Top-Anwälte für Medizin- u. Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Dresden

  • 2 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Oberlandesgericht Dresden
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene 5-fach-Impfung gegen Tetanus, Diphterie, Polio, Pertussis und Hepatitis, OLG Dresden, Az. 4 U 2014/15

Chronologie:

Die Klägerin ist Asthmatikerin und litt im Herbst 2011 an einer schweren Bronchitis. Der Beklagte, ihr Hausarzt impfte sie daraufhin gegen Influenza sowie Pneumokokken. Da sich die Beschwerden nicht besserten, erhielt sie einige Wochen später weitere Impfungen. Aufgrund anhaltender Schmerzen begab sie sich in eine Klinik, wo eine proximale Lähmung und Rückbildung der Armmuskulatur sowie eine Scapula alata festgestellt wurden.

Verfahren:

Das Landgericht Leipzig hatte sich bereits mit dem Vorfall befasst (Az. 8 O 3790/12) und die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Der OLG-Senat Dresden sah zumindest den Vorwurf fehlerhafter Aufklärung als erheblich an, sowie die Frage, ob der Arzt die Aufklärung an eine Arzthelferin delegieren könne und schlug den Parteien einen Vergleich im fünfstelligen Eurobereich vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

In Arzthaftungsprozessen bieten sich häufig Hinterfragungen erstinstanzlicher Urteile durch die Obergerichte an, so wie hier. So kommt die Klägerin wenigstens doch noch zu ihren begehrten Ansprüchen, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema