Terminsvertretung ausschreiben und annehmen

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Terminsvertretung ausschreiben und annehmen

Terminsvertretung im juristischen Geschäftsalltag

Bei einer Terminsvertretung beauftragt ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt, für ihn als Terminsvertreter (bzw. Unterbevollmächtigter) einen gerichtlichen Termin vor Ort wahrzunehmen. Auch ein Referendar darf einen Prozessbevollmächtigten vertreten, wenn er bei ihm im Vorbereitungsdienst beschäftigt ist – sofern nicht vorgeschrieben wird, dass das Vornehmen der Handlung durch einen Rechtsanwalt erfolgen muss. Von einem Terminsvertreter deutlich abzugrenzen ist ein Korrespondenzanwalt.

Terminsvertretung stellt ein bewährtes und effizientes Instrument im juristischen Geschäftsalltag dar, insbesondere wenn der Gerichtsort weiter entfernt liegt. Zugleich bildet sie eine zusätzliche Einnahmequelle für den Terminsvertreter.

Wird der Terminsvertreter vom Mandanten beauftragt, greift das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses sieht für den Terminsvertreter eine 1,2-fache Terminsgebühr sowie die Hälfte der Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten vor. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Erfolgt die Beauftragung des Terminsvertreters hingegen durch den Prozessbevollmächtigten, berechnen sich dessen Terminsvertreter-Gebühren nicht nach dem RVG. Es gilt stattdessen die interne Vereinbarung zwischen Terminsvertreter und Hauptbevollmächtigtem, die oft eine hälftige Teilung vorsieht. Man spricht dann von einer unechten Gebührenteilung. Eine Erstattungspflicht durch den Gegner hängt davon ab, ob es sich um notwendige Kosten handelt.

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Was Sie über Terminsvertretung als Anwalt wissen müssen

Rechtliche Bedeutung der Terminsvertretung

Im Rahmen einer Terminsvertretung vertritt ein Rechtsanwalt einen Kollegen bei einem gerichtlichen Termin. Er fungiert dabei als Terminsvertreter des Prozessbevollmächtigten.

Vollmacht erstellen

Um einen Terminsvertreter zu beauftragen, bedarf es der Erteilung einer Vollmacht. Diese muss in der Regel keinen komplexen formalen Vorgaben genügen. Sie sollte jedoch personen- und sachgebunden sein und den zu beauftragenden Anwalt und den jeweiligen Fall bzw. Gerichtstermin explizit nennen.

Geht es lediglich um die Wahrnehmung eines einzelnen Gerichtstermins durch einen Terminsvertreter, kann demnach eine einfache Vollmacht ausreichen.

Nutzen Sie hierfür gerne die Dokumentenvorlage Untervollmacht.

Wie findet man den passenden Terminsvertreter

Ein Mandat für eine gerichtliche Terminsvertretung in die Hände eines Kollegen zu geben, verlangt Vertrauen. Es kommt darauf an, einen kompetenten, engagierten und zuverlässigen Anwalt als Terminsvertreter zu finden, der den Gerichtstermin entsprechend der vereinbarten Vorgaben wahrnimmt.

Die zunehmende Digitalisierung hat das Management von Terminsvertretung revolutioniert – auf Seite der ausschreibenden und der annehmenden Anwälte.

Früher mussten Verzeichnisse durchgeblättert und Telefonate geführt werden, um einen geeigneten, verfügbaren Terminsvertreter finden zu können. Anschließend galt es, sich über die Terminsvertreter-Gebühren zu einigen und die Beauftragung vertraglich auf dem Postweg zu fixieren.

Heute bieten Internetportale wie anwalt.de die Vermittlung von Terminsvertretung online an. Der auftraggebende Rechtsanwalt stellt einen Termin mit Beschreibung, Terminsvertreter-Gebühren und Terminangaben ins Netz.

Interessierte Rechtsanwälte können die Angebote, inklusive des eigenen Anfahrtswegs, prüfen und sich bei Interesse für die Terminsvertretung bewerben. Der Auftraggeber wiederum wählt den passenden Bewerber aus.

Onlinelösungen sparen aufwendige Recherche, Papierarbeit und Arbeitszeit.

Haftet der Terminsvertreter?

Terminsvertretung: Wer beauftragt wen? Und wer haftet?

Beauftragt ein Prozessbevollmächtigter einen Terminsvertreter, wird er zu dessen Auftraggeber. Der Terminsvertreter ist entsprechend an die Weisungen des Prozessbevollmächtigten gebunden.

