Teilaufhebung der Urteile im Fußballwettskandal

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Zunächst das „Geständnis" vorab: Auch die Rechtsanwälte aus der Kanzlei Joachim Cäsar-Preller in Wiesbaden sind sämtlich vom Fußballfieber befallen! Rechtsanwalt Cäsar-Preller (Eintracht Frankfurt), Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi (Borussia Dortmund), Rechtsanwalt Bernhardt (1.FC Nürnberg), Rechtsanwalt Hendrich, Rechtsanwalt Kranz (beide FSV Mainz 05) und Rechtsanwalt Dr. Schmidt (1.FC Kaiserslautern) verfolgen regelmäßig gespannt die Spiele ihrer Lieblingsvereine, und kanzleiinterne Diskussionen um die schönste Nebensache der Welt sind bei uns an der Tagesordnung!

Somit gehören auch wir zu der Vielzahl derer, die geschockt waren, als herauskam, dass im Zuge betrügerischer Fußballwetten Fußballspiele durch die Bestechung von Spielern oder Schiedsrichtern manipuliert worden waren, wodurch am asiatischen Wettmarkt hohe Wettgewinne erzielt worden waren. Das Landgericht Bochum hat nach einem Mammutprozess einige der Beteiligten zu langjährigen Haftstrafen wegen Betrugs und Betrugsversuchen in mehreren Fällen verurteilt. Die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision führte teilweise zum Erfolg: In einigen Fällen ist nämlich nicht ein versuchter, sondern ein vollendeter Betrug zu sehen. Da im Versuchsfall die Strafe gemildert werden kann, dürfte den Wettbetrügern also demnächst eine noch höhere Strafe ins Haus stehen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2012, Az. 4 StR 125/12


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