Transportversicherung, Speditionsversicherung und Verkehrshaftungsversicherung – wo liegen die Unterschiede?
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In der Transportbranche kommt es regelmäßig zu Verlusten, Schäden an Waren oder Lieferverzögerungen. Wer dafür aufkommt – Spediteur, Frachtführer, Versender oder Versicherung – hängt entscheidend davon ab, welche Versicherung abgeschlossen wurde. Besonders oft wird dabei der Unterschied zwischen Transportversicherung und Verkehrshaftungsversicherung missverstanden. Dabei erfüllen beide Policen völlig unterschiedliche Zwecke.
1. Die Transportversicherung – Schutz für den Eigentümer der Ware
Die Transportversicherung (oft vom Versender oder Warenempfänger abgeschlossen) sichert die transportierte Ware selbst gegen bestimmte Risiken ab – unabhängig davon, wer schuld ist. Sie ersetzt Schäden auch dann, wenn niemand haftbar gemacht werden kann – z. B. bei Diebstahl durch Dritte, Unfällen ohne Fremdverschulden oder höherer Gewalt.
Typischer Anwendungsfall:
Ein LKW kommt bei plötzlich auftretendem Glatteis und durch Fremdverschulden ins Schleudern, die Ladung wird zerstört – der Frachtführer haftet nicht (höhere Gewalt), aber die Transportversicherung des Absenders oder Empfängers kommt für den Schaden auf.
2. Die Verkehrshaftungsversicherung – Absicherung des Frachtführers
Die Verkehrshaftungsversicherung deckt die gesetzliche Haftung von Frachtführern ab. Sie greift also nur dann, wenn der Transportunternehmer haftet – z. B. wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung nach den Vorschriften des HGB oder der CMR.
Wichtig: Keine Haftung = kein Versicherungsschutz.
Typischer Anwendungsfall - Keine Haftung: Unabwendbares Ereignis z. B. Kollision mit einem entgegenkommenden, ins Schleudern geratenem Fahrzeug
Typische Anwendungsfall – Haftung: Diebstahl aus LKW während nächtlicher Ruhepause
3. Die Speditionsversicherung – Absicherung des Spediteurs
Die Speditionsversicherung ist speziell auf Speditionen und deren Dienstleistungen ausgerichtet. Sie kann als Ergänzung der Verkehrshaftungsversicherung verstanden werden. Sie wird von Spediteuren und Logistikunternehmen abgeschlossen und deckt Schäden ab, die aus der Fehlerhaftigkeit von Dienstleistungen im Logistikbereich entstehen, die über den reinen Transport von Gütern hinausgehen.
Beispiel: Fehler bei der Organisation des Transports oder der Verzollung von Gütern
Fazit
- Die Transportversicherung schützt den Eigentümer der Ware – auch ohne Verschulden Dritter. Die Transportversicherung bietet einen weitergehenden Schutz für den Transport und sorgt dafür, dass der Gesamtwertder Güter im Schadens- oder Verlustfall versichert ist.
- Die Verkehrshaftungsversicherung schützt den Spediteur/Frachtführer – aber nur bei eigener Haftung.
- Die Speditionsversicherung ergänzt die Verkehrshaftungsversicherung
- Die Versicherungen sind kein Ersatz füreinander, sondern ergänzen sich sinnvoll.
Tipp vom Anwalt
Lassen Sie Ihre Verträge und Versicherungsbedingungen regelmäßig prüfen. Nur wer seine Pflichten und Deckungen kennt, kann im Schadenfall schnell und richtig handeln – und teure Deckungslücken vermeiden.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dirk Bremicker LL.M.
RSB Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 596 15 99
E-Mail: info@rsb-kanzlei.de
Web: www.rsb-kanzlei.de
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