Summertimes Lunch Abmahnung durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft

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Der Film der Rechteinhaberin Malibu Media LLC wird derzeit von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft abgemahnt. Den Empfängern der Abmahnungen wird der Vorwurf gemacht das Filmwerk durch Filesharing in Tauschbörsen verbreitet zu haben. Es wird gefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung von bis zu 735,00 EUR zu leisten.

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft für das Filmwerk Summertimes Lunch erhalten? Dann sollten Sie so reagieren:

Eine Abmahnung sollte niemals ignoriert werden!!!

Die Pflicht zu reagieren! Jeder Empfänger eines Abmahnschreibens ist verpflichtet auf dieses zu reagieren. Die Sache wird sich leider nicht selbstständig durch das Ignorieren lösen, im Gegenteil, wer hofft, dass das Ganze schon „im Sande verläuft“, bringt sich in Gefahr eines kostspieligen Gerichtsverfahren. Die Rechtsanwaltskanzleien können den Unterlassungsanspruch ihrer Mandanten, also der Rechteinhaber, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung von statten geht. Die zusätzlichen Kosten des Verfahrens tragen SIE, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten bedeutet . Durch die richtige Reaktion kann das vermieden werden!

Keine voreiligen Zahlungen leisten!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe bedarf einer Überprüfung:

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unbedingt überprüfen lassen!

Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung: Sie sind an diese ein Leben lang gebunden und können sie nicht widerrufen oder anfechten! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch unter 030 206 494 05 oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu: berlin@shrecht.de

Ihre Rechtsanwältin Scharfenberg


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