In diesem Fall besteht zwischen dem Mandanten und dem Terminsvertreter kein Auftragsverhältnis. Folglich haftet weiterhin der Prozessbevollmächtigte und nicht der Terminvertreter gegenüber dem Mandanten.

Eine Ausnahme kann es jedoch geben: Nimmt der Mandant an dem Gerichtstermin teil und wird dabei ein Vergleich geschlossen, zu dem der Prozessbevollmächtigte dem Terminsvertreter keine entsprechende Weisung gegeben hat, kann der Terminsvertreter unter Umständen nicht nur gegenüber dem Mandanten, sondern auch dem Prozessbevollmächtigten haften.

Drängt das Gericht bei einer Terminsvertretung also spontan auf den Abschluss eines Vergleichs, empfiehlt es sich für den Terminsvertreter, die Verhandlung zu unterbrechen und den Prozessbevollmächtigten für weitere Anweisungen zu kontaktieren.

Darauf sollten ausschreibende Anwälte bei der Legal Tech-Auswahl achten

Große Reichweite

Um den idealen Terminsvertreter zu finden, sollte der Kandidaten-Pool möglichst groß und heterogen sein. Auf anwalt.de eingestellte Termine sind sofort für mehr als 16.000 Anwälte und Kanzleien einsehbar. Parallel wird eine automatische E-Mail-Benachrichtigung an interessierte anwalt.de-Mitglieder im Umkreis zum Gerichtsstandort versandt.

Hohe Effizienz

Gute Resonanz auf die veröffentlichte Terminsvertretung und eine zeitsparende Abwicklung sind das A und O. Eine Ausschreibung auf anwalt.de erfolgt in drei Schritten und dauert nur wenige Minuten. Durchschnittlich werden vier Angebote pro Ausschreibung abgegeben. Der Auftrag kann meist innerhalb von ein bis zwei Werktagen erteilt werden.

Volle Kontrolle und Transparenz

Wer als Prozessbevollmächtigter eine Terminsvertretung ausschreibt, braucht den Überblick. Bei anwalt.de legt der ausschreibende Anwalt das Honorar fest und kann optional den Streitwert angeben. Die Angebotsübersicht und Auftragserteilung finden direkt am anwalt.de-Konto statt. Außerdem kann die Expertise der sich bewerbenden Anwälte über deren anwalt.de-Profile überprüft werden.

Keine Transaktionskosten

Terminsvertretungen ausschreiben auf anwalt.de

Eine Terminsvertretung zu veröffentlichen und zu vergeben sollte keine Kosten verursachen.

 anwalt.de berechnet weder dem ausschreibenden noch den annehmenden Anwalt zusätzliche Gebühren.

Finden Sie den passenden Terminsvertreter mit anwalt.de

Termin einstellen

Schreiben Sie Ihre Terminsvertretung auf anwalt.de aus. Auftrag beschreiben, Preis festlegen – und in wenigen Schritten ist Ihre Ausschreibung online.

Terminsvertreter unter den Bewerbern auswählen

Interessierte Terminsvertreter in der näheren Umgebung zum Gerichtsstandort Ihres Termins werden sofort informiert und können ein Angebot abgeben. Anschließend suchen Sie den Bewerber aus, dessen Qualifikationen und Bewertungen Sie überzeugt haben. Mit nur einem Klick erteilen Sie den Zuschlag.

Informationen übermitteln

Nun müssen Sie dem Terminsvertreter nur noch die nötigen Informationen für den gerichtlichen Termin übermitteln. Er erledigt den Auftrag.

Rechnung

Sie bezahlen den Terminsvertreter mit dem vereinbarten Honorar. Als anwalt.de-Mitglied fallen für Sie beim Ausschreiben und Vergeben von Terminsvertretung keine Mehrkosten an – ganz gleich, wie viele Termine Sie im Monat veröffentlichen.

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Zuverlässige Benachrichtigung

Welche neuen Terminsvertretungen im Umkreis sind ausgeschrieben? Es gilt, schnell und flächendeckend über jüngst veröffentlichte Termine informiert zu werden. anwalt.de-Mitglieder erhalten eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, sobald ein neuer Auftrag in der Nähe erscheint. Diese können sie sowohl bezüglich der Entfernung zum Gerichtsort als auch des Mindesthonorars individuell einstellen.

Effiziente Handhabung

Terminsvertretung als zusätzliche Einnahmequelle zahlt sich dann besonders aus, wenn der weitere organisatorische Aufwand gering bleibt. Interessenten können auf anwalt.de ihr Angebot in wenigen Schritten abschicken.

