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Waffenschein - was Sie wissen und beachten müssen!

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Waffenschein - was Sie wissen und beachten müssen!

In Deutschland unterliegt der Waffenbesitz sehr strengen Vorschriften. Um hierzulande Schusswaffen legal besitzen zu können und diese auch außerhalb des eigenen Grundstücks mit sich führen zu dürfen, brauchen Sie eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein. 

Was ist eine Waffenbesitzkarte?

Eine Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dazu, erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition bei sich zu Hause zu lagern oder diese zu erwerben. Die Waffenbesitzkarte ist kein Waffenschein und berechtigt Sie auch nicht dazu, die Waffe außerhalb Ihres Hauses mit sich zu führen. Um die Waffe rechtmäßig zu transportieren, müssen Sie die Munition von der Schusswaffe getrennt transportieren. 

Was ist ein Waffenschein?

Ein Waffenschein berechtigt Sie – im Gegensatz zur Waffenbesitzkarte –, bestimmte Schusswaffen mit sich zu führen. Dies bedeutet, dass Sie die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks bei sich tragen dürfen. Oftmals wird der Waffenschein auch als großer Waffenschein bezeichnet – an Privatpersonen wird dieser jedoch äußerst selten vergeben. Neben dem großen Waffenschein gibt es auch den kleinen Waffenschein. Dieser wurde 2003 eingeführt und berechtigt Sie dazu, sogenannte PTB-Waffen auch außerhalb Ihres Grundstücks mit sich zu führen. Zu den PTB-Waffen gehören:

  • Signalwaffen
  • Reizstoffwaffen
  • Schreckschusswaffen

Diese Waffen müssen mit einem PTB-Prüfzeichen versehen sein.

Welche Voraussetzungen muss man für einen Waffenschein erfüllen?

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte und eines Waffenscheins sind in § 4 WaffG geregelt. Demnach muss der Antragsteller: 

  • mind. 18 Jahre alt sein
  • die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen
  • die erforderliche Sachkunde nachgewiesen haben
  • ein Bedürfnis nachgewiesen haben
  • bei der Beantragung eines Waffenscheins oder einer Schießerlaubnis eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro nachweisen

Diese Voraussetzungen gelten sowohl für den großen als auch für den kleinen Waffenschein, wobei man bei der Beantragung des kleinen Waffenscheins keine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro nachweisen muss.

Welche Waffen sind grundsätzlich verboten?

Laut Waffengesetz ist der Umgang unter anderen mit folgenden Waffen illegal und verboten:

  • Schlagringe und Totschläger
  • Stahlruten
  • Wurfsterne
  • Butterflymesser
  • Molotowcocktails
  • Springmesser
  • Fallmesser
  • Faustmesser

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Eine abschließende Aufzählung finden Sie in der Anlage 2 des Waffengesetzes.

Welche Waffen darf man ohne Waffenschein mit sich führen?

Trotz strenger Beschränkungen gibt es auch Waffen, die Sie in Deutschland ohne Waffenschein bzw. Waffenbesitzkarte besitzen oder mit sich führen können. Zu den erlaubnisfreien Waffen gehören unter anderen:

Softairwaffen

Softairpistolen sind Schusswaffen, die kleine Plastikkugeln verschießen. Vom Waffengesetz ausgenommen und somit ohne Erlaubnis mitführbar sind alle Geschosse, deren Bewegungsenergie unter 0,5 Joule liegt. Wichtig ist hier jedoch die Kennzeichnung. Trägt die Waffe ein „F“-Zeichen und hat mehr als 0,5 Joule, ist die Waffe für alle Personen ab 18 Jahren frei erwerbbar und legal zu besitzen. Bei Waffen mit mehr als 0,5 Joule und ohne „F“-Kennzeichnung brauchen Sie jedoch eine Waffenbesitzkarte.

Reizstoffsprühgeräte

Reizstoffsprühgeräte, zu denen auch Pfefferspray gehört, sind für alle Personen ab 14 Jahren frei erwerbbar. Handelt es sich um Abwehrsprays gegen Tiere, unterliegen diese keiner Altersbegrenzung.

Messer

Sie dürfen Messer in der Öffentlichkeit mit sich führen, solange die Klinge nicht länger als 12 cm ist. Selbstverständlich dürfen Ihre Küchenmesser zu Hause längere Klingen haben. Diese sollten jedoch am besten in der Küche bleiben.

Historische Waffen, Dolche, Schwerter und Säbel

Solche Sammlerstücke sind als Dekogegenstände für Zuhause erlaubt. Sie können also ohne Bedenken Ihre Wände mit antiken Schwertern oder Säbeln schmücken. In der Öffentlichkeit sind diese Dinge jedoch verboten. Voraussetzung für den Besitz von historischen Schusswaffen ist jedoch, dass die alten Pistolen nicht mehr zum Schießen taugen. Um die Verletzungsgefahr zu verringern, ist es auch ratsam, Klingen von Dolchen, Schwertern oder Säbeln abzustumpfen.

Elektroschocker

Personen ab 18 Jahren können legal Elektroschocker erwerben, sofern sie eine PTB-Kennzeichnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen. Sollte der Elektroschocker nicht mit dieser Kennzeichnung ausgestattet sein, ist er verboten.

Foto(s): ©AdobeStock

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