldner muss einen Arbeitsplatz haben oder sich aktiv um einen bemühen.
  • Wohnsitz: Zieht der Schuldner um, muss er dies sofort dem Insolvenzgericht melden.
  • Erbschaft: Erhält der Schuldner eine Erbschaft, muss er die Hälfte des Erbes an den Treuhänder abgeben.
  • Keine selbstständigen Zahlungen: Der Schuldner darf die Forderungen seiner Gläubiger nicht selbstständig begleichen.

Der Schuldner darf keine Zahlungen selbstständig an einen oder mehrere Gläubiger vornehmen. Dies erledigt sein Treuhänder beziehungsweise bei der Regelinsolvenz der Insolvenzverwalter. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht nach Anhörung der Gläubiger und des Schuldners, ob eine Restschuldbefreiung ausgesprochen wird.

Foto(s): ©Pixabay/stux

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