Volle Kontrolle und Transparenz

Wer Terminsvertretung als Einnahmequelle nutzt, sollte bei der organisatorischen Abwicklung den Überblick behalten. Im anwalt.de-Konto kann man sich direkt für die ausgeschriebenen Termine bewerben.

Keine Transaktionskosten

Terminsvertreter werden auf anwalt.de

Terminsvertretung zu suchen und anzunehmen sollte keine Kosten verursachen. 

Auf anwalt.de fallen für Terminsvertreter keine Gebühren auf das vereinbarte Honorar an. 

Die Abwicklung erfolgt unmittelbar mit dem Auftraggeber.

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Termine finden

Lassen Sie sich in Ihrem anwalt.de-Konto die passenden Aufträge zu Ihrem Rechtsgebiet anzeigen. Jeder neu veröffentlichte Termin wird außerdem sofort nach Einstellung an interessierte anwalt.de-Mitglieder per E-Mail versendet, die im Umkreis von 50 Kilometern zum Gerichtsstandort ansässig sind.

Terminsvertretung annehmen

Nachdem Sie die Details der Terminsvertretung überprüft haben (Gericht, Honorar, Zeitpunkt, Details zum Termin), können Sie mit nur einem Klick Ihr Angebot abgeben und optional eine individuelle Nachricht anfügen. Der Auftraggeber wird per E-Mail darüber informiert. Dank Stornofunktion können Sie Bewerbungen flexibel auch wieder zurückziehen.

Termin wahrnehmen

Wenn Sie den Zuschlag bekommen haben, werden Sie sofort per E-Mail von anwalt.de benachrichtigt. Sie erhalten ggf. weitere Informationen zum Auftrag und nehmen schließlich den Gerichtstermin wahr.

Rechnung

Sie erhalten vom Auftraggeber für Ihre Leistung das vereinbarte Honorar. Als anwalt.de-Mitglied fallen für Sie als Terminsvertreter keine Mehrkosten an – ganz gleich, wie viele Termine Sie im Monat übernehmen. Lesen Sie mehr zur Terminsvertretungsfunktion ohne Extrakosten.

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Drei Gründe, warum Rechtsanwälte Terminsvertretung nutzen

1. Fahrten zu weiter entfernten Prozessgerichten werden obsolet.

Gerichts- und Wohnort eines Mandanten können weit auseinanderliegen. Zum Beispiel muss ein Münchner, der auf einer Urlaubsreise in Hamburg geblitzt wird, vor dem zuständigen Amtsgericht in Hamburg das gerichtliche Verfahren führen, wenn er gegen den Bußgeldbescheid vorgehen möchte.

Dennoch beauftragen Mandanten meist einen Anwalt in ihrer Nähe, nicht zuletzt, um sich im persönlichen Gespräch beraten zu lassen. Als Prozessbevollmächtigter sammelt dieser die nötigen Informationen, fertigt Schriftsätze, beantragt Akteneinsicht, legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und begründet den Einspruch nach Erhalt der Akteneinsicht.

Um Zeit und Kosten zu sparen, hat der Anwalt die Möglichkeit, sich beim Gerichtstermin durch einen vor Ort ansässigen Kollegen vertreten zu lassen.

2. Der Terminsvertreter sammelt praktische Erfahrungen.

Für Berufseinsteiger bieten übernommene Terminsvertretungen einen weiteren Vorteil: Sie verhelfen zu Praxiserfahrung. 

Die Top 10 der Rechtsgebiete mit den meisten Terminsvertretungen haben wir für Sie zusammengestellt.

3. Der Terminsvertreter fungiert als zweiter Anwalt bei einvernehmlichen Scheidungen.

Terminsvertretungen nützen beiden Seiten

In Familiensachen tritt folgende Konstellation öfter auf: Ein Ehegatte mandatiert einen Anwalt und reicht den Scheidungsantrag ein. Über die Modalitäten sind sich die Noch-Eheleute einig, daher will man sich die Beauftragung eines Anwalts für die andere Seite sparen.

Aus formalen Gründen ist die Anwesenheit eines Rechtsvertreters für die andere Seite jedoch in bestimmten Konstellationen vor Gericht nötig. Über die Suche nach einem Terminsvertreter lässt sich unkompliziert ein Anwalt für diese Aufgabe finden.

In dieser Höhe erhalten Terminsvertreter Gebühren

Anwälte müssen ihre Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Bei Terminsvertretung gibt es jedoch Besonderheiten zu beachten.

