tradego.io: BaFin warnt vor Webseite– Erfolg bei Trading Betrug

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Der Online-Handel mit Finanzinstrumenten wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen bietet vielfältige Investitionschancen. Gleichzeitig zieht dieser Markt auch unseriöse Akteure an, die die steigende Popularität solcher Plattformen für betrügerische Zwecke nutzen. Aktuell steht die Plattform tradego.io im Fokus der BaFin. i

BaFin warnt vor tradego.io

Die Finanzaufsicht BaFin warnte kürzlich vor Angeboten auf der Website tradego.io. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Der Betreiber der Website tritt laut BaFin lediglich unter der Bezeichnung TradeGo.io auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt an, in Brüssel, Belgien, geschäftsansässig zu sein und verweist auf eine Registrierungsnummer („BaFin-ID“) bei der BaFin. Unter dieser Nummer wird bei der BaFin die Gesellschaft TradeGo S.A./N.V. geführt, die jedoch bereits seit einiger Zeit unter Euroclear SA/NV firmiert. Die Euroclear SA/NV, früher TradeGo S.A./N.V., steht nach Angaben der BaFin in keinerlei Verbindung zu der Website tradego.io und den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegt ein Identitätsdiebstahl vor. 

Hier zur Warnung der BaFin 

Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen in Deutschland

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Vorsicht bei Trading- Angeboten im Internet 

Bevor sich potenzielle Anleger auf digitale Finanzangebote einlassen, sollten sie diese genau prüfen und im Zweifel unabhängigen fachlichen Rat in Anspruch nehmen. Ein professionell gestalteter Internetauftritt ist kein verlässliches Zeichen für Vertrauenswürdigkeit. Hilfreich ist ein Abgleich mit offiziellen Registern wie der Unternehmensdatenbank der BaFin. So lässt sich frühzeitig erkennen, ob ein Anbieter die erforderliche Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen besitzt. Liegt keine Genehmigung der BaFin vor, spricht dies in der Regel für mangelnde Seriosität.

Haben Sie schlechte Erfahrungen mit tradego.io? Warten Sie auf die Auszahlung Ihres vermeintlichen Gewinnes?

Red flags: Handelsplattform erst im Februar 2025 registriert – der Betreiber ist anonym

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von tradego erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain tradego.io erst kürzlich, am 20.02.2025 registriert wurde. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Hier sollten die Alarmglocken schrillen. Ein seriöser Betreiber kann die Erlaubnis der BaFin vorweisen und muss seine Kontaktdaten nicht verstecken“.

Großer Erfolg gegen Online-Anlagebetrüger: Verdächtiger festgenommen, Vermögen gesichert

Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen großartigen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.

Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte so schnell wie möglich geltend machen.“

Weitere Erfolge:

Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025

„Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte.“ Bewertung vom 25.06.2024


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg

Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit tradego.io haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. 

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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.

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www.kanzlei-plan-c.de



Foto(s): Rechtsanwältin Tanja Nauschütz


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