Ticket-Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky für RasenBallsport Leipzig GmbH

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Unserem Mandanten wird per Abmahnschreiben vom 11.08.2017 ein Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der RasenBallsport Leipzig GmbH vorgeworfen, in dem er Eintrittskarten über eine nicht vom Verein autorisierte Plattform für die Heimspiele von RB Leipzig gegen den FC Bayern München, SC Freiburg, SV Darmstadt und Bayer Leverkusen angeboten hat.

Gerade zu Beginn der neuen Bundesligasaison 2017/2018 ist das Anbieten von Eintrittskarten für Fußballspiele im Internet wieder ein großes Thema.

In der Abmahnung werden folgende Verstöße gegen die ATGB gerügt:

  • Die ATGB wurden nicht abgebildet.
  • Die Tickets sind zu einem mehr als 15 % höheren Preis als dem Originalpreis verkauft worden.
  • Die Tickets sind öffentlich bei nichtautorisierten Ticketzweitmarktplattformen angeboten worden.

Von unserem Mandanten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt.

Ratschlag!

Bleiben Sie ruhig und notieren die gesetzten Fristen. Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung, sondern nehmen Kontakt zu einem fachkundigen Rechtsanwalt auf. Zunächst gilt es zu überprüfen, ob der Vorwurf zutrifft.

Eine ganz entscheidende Frage ist, ob Sie die Karten direkt beim Verein erworben haben und somit die ATGB akzeptiert haben. Ansonsten wäre der Abmahnung ganz schnell die Grundlage zu entziehen und diese als unberechtigt zurückzuweisen.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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