Terminsvertreter-Gebühren nach RVG

Die Gebühren für einen Terminsvertreter oder einen Korrespondenzanwalt ergeben sich aus dem RVG bzw. dem beigefügten Vergütungsverzeichnis zum RVG (VV RVG).

Welche Terminsvertreter-Gebühren fallen an und wie hoch sind sie in der Regel?

Ein Terminsvertreter rechnet für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins eine Terminsgebühr ab. Diese ist eine 1,2-fache Gebühr nach Nr. 3402 VV RVG in Verbindung mit Nr. 3104 VV RVG.

Zusätzlich fällt für die Vertretung eines Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr an. Diese beträgt nach Nr. 3401 VV RVG die Hälfte der Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten und unterscheidet sich in der Höhe daher je nach Verfahren. So kann der Terminsvertreter bei einem Verfahren in erster Instanz meist die 0,65-fache Verfahrensgebühr (Nr. 3401, 3100 VV RVG) abrechnen, während es bei einem Berufungsverfahren beispielsweise die 0,8-fache Gebühr (Nr. 3401, 3200 VV RVG) ist.

Besonderheiten der unechten Gebührenteilung

In der Praxis wird sich bei einer Terminsvertretung nicht immer an die Gebührenregelung nach RVG gehalten – stattdessen treffen der Hauptbevollmächtige und der Terminsvertreter individuelle Absprachen. Häufig ist z. B. eine Teilung aller entstehenden Gebühren durch zwei der Fall.

Ist eine unechte Gebührenteilung rechtmäßig?

Durchschnittliche Terminsvertreter-Gebühren im 2. Quartal 2020

Der Grundsatz, dass Gebühren nicht unter der Mindestgrenze des RVG anzusetzen sind, gilt nur für das Verhältnis zwischen Mandanten und Anwalt. Das RVG soll einen ruinösen Preiswettbewerb um Mandate vermeiden.

Als Terminsvertreter ist ein Anwalt Erfüllungsgehilfe des Hauptbevollmächtigten. Daher verdient er die Terminsgebühr im Grunde auch für diesen.

Demzufolge ist eine individuelle Verabredung der Gebührenteilung zwischen Hauptbevollmächtigten und Terminsvertreter rechtens, selbst wenn einer der beiden somit weniger als die im RVG festgelegte Gebühr erhält. Entscheidend ist, sich vor Vergabe der Terminsvertretung zu einigen, um Unklarheiten zu beseitigen und mögliche Streitigkeiten im Nachgang zu vermeiden.

Sie wollen mehr über die durchschnittlichen Honorare für Terminsvertreter in den verschiedenen Rechtsgebieten erfahren? Wir haben diese in einem eigenen Beitrag näher erläutert.

Top 10 der Städte mit den meisten ausgeschriebenen Terminsvertretungen auf anwalt.de Q2/2020

1.Stuttgart2,95 %
2.Berlin2,57 %
3.München2,23 %
4.Hamburg2,04 %
5.Düsseldorf1,81 %
6.Frankfurt a. M.1,71 %
7.Koblenz1,38 %
8.Aachen1,33 %
9.Köln1,28 %
10.Hannover 1,19 %

Weitere Details über die Top 10 Orte mit den meisten Terminsvertretungen finden Sie in einem eigenen Beitrag zum Thema.

So überzeugt Terminsvertretung via anwalt.de Anwalt und Kanzlei

Joachim Thiele

Über anwalt.de finden wir immer schnell qualifizierte Terminsvertreter und das ohne jegliche Transaktionsgebühr! anwalt.de bietet darüber hinaus eine sehr gute Möglichkeit zur Akquise neuer Mandanten.

Joachim Thiele, WTB-Rechtsanwälte Köln, anwalt.de-Mitglied seit 2013

Worauf er bei der Terminsvertreter-Auswahl besonders achtet und was er über Dumpinghonorare denkt, verrät Rechtsanwalt Joachim Thiele im Interview „Die Vergütung muss so ausgestaltet sein, dass es sich für den Terminsvertreter lohnt“.

Lesen Sie auch das Interview zum Thema Terminsvertretung mit Rechtsanwalt Jan Frederik Strasmann von der Kanzlei rightmart. In „Aus unserer Sicht ist fast jedes Mandat geeignet, per Terminsvertreter abgewickelt zu werden“ schildert er seine Empfehlungen für einen effizienten Ablauf der Terminsvertretung auf beiden Seiten.

(FPR; ZGRA)

Häufige Fragen und Antworten zur Terminsvertretung

Was ist eine Terminsvertretung?

