Tophedge AG - bereits seit Mitte Juni 2014 hatte das Unternehmen keine Zahlstelle mehr

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Klaus Nieding: Wir werden Schadenersatzansprüche gegen die Tophedge AG prüfen.

Ende Januar 2015 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Beteiligungsgesellschaft Tophedge AG beantragt. Seitdem bangen Anleger, die die Inhaber-Teilschuldverschreibungen des Karlsruher Unternehmens (Tophedge Anl.08/20 Anleihe, ISIN DE000A0SLZ91) im Depot haben, um ihr Geld. Jetzt haben Recherchen der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth etwas Neues ergeben: Die Zahlstelle der Tophedge AG, das Bankhaus Neelmeyer in Bremen, hatte bereits zum Ende der ersten Jahreshälfte 2014 die Zusammenarbeit mit der Beteiligungsgesellschaft beendet. Somit scheint die letzte Zinszahlung zum 01.06.2014 auch die letzte Handlung der Zahlstelle gewesen zu sein.

„Die Tophedge AG hat weder dem Bankhaus Neelmeyer noch den Anleihegläubigern in irgendeiner Form mitgeteilt, welche neue Zahlstelle nun für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen und insbesondere die Zinszahlungen zuständig ist“, wundert sich Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „Wir werden hier Schadensersatzansprüche gegen die Tophedge AG und weitere Beteiligte wegen möglicher Pflichtverletzungen prüfen“, kündigt Nieding an. Abseits des Insolvenzverfahrens würden aber auch weitere Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Tophedge AG geprüft.

Der nächste Schritt müsse nun zwingend die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung sein. „Betroffene Anleger müssen die Möglichkeit erhalten, sich über den Stand der Dinge zu informieren, und sie müssen die Chance bekommen, ihre Interessen in dem laufenden Prozess aktiv zu vertreten“, erklärt Nieding und kündigt gleichzeitig an: „Sollte das Insolvenzverfahren nicht zeitnah eröffnet werden und das Insolvenzgericht eine Anleihegläubigerversammlung einberufen, werden wir dies selbst tun. Das notwendige Quorum von 5 Prozent des ausstehenden Anleihevolumens zur eigenständigen Einberufung der Anleihegläubigerversammlung haben wir.“

Dem Insolvenzgericht Karlsruhe und dem Insolvenzverwalter hat Rechtsanwalt Nieding bereits seine Bereitschaft angezeigt, die Anleihegläubiger als gemeinsamen Vertreter zu repräsentieren. Über die notwendige Expertise verfügt der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht zweifellos, vertritt er doch bereits in prominenten Insolvenzfällen, wie beispielsweise Prokon Regenerative Energien GmbH, Solar Millennium AG oder der Future Business KGaA (Infinus), die Interessen von Anleiheinhabern in dieser Funktion.

Geschädigte Anleger können sich nach wie vor bei der Frankfurter Kanzlei Nieding+Barth per E-Mail melden und registrieren lassen.


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