Thomas Lloyd Anleger: Plötzlich Aktionär wider Willen?

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Anleger der Thomas Lloyd (betroffen ist das Investment ThomasLloyd Global High Yield Fund 450) erhalten im Februar 2019 Post von ihrer Anlagegesellschaft. Für viele ThomasLloyd-Anleger mit überraschendem Inhalt: Durch „Restrukturierung“ der Gesellschaften sollen Anleger, die bislang als Genussrechts- bzw. Genussschein-Inhaber beteiligt waren, nun plötzlich zu Aktionären werden.

Anleger, die bereits gekündigt hatten und mit einer Rückzahlung ihrer angelegten Gelder rechneten, wird nun die sprichwörtliche Pistole auf die Brust gesetzt. Diese Anleger sollen bis zum 28.02.2019 erklären, ob sie an der Kündigung festhalten oder die Kündigung zurücknehmen und damit Aktionär werden. Wer an der Kündigung festhält wird hierbei jedoch „leider“ leer ausgehen, da das Auseinandersetzungsguthaben zum 31.12.2017 0 Euro betragen soll. Oft wird zugleich aber eine Aufstellung der Werte zum 31.12.2018 überlassen, die das gar nicht zeigt, sondern vielmehr Werte oberhalb der Einzahlung ausweist. 

Ein Widerspruch, der wohl nur so zu erklären ist, dass dem Anleger ein Verhalten abverlangt wird, das nie richtig ist: nimmt er die Kündigung zurück, wird er Aktionär wider Willen und erhält erst einmal keine Rückzahlung seiner Anlage. Besteht der Anleger auf die Kündigung, wird sich der Fonds dann darauf berufen, der Rückzahlungswert liege bei 0 Euro.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, erläutert: „Anleger sollten sich hier also genau überlegen, wie sie weiter vorgehen sollen. Aus unserer Sicht sollte die Rücknahme einer Kündigung nicht ohne weitere Klarstellungen erklärt werden. Für unsere Mandanten bei KAP Rechtsanwälte haben wir hier bereits Klagen auf Schadensersatz eingereicht, viele Anleger berichten uns, auf die Möglichkeit der Umwandlung in Aktien seien sie bei Abschluss mit keinem Wort hingewiesen worden.“

KAP Rechtsanwälte vertreten aus Erfahrung bereits eine Reihe von geschädigten ThomasLloyd Anlegern. Sollten auch Sie betroffen sein, unterstützen wir Sie gerne.

Weitere Informationen zu Thomas Lloyd Investments unter: https://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/thomaslloyd/ 


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