Thermofenster bei Euro 6-Diesel – unzulässige Abschalteinrichtung oder legale Ausnahme

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Verschiedene Autohersteller verwenden bei Diesel-Fahrzeugen der Abgasgeneration Euro 6 sog. Thermofenster. Diese bewirken, dass die Abgasreinigung bei niedrigen und sehr hohen Temperaturen reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird. Folge ist ein erhöhter Stickoxid-Ausstoß bei den betroffenen Fahrzeugen im realen Straßenverkehr.

Von unzulässigen Abschalteinrichtungen oder Abgasmanipulationen wollen Hersteller wie Daimler oder VW nichts wissen. Für sie sind die Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig und auch legal. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung sieht das anders: „Durch die Thermofenster wird die Abgasreinigung schon in für Europa üblichen Temperaturbereichen reduziert. Von einer zulässigen Ausnahme kann daher keine Rede sein. Vielmehr ist von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen“, so Dr. Hartung. Das LG Mönchengladbach ist dieser Argumentation gefolgt und hat einem Mandanten von Dr. Hartung Schadensersatz bei einem Mercedes der C-Klasse zugesprochen (Az.: 1 O 248/18). Einen Rückruf für den Mercedes C 220 durch das Kraftfahrt-Bundesamt für dieses Modell gibt es nicht.

Auch andere Gerichte haben Thermofenster schon als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und Daimler verurteilt. Andere Gerichte beurteilen das anders. Das ARD-Magazin „Plusminus“ ging der Sache auf den und wollte wissen, ob die Autobauer mit dem Thermofenster nur einen gewissen Spielraum in der Gesetzgebung ausnutzen oder ob es sich bei den Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt.

Die Sichtweise der Autobauer ist klar. Für sie sind Thermofenster legal und zum Motorschutz notwendig. Ist das tatsächlich so? „Plusminus“ hakte nach, u. a. bei Prof. Dr.-Ing. Borgeest vom Zentrum für Verbrennungsmotoren an der TH Aschaffenburg. Er erklärte, dass Thermofenster technisch nicht notwendig seien. Es gebe andere, je nach Fahrzeug, auch günstige Lösungen. 

In den Blickpunkt geraten auch VW-Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 288, Nachfolgemotor des als Schummeldiesel bekannt gewordenen Motors EA 189. Für den „Bulli“ VW T6 mit diesem Motor gibt es bereits einen Rückruf, für andere Modelle nicht. Genauso wie Daimler hält VW Thermofenster für zulässig und verweist auf die entsprechende EU-Verordnung, nach der Abschalteinrichtungen erlaubt sind, wenn sie aus Gründen des Motorschutzes notwendig sind. Allerdings gilt das für Ausnahmesituationen und nicht für ganz normale Betriebsbedingungen. Prof. Borgeest erklärte gegenüber „Plusminus“, dass bei Temperaturen von 14 Grad die Abgasrückführungssysteme vieler Autohersteller schon nicht mehr arbeiten. Und die definierte Durchschnittstemperatur in der EU beträgt 14 Grad.

„Thermofenster sind unstreitig in vielen Diesel-Modellen unterschiedlicher Hersteller verbaut. Strittig ist die Frage, ob sie zulässig. Bisher beurteilen Gerichte dies noch unterschiedlich. Da die Abgasreinigung bei diesen Fahrzeugen aber über einen langen Zeitraum im Jahr nur reduziert arbeitet, gehe ich davon aus, dass sich die Überzeugung durchsetzen wird, dass die Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen zum Thema: https://www.hartung-rechtsanwaelte.de/dr-gerrit-w-hartung-in-der-ard-euro-6-diesel-und-das-thermofenster/ 



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