Testament erstellen – aber richtig: Wie Sie mit einem klaren letzten Willen Streit vermeiden

  • 8 Minuten Lesezeit

Testament erstellen: So sichern Sie Ihr Vermögen, vermeiden Streit und senken die Steuerlast. Jetzt rechtssicher gestalten.


Ein Testament ist kein Papier für den Schreibtisch, sondern eine Entscheidung fürs Leben – und für danach. Wer klug vorsorgt, schützt nicht nur sein Vermögen, sondern auch seine Familie vor Streit, Pflichtteilsforderungen und überflüssiger Erbschaftsteuer.


In Deutschland existieren Millionen Testamente – doch ein Großteil davon ist rechtlich angreifbar, steuerlich nachteilig oder schlicht unverständlich. Viele Menschen schreiben ihren letzten Willen selbst, andere verwenden Vordrucke aus dem Internet oder vertrauen blind auf ein Notariat. Das Problem: Ohne fundierte rechtliche und familiäre Betrachtung bleiben viele Testamente ein Pulverfass – scheinbar geregelt, aber in Wahrheit hochgefährlich. Denn: Ein Testament wirkt erst, wenn Sie es nicht mehr erklären können.


Wer wirklich vorsorgen will, braucht mehr als eine Unterschrift. Er braucht Klarheit, Strategie – und juristische Weitsicht. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie ein Testament erstellen, das Streit verhindert, Familien schützt und Ihr Lebenswerk sichert.


Warum ein Testament so wichtig ist – und was passiert, wenn keines vorhanden ist


Wenn kein Testament existiert, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie legt genau fest, wer wie viel erbt – ohne Rücksicht auf persönliche Wünsche, Familienkonflikte oder wirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Ehepartner, Kinder, Enkel oder Eltern erben in fester Reihenfolge, oftmals gemeinschaftlich – auch dann, wenn sie sich seit Jahren nicht mehr gesehen haben.


Die gesetzliche Erbfolge führt regelmäßig zu unerwünschten Ergebnissen. Beispielsweise werden Kinder automatisch Miteigentümer der Familienimmobilie – oft schon mit Eintritt des Erbfalls. Der überlebende Ehepartner steht dann plötzlich nicht mehr allein im Grundbuch, sondern muss sich mit Kindern abstimmen, die vielleicht verkaufen wollen. Auch Patchwork-Familien sind durch die gesetzliche Erbfolge massiv benachteiligt: Stiefkinder oder Partner ohne Trauschein gehen vollständig leer aus.


Ein Testament gibt Ihnen die Kontrolle zurück: 

Wer soll was bekommen? Wer nicht? 

Wie lässt sich Ihr Vermögen erhalten, Ihre Familie schützen und die Steuerlast senken?

Nur mit einem maßgeschneiderten Testament entscheiden Sie selbst, was aus Ihrem Lebenswerk wird.


Die größten Fehler beim Testament – und wie Sie sie vermeiden

In meiner Praxis als Fachanwältin für Erbrecht sehe ich täglich, wie gut gemeinte Testamente zu erbittertem Streit führen. Die Gründe sind oft dieselben:


Ein häufiger Fehler ist die unklare oder widersprüchliche Formulierung.


Viele Testamente enthalten Begriffe wie „meine Erben“ oder „alles soll gerecht verteilt werden“, ohne konkret zu sagen, wer was erhalten soll. Diese Unklarheiten führen zu jahrelangen Erbstreitigkeiten, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder teuren Pflichtteilsprozessen. Dabei hätte eine eindeutige Formulierung Klarheit schaffen können.


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Ebenso fatal sind Formfehler:

Ein Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst sein – mit vollständigem Text, Datum und Unterschrift. Wird etwa ein mit dem Computer geschriebenes Dokument lediglich unterschrieben, ist es unwirksam. Viele Menschen wissen das nicht – und verlassen sich auf juristisch wertlose Ausdrucke oder Internetmuster.


Ein weiteres Problem: Viele Testamente missachten das Pflichtteilsrecht.


Ehegatten oder Kinder, die enterbt werden, haben in der Regel dennoch Anspruch auf ihren Pflichtteil – in bar. Wer diesen Aspekt nicht berücksichtigt, riskiert die wirtschaftliche Zerschlagung des Nachlasses. Insbesondere Immobilien geraten schnell unter Druck, wenn Pflichtteile ausgezahlt werden müssen, aber kein ausreichendes liquides Vermögen vorhanden ist.


Auch steuerliche Aspekte werden oft übersehen.

