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Tag des Bieres: Lieber ein Pils statt Pilz!

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
  • Seit 1516 und damit seit über 500 Jahren gilt das Reinheitsgebot für Bier, woran der Tag des Bieres am 23. April erinnert.
  • Die von Bayern ausgehende Regelung bestimmte mehr als nur die Inhaltsstoffe, aus denen Bier entstehen durfte.
  • Trotz mancher Kritik am Reinheitsgebot: Bier ohne Zutaten wie Ochsengalle dürfte auch Kritikern besser schmecken.

Drei Worte nur - Gerste, Hopfen, Wasser - und viele wissen, worum es geht: das Reinheitsgebot beim Bier. Am 23. April 1516, also vor mehr als 500 Jahren, hatten es Wilhelm IV. und Ludwig X., Herzöge von Bayern, auf dem Landständetag in Ingolstadt erlassen.

Der Tag des deutschen Bieres fällt daher nicht grundlos auf den 23. April. Das ursprünglich nur Bayerische Reinheitsgebot setzte sich schrittweise in anderen Teilen Deutschlands durch, auch wenn es schon vorher vereinzelt Brauvorschriften gab, etwa in Nürnberg oder Weimar. 

Ab 1906 galt es für untergärige Biere im gesamten Deutschen Reich, obergärige Biere dürfen auch Weizenmalz enthalten. Später landete es im Biersteuergesetz. Heute findet sich das Reinheitsgebot noch in der Durchführungsverordnung zum vorläufigen Biergesetz. An ihr zeigt sich, dass es jedoch längst nicht mehr so streng gehandhabt wird. Dazu hat vor allem das EU-Recht beigetragen. Der Bierverordnung als weiterem Regelwerk lässt sich zudem entnehmen, was als Bier offiziell angeboten werden darf.

Für die einen unantastbar, für die anderen überflüssig

Neben den zehn Geboten dürfte das Reinheitsgebot zu den bekanntesten Geboten aus alter Zeit zählen. Für viele Bierliebhaber steht das Reinheitsgebot dabei in keiner Weise den biblischen Geboten nach - für manche ist es gar heilig. Proteste gegen die böse das Reinheitsgebot abschaffende EU blieben daher nicht aus, als sie 1987 durchsetzte, dass auch ausländisches Bier mit anderen Zutaten mit der Bezeichnung Bier auf dem deutschen Markt verkauft werden darf. 

Nach dem Reinheitsgebot hergestelltes Bier genießt seitdem als sogenanntes traditionelles Lebensmittel in der EU immerhin einen besonderen Schutz. Gegner des Reinheitsgebots erwidern hingegen, die Biervielfalt in Deutschland leide unter der Beschränkung auf wenige Zutaten. Das ist natürlich Geschmacksfrage, worüber sich stets streiten lässt. Pilsener, Weißbier, Export, Lager, Helles, Dunkles, Kölsch, Alt, Berliner Weiße, Schwarzbier, Bockbier, Märzen, Gose und zahlreiche Spezialbiere sorgen trotz Reinheitsgebot heute dennoch für viel Abwechslung.

Lebensmittelrecht und Betäubungsmittelgesetz zugleich

Im Mittelalter war das noch anders. Ein Fünftel des Lohns ging für Bier drauf, auch Kinder bekamen es regelmäßig zu Trinken. Im Vergleich zu heute war Bier damit wahrhaft ein Grundnahrungsmittel. Natürlich sehen das auch jetzt noch viele eher mit einem Augenzwinkern so. Fest steht: Bier hat jahrtausendealte Wurzeln. Bereits die alten Mesopotamier brauten Bier. Der Codex Hammurabi aus der Zeit um 1700 v. Chr. enthielt bereits Bierpreisregelungen.

Den Bierpreis regelte übrigens auch das Reinheitsgebot. Vielen ist daraus aber nur das mit dem Malz - ursprünglich nur Gerste -, dem Hopfen und dem Wasser bekannt. Diese allseits bekannte Regelung hatte wiederum mehrere Gründe. Denn zu Bier vergoren wurde damals so ziemlich alles, Wirkung und Gewinnmaximierung heiligten fast alle Mittel.

Pilz statt Pils - und aus was sonst noch Bier früher entstand

Gerne wurde bei der Zubereitung und Qualität der Zutaten gespart. Auch der Tod wurde mitunter billigend in Kauf genommen. Denn viele der damals gebräuchlichen Zutaten hatten heftige Nebenwirkungen: Samen vom Bilsenkraut und andere Kräuter wie etwa Porst, aber auch Ochsengalle, Efeu, Stechapfel und nicht zuletzt Pilze waren gängige Zutaten.

Diese sollte fortan der Hopfen ersetzen, da zum einen bekannt war, dass er Bier besser haltbar machte. Zum anderen aber auch, weil er anders als manche der genannten und weiteren gebräuchlichen Zutaten die Menschen beruhigte und nicht ausrasten ließ. Somit blickt nicht nur das Bier, sondern auch der Lebensmittelskandal auf eine lange Geschichte zurück. Das Reinheitsgebot ist deshalb nicht zuletzt mittelalterliche Lebensmittelverordnung und so etwas wie ein frühes Betäubungsmittelgesetz zugleich.

Wer sich nicht daran hielt, der musste die wortgetreu unnachsichtige Wegnahme des Fasses Bier, so oft ein Verstoß geschieht, befürchten. Später wurden nach und nach jedoch andere Zutaten wie etwa Koriander und Lorbeer wieder zugelassen.

Versorgungssicherheit der Bevölkerung und des Adels

Gesundheitsschutz war aber nur ein Aspekt des Reinheitsgebotes. Denn das Reinheitsgebot mit der Überschrift „Wie das Pier Summer vie Winter auf dem Land sol geschenkt und prauen werden" sollte auch die Versorgung der Bevölkerung mit Brot sicherstellen. Bäcker und Brauer, deren Produkte sich Getreide als wesentliche Grundzutat teilten, waren in der Regel weniger gut Freund miteinander. Schließlich trieb die beiderseitige Nachfrage die Preise nach oben.

Bäcker mussten Brauern an manchen Orten zudem deren überschüssige Hefe abkaufen. Ein Stoff, der damals eher als Abfall angesehen wurde, der für die damals noch nicht verstandene Gärung aber, so viel war bekannt, unabdingbar war. Deswegen fand sie sich vermutlich noch nicht im Reinheitsgebot von 1516. 1551 war Hefe aber in einer anderen Brauordnung bereits als zulässige Zutat zu finden.

Roggen und Weizen sollten also künftig den Bäckern vorbehalten bleiben. Die nicht so gut fürs Brotbacken geeignete Gerste sollte dagegen die Bierversorgung sicherstellen. Weiterer Grund für das Reinheitsgebot war außerdem die allgegenwärtige Gefahr von Missernten. Für diesen Fall sah das Reinheitsgebot vor, den Bierverkauf einschränken zu können.

Die Verwendung anderer Getreidearten als Gerste war allerdings nicht überall verboten. Denn der eigentlich erst ab 1930 als Reinheitsgebot bezeichnete Erlass galt nur in den Städten, Märkten und auf dem Lande. Am Hofe durfte aber sehr wohl noch anders gebraut werden. Und aufgrund dieser vom Adel für den Adel gemachten Ausnahme wurde dort gerne der höherwertige Weizen statt der einfachen Gerste zu Bier vergoren. Dieses Adelsprivileg ist inzwischen Teil der Geschichte. Heute kann jeder das ihm liebste Bier genießen. In diesem Sinne: Prost!

Wer noch Durst hat, liest hier, wann Bier nicht bekömmlich ist.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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