Ein Prozessbevollmächtigter beauftragt einen anderen Rechtsanwalt, für ihn als Terminsvertreter einen gerichtlichen Termin wahrzunehmen. Terminsvertretung hat sich im juristischen Geschäftsalltag als effizientes Instrument bewährt, dass v. a. dann häufig zum Einsatz kommt, wenn der Gerichtsort in weiterer Entfernung liegt.

Wie finde ich einen Terminsvertreter?

Prozessbevollmächtigte suchen heute in der Regel online nach Terminsvertretern. Verschiedene Internetportale bieten die Vermittlung von Terminsvertretungen an. Zumeist ist die Nutzung des Services kostenpflichtig. Der auftraggebende Rechtsanwalt stellt einen Termin mit Beschreibung, Terminsvertreter-Gebühren und Terminangaben online. Interessierte Rechtsanwälte können sich bei Interesse für die Terminsvertretung bewerben.

Wann lohnt sich eine Terminsvertretung?

Terminsvertretungen können Rechtsanwälte im beruflichen Alltag entlasten, insbesondere wenn es um gerichtliche Termine an weiter entfernten Gerichtsorten geht. Die Terminsvertretung durch einen Kollegen erspart dem Anwalt Zeit und die Anreise zum Gerichtstermin. Daher muss der Rechtsanwalt für sich die Kosten und Nutzen einer Terminsvertretung individuell überschlagen.

Was ist der Unterschied zwischen Korrespondenzanwalt und Terminsvertreter?

Ein Korrespondenzanwalt (auch: Verkehrsanwalt) ist ein Anwalt, der in einem Gerichtsverfahren neben dem Hauptbevollmächtigten auftritt. Der Auftrag des Korrespondenzanwalts beschränkt sich auf das Führen des Schriftverkehrs zwischen dem Mandanten und Hauptbevollmächtigten. Ein Terminsvertreter demgegenüber wird vom Hauptbevollmächtigten beauftragt, an dessen Stelle einen Gerichtstermin wahrzunehmen.

Welche Risiken bestehen bei einer Terminsvertretung?

Eine Terminsvertretung birgt für den auftraggebenden Anwalt die Risiken, dass der Terminsvertreter den Gerichtstermin nicht wahrnimmt oder nicht wie zuvor vereinbart bei der Verhandlung agiert. Sollte beim Gerichtstermin ein Vergleich geschlossen werden, zu dem der Hauptbevollmächtigte dem Terminsvertreter keine entsprechende Weisung gegeben hat, riskiert der Terminsvertreter, gegenüber dem Mandanten und/oder Prozessbevollmächtigten zu haften.

Ist die Terminsvertretung durch Referendare zulässig?

Ein Referendar darf als Terminsvertreter einen Prozessbevollmächtigten, bei dem er im Vorbereitungsdienst beschäftigt ist, bei einem Gerichtstermin vertreten. Die Beauftragung dazu erhält er vom Prozessbevollmächtigten durch eine Vollmacht. Sollte jedoch vorgeschrieben sein, dass das Vornehmen der Handlung durch einen Rechtsanwalt zu erfolgen hat, ist die Terminsvertretung durch einen Referendar nicht zulässig.

Wie hoch sind die Gebühren für einen Terminsvertreter?

Wenn der prozessbevollmächtigte Anwalt den Terminsvertreter im eigenen Namen beauftragt, fallen für diesen keine gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Die Vergütung richtet sich dann nach ihrer individuellen Vereinbarung. Erhält der Terminsvertreter hingegen seine Beauftragung von der Partei, kann das Gericht auf Antrag eine Terminsvertreter-Gebühr festsetzen. Deren Voraussetzungen und Höhe werden regelmäßig durch einen Rechtspfleger geprüft.

Was ist eine unechte Gebührenteilung?

Bei Terminsvertretungen halten sich der Prozessbevollmächtigte und der Terminsvertreter häufig nicht an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Oftmals werden stattdessen die Gebühren durch zwei geteilt. Der Grundsatz, dass Gebühren nicht unter der Mindestgrenze des RVG anzusetzen sind, gilt nur für das Verhältnis zwischen Mandanten und Anwalt. Eine individuelle Verabredung der Gebührenteilung zwischen Hauptbevollbemächtigten und Terminsvertreter ist rechtens, selbst wenn einer der beiden somit weniger als die im RVG festgelegte Gebühr erhält.

Foto(s): ©Adobe Stock/s4svisuals, ©istock/STEEX, ©anwalt.de/ISE, ©anwalt.de/LES, ©anwalt.de/THH, ©privat/Joachim Thiele

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