Gerade bei größeren Vermögen oder Immobilienbesitz können durch kluge Gestaltung erhebliche Erbschaftsteuern vermieden werden – beispielsweise durch Nießbrauchregelungen, Voraberbschaften oder Familienstiftungen. Wer einfach nur „alles vererbt“, verschenkt oft Hunderttausende Euro an das Finanzamt.


Das Berliner Testament – beliebt, aber riskant

Das sogenannte Berliner Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben sollen, ist in Deutschland weit verbreitet. In vielen Fällen ist es sinnvoll – aber nicht immer.


Was viele nicht wissen:

Auch im Berliner Testament steht den Kindern beim Tod des ersten Elternteils ein Pflichtteil zu – auch wenn sie laut Testament erst später erben sollen. Wenn die Kinder darauf bestehen, muss der überlebende Ehepartner den Pflichtteil in bar auszahlen – häufig mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.


Hinzu kommt ein steuerliches Risiko:

Da die Kinder erst nach dem zweiten Todesfall erben, wird der persönliche Freibetrag von 400.000 € pro Kind beim ersten Erbfall ungenutzt verschenkt. In der Folge kann der steuerpflichtige Erwerb beim zweiten Erbfall deutlich höher ausfallen – und die Steuerlast erheblich steigen.


Wer ein Berliner Testament errichten möchte, sollte daher unbedingt steuerliche und pflichtteilsrechtliche Konsequenzen prüfen lassen – und gegebenenfalls durch Pflichtteilsstrafklauseln, Vermächtnisse oder lebzeitige Übertragungen gegensteuern.


Patchwork-Familien, unverheiratete Paare und behinderte Kinder: Sonderfälle brauchen Sonderlösungen


Die klassische Familie wird seltener. Immer mehr Menschen leben in Patchwork-Konstellationen, mit Kindern aus früheren Ehen, neuen Partnerschaften oder ganz ohne Trauschein. Die gesetzliche Erbfolge sieht dafür keine Lösung vor. Ohne Testament werden Stiefkinder nicht berücksichtigt, Lebenspartner ohne Trauschein erben nichts, und es entsteht oft eine ungewollte Miterbengemeinschaft zwischen völlig verschiedenen Personen.


Auch behinderte Kinder bedürfen einer besonderen Regelung.

Werden sie als Miterben eingesetzt, droht der Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe – etwa bei Bezug von Eingliederungshilfe oder Grundsicherung. Mit einem sogenannten Behindertentestament kann das Erbe rechtssicher geschützt und gleichzeitig der Lebensunterhalt des Kindes dauerhaft gesichert werden.


In diesen Fällen ist ein Standardtestament nicht ausreichend. Es bedarf einer maßgeschneiderten Nachlassgestaltung, die familiäre, steuerliche und sozialrechtliche Aspekte miteinander verbindet.


Testament vs. Erbvertrag – was ist der Unterschied?

Während ein Testament jederzeit einseitig widerrufen werden kann, ist ein Erbvertrag bindend. Er wird von mindestens zwei Personen geschlossen – meist zwischen Ehegatten oder zwischen Eltern und Kindern – und erfordert notarielle Beurkundung. Besonders geeignet ist er für Fälle, in denen eine Bindung gewünscht ist, etwa bei gegenseitigen Versorgungsversprechen, Unternehmensnachfolgen oder als Gegenleistung für Pflege.


Ein Erbvertrag kann sinnvoll sein, birgt aber auch Risiken: Er bindet oft über Jahre oder Jahrzehnte hinweg – auch dann, wenn sich die Lebensumstände ändern. Wer seine Entscheidungsfreiheit bewahren will, ist mit einem Testament oft besser beraten.


Wann ein notarielles Testament sinnvoll ist – und wann nicht

Ein Testament muss nicht notariell errichtet werden, um wirksam zu sein. Das handschriftliche Testament ist in Deutschland rechtlich gleichwertig – sofern es formwirksam errichtet ist. 


Weiterführende Informationen:

Detaillierte Hinweise zur Testamentserrichtung, häufige Gestaltungsfehler und eine kompakte Schritt-für-Schritt-Checkliste finden Sie auf meiner Website:

Testament richtig erstellen – REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Dennoch kann ein notarielles Testament in bestimmten Fällen sinnvoll oder sogar dringend zu empfehlen sein:


  • bei größeren Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen
  • zur Eintragung im zentralen Testamentsregister
  • zur Vermeidung eines Erbscheinsverfahrens
  • bei befürchteten Anfechtungen durch Dritte
  • wenn gleichzeitig ein Erbvertrag geschlossen werden soll


Der große Vorteil:

Ein notarielles Testament ersetzt im Erbfall den Erbschein – das spart Zeit, Geld und Nerven. Allerdings ist das notarielle Testament nicht automatisch „besser“. 

