ThomasLloyd – Fonds-Splitting zeigt hohe Risiken auf – Schadensersatzansprüche prüfen!

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Die ThomasLloyd-Unternehmensgruppe sorgt in den letzten Monaten erneut für negative Schlagzeilen.

Aktuelle Entwicklung

Nachdem die Ausschüttungen mehrerer Fondsgesellschaften 2020 zunächst ausgeblieben sind bzw. erst stark verzögert erfolgten, erreichte die Anleger mehrerer ThomasLloyd Fonds u.a. der Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG und der  Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG ein Schreiben der Fondsgesellschaft, welche auf ein geplantes Fonds-Splitting hinweist. Hierzu heißt es u.a. in einem Schreiben vom Dezember 2020:

„Mit dem Fonds-Splitting wurde gemeinsam mit den Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern der Fondsgesellschaft die sinnvollste und wirtschaftlich sowie juristisch beste Lösung gefunden, die in den vorherigen Schreiben geschilderte nicht mehr zeitgemäße „Hybridstellung“ des Fonds, die durch Interessenkonflikte zwischen laufenden Ausschüttungen einerseits und der kontinuierlichen Portfolioexpansion andererseits gekennzeichnet war, durch eine an konkreten Anlagezielen ausgerichtete und damit maßgeschneiderte Investitionspolitik zu ersetzen.“

Diese Ausführungen kann man auch so verstehen, dass bei dem Fonds dringender Beratungsbedarf aufgrund einer ungünstigen wirtschaftlichen Situation bestand. Bemerkenswert ist, dass die Konstellation bei einem erst von wenigen Jahren aufgelegten Fonds jetzt plötzlich als „nicht mehr zeitgemäß“ eingeschätzt wird. Dabei handelt es sich offenkundig um das Eingeständnis, dass mit dem Konzept kein Erfolg zu erzielen ist.

Die Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, sowie die Zweite, Dritte und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, auch bezeichnet als CTI 20, CTI Vario (CTI Vario D) CTI 8 (CTI 5 D) und CTI 5 (CTI 9 D) weisen ein gleichartiges Konzept auf. Alle genannten Gesellschaften investieren über die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund GmbH in dieselben Projekte. Mit welchem Anteil der jeweilige Fonds daran partizipiert, ist unklar.

Gemäß dem Schreiben sollen sich die Anleger zwischen zwei Strategien, entweder „ERTRAG“ oder „WACHSTUM“ entscheiden. Bei pessimistischer Einschätzung ist davon auszugehen, dass diejenigen, welche sich für die Variante Ertrag entscheiden, ggf. noch ein paar Ausschüttungen erhalten. Wer sich für Wachstum entscheidet, wird, wenn es schlecht läuft, überhaupt keine Ausschüttungen mehr sehen. Natürlich kann es auch ganz anders laufen und alle verdienen am Ende prächtig Geld. Die Wahrscheinlichkeit für letztere Variante dürfte jedoch angesichts der mittlerweile vorliegenden zahlreichen Warnhinweise eher gering sein. So warnt neben zahlreichen Anwälten auch die Stiftung Wartentest vor mehreren Fonds der ThomasLloyd-Gruppe.

Zu ThomasLloyd

Die Unternehmensgruppe lockt zusammen mit zahlreichen weiteren Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe Investoren aus aller Welt mit der Aussicht auf hohe Renditen und nachhaltige Investitionen vor allem in globale Infrastruktur und grüne Energie. Neben dem seriös klingenden Namen untermauert die ThomasLloyd Group ihre Seriosität und Glaubwürdigkeit mit prominenten Personen wie z. B. Arnold Schwarzenegger, Bill Clinton u. a., welche während des ThomasLloyd Cleantech-Kongresses in Europa aufgetreten sind und gemeinsam über die Notwendigkeit globaler Infrastrukturinvestments und Cleantech Engagements diskutiert haben.

Risiken und Nebenwirkungen:

Die Anleger, welche Einzahlungen in die Fonds der Unternehmensgruppe vorgenommen haben, müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Investition das Risiko des Totalverlusts in sich birgt. Dies hat manche Anlagevermittler nicht davon abgehalten, Fondsbeteiligungen von ThomasLloyd als Teil der Altersvorsorge mit einer garantierten monatlichen Ausschüttung anzupreisen.

Über das bestehende Risiko hinaus, das eingezahlte Geld zu verlieren, besteht bei den Fonds auch die Gefahr, dass im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage und namentlich bei einer Insolvenz die bereits gezahlten Ausschüttungen zurückgefordert werden. Somit kann sich für viele Betroffene, die Anlage selbst dann als eine Zeitbombe erweisen, wenn sie bereits resigniert festgestellt haben, dass Sie die Anlage wohl abschreiben müssen.

Möglichkeiten für Anleger

Anleger, welche über die Risiken nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler sowie die verantwortlichen Gründungsgesellschafter geltend machen. Zudem ist eine außerordentliche fristlose Kündigung der Beteiligung möglich.

Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff weist bereits seit Anfang 2019 auf die Risiken bei der ThomasLloyd Gruppe hin. Ihm sind die Namen einiger der Akteure bereits aus dem Zusammenhang mit anderen wenig erfolgreichen Anlagemodellen bekannt. Rechtsanwalt Dethloff vertritt Anleger von Unternehmen der ThomasLloyd-Gruppe gerichtlich und außergerichtlich. Er bietet Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung für ein mögliches rechtliches Vorgehen an.



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