Takestor AG Anleger sollen nochmal zahlen

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Neue Entwicklungen für die Takestor AG-Anleger

Anleger der Takestor AG bekommen Post vom Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Schneider, mit einer Zahlungsaufforderung. Die betroffenen Takestor AG Anleger sind verunsichert – muss gezahlt werden?

Viele ehemalige Takestor AG Anleger, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der AG beteiligt haben, erhalten nun erneut Post – diesmal vom Insolvenzverwalter. Hierin werden sie aufgefordert, noch offene Raten aus der Beteiligung nachzuzahlen. Die betroffenen Takestor-Anleger können das nicht verstehen, da sie nicht nur jahrelang in ein Fass ohne Boden eingezahlt haben, sondern nun ein weiteres Mal durch den Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten werden, ohne hiervon etwas zu haben.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann erklärt: "Viele betroffene Anleger haben damals einen sog. Ratenvertrag oder Kombi-Vertrag (bestehend aus Einmalanlage und Ratenzahlung) abgeschlossen. Die Verträge hatten ungewöhnlich hohe Laufzeiten zwischen 15 und 19 Jahren. Wenn die Anleger nun vor oder auch erst nach Insolvenzeröffnung die monatlichen Zahlungen an die Takestor AG eingestellt haben, erhalten sie nun Post vom Insolvenzverwalter, in welcher dieser zum Ausgleich des Ratenrückstandes und ggf. zur weiteren Zahlung auffordert."

Nachdem die Gesellschaft im Jahr 2014 in die Insolvenz gegangen war, hatte das Insolvenzgericht den Rechtsanwalt Tim Schneider zum Insolvenzverwalter bestellt. Dessen Aufgabe ist es, so viel Vermögenswerte wie möglich zur Masse zu ziehen.

Welche Chancen bestehen für die Takestor AG Anleger dieser Zahlungsaufforderung nicht nachzugehen?

Der juristische Experte Dr. Tintemann, der die Entwicklung der Takestor AG schon seit dem Jahr 2003 verfolgt und in einer damaligen Presseveröffentlichung erstmals vor der Beteiligung an der Gesellschaft gewarnt hatte, rät den Anlegern zur Vorsicht: "Es kann durchaus sein, dass viele Forderungen des Insolvenzverwalters auf Ratenzahlungen bereits verjährt sind. Zudem müsste auch geklärt werden, bis zu welchem Zeitpunkt ein Anspruch auf Ratenzahlung überhaupt besteht. Ist dies der Zeitpunkt, zu dem der Anleger ggf. gekündigt hat oder der Zeitpunkt der Insolvenz der Gesellschaft oder tatsächlich das Ende des Vertrages, den der Anleger mit der Gesellschaft abgeschlossen hat?

Fazit: Prüfung auf Verjährung - ohne Prüfung sollte kein Geld an den Insolvenzverwalter überwiesen werden.

Die Vogel-Strauß-Taktik – also einfach Kopf in den Sand und nicht reagieren – ist auch keine gute Alternative, da so eine Klage oder ein Mahnbescheid vom Insolvenzverwalter droht. Rechtsanwalt Dr. Tintemann kennt die Hintergründe der Takestor AG schon seit Jahren und hat vielen betroffenen Anlegern geholfen, ihre Beteiligungen rechtzeitig zu widerrufen oder Schadensersatzklagen einzureichen. Eine Erstberatung ist nicht teuer und wird auch oft von der eigenen Rechtsschutzversicherung übernommen. Für weitere Informationen und fairen Rat stehen Advoadvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB gerne zur Verfügung.

 



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