Es ist nur dann sinnvoll, wenn es auf fundierter rechtlicher Analyse beruht. Ein Standardtestament vom Notar ersetzt keine individuelle Nachlassplanung.


Wie Sie ein rechtssicheres Testament aufsetzen – in 5 klaren Schritten


Schritt 1: Analyse Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation

Wer gehört zur Familie? Gibt es Pflichtteilsberechtigte? Wie hoch ist das Vermögen, wie ist es verteilt?


Schritt 2: Entscheidung über Erben und Vermächtnisse

Wer soll Erbe werden? Wer erhält einen konkreten Gegenstand oder Geldbetrag? Wer soll bewusst nichts erhalten?


Schritt 3: Formulierung eines wirksamen, eindeutigen Textes

Handschriftlich, mit vollem Namen, Datum und Unterschrift – und vor allem: mit klaren, juristisch präzisen Formulierungen.


Schritt 4: Absicherung gegen Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsstrafklauseln, Vermächtnisse oder lebzeitige Übertragungen können helfen, den Pflichtteil zu minimieren.


Schritt 5: Hinterlegung und regelmäßige Überprüfung

Ein Testament sollte sicher aufbewahrt und bei Änderungen der Lebensumstände angepasst werden. Empfehlenswert ist die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister.


Weiterführende Informationen:

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Testament richtig erstellen – REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Ich helfe Ihnen, Ihr Testament rechtssicher und strategisch zu gestalten.


Als Fachanwältin für Erbrecht und erfahrene Gestalterin von komplexen Nachlasslösungen unterstütze ich Sie dabei, ein Testament zu errichten, das mehr ist als nur ein Blatt Papier: Es ist Ihr Schutzschild gegen Streit, Steuer und Rechtsunsicherheit.


Ich biete Ihnen:

  • persönliche Beratung und Analyse Ihrer individuellen Familiensituation
  • rechtssichere Formulierungen – verständlich, eindeutig und wirksam
  • strategische Gestaltung mit Blick auf Pflichtteil, Steuer und Nachlasswerte
  • Begleitung bei notariellen Testamenten oder Erbverträgen
  • Prüfung, ob bestehende Testamente wirklich Ihren Willen widerspiegeln


Fazit: Ein gutes Testament beginnt mit einer klugen Entscheidung


Ihr Testament ist Ihre letzte Entscheidung – aber sie wirkt ein Leben lang nach. 

Sorgen Sie dafür, dass diese Entscheidung nicht zu Streit, Unklarheit oder finanziellem Verlust führt. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie schreiben – nicht erst, wenn es zu spät ist.

Für eine umfassende Beratung zur Nachlassgestaltung und zur Testaments-erstellung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Jetzt hier Erstberatung anfragen – persönlich, vertraulich, bundesweit.

Mehr Informationen zu Nachlassplanung und Strategien gibt´s hier: 

- Testament richtig erstellen – Checkliste REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

- Testament richtig erstellen

- notariellen Testament und Erbschein

- wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

- enterben - aber wie?

- ein Testament reicht nicht 

- Familiengesellschaft gründen

- Nachlassplanung

- Erbschaftssteuer legal umgehen

- Nießbrauch richtig gestalten

- Erbschutz

- Immobilien vererben

- Vermögenssicherung

- Pflichtteil ausschalten


FAQ

Wie kann ich ein Testament wirksam errichten?

Ein Testament muss handschriftlich, mit Datum und Unterschrift verfasst werden – oder notariell beurkundet sein.

Detaillierte Hinweise zur Testamentserrichtung, häufige Gestaltungsfehler und eine kompakte Schritt-für-Schritt-Checkliste finden Sie auf meiner Website:

Testament richtig erstellen – REXUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Ein Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten ein. Ein Vermächtnis bedeutet nur die Zuwendung eines bestimmten Gegenstandes oder Geldbetrags.


Kann ich meine Kinder enterben?

Ja, aber sie behalten ihren Pflichtteilsanspruch – in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, in Geld.


Was kostet eine anwaltliche Unterstützung beim Testament?

Ich arbeite auf Basis transparenter Honorare, die sich nach Umfang und Komplexität der Regelung richten. Fragen Sie gern unverbindlich an.


Wie oft sollte ich mein Testament überprüfen lassen?

Immer dann, wenn sich familiäre, steuerliche oder wirtschaftliche Umstände ändern – z. B. Heirat, Geburt, Scheidung, Immobilienerwerb.

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Foto(s): @urheberlos

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