Trennung und Scheidung: 10 Tipps

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1. Trennungsjahr

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, muss zuerst ein Trennungsjahr eingehalten werden. Das bedeutet, dass Sie mindestens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch in derselben Wohnung getrennt leben. Nur wenn ausnahmsweise ein Härtefall vorliegt, ist eine frühere Scheidung möglich. Das Trennungsjahr können Sie nutzen, um beispielsweise den Unterhalt, die Auseinandersetzung von Vermögen oder einer gemeinsamen Immobilie zu regeln.

2. Trennungsunterhalt

Während der Trennung kann ein Ehepartner vom anderen Trennungsunterhalt verlangen. Dem Partner, der Unterhalt zahlen muss, muss genügend Geld für seinen eigenen Bedarf übrigbleiben. Dieser sogenannte Selbstbehalt beträgt 1.200,00 € monatlich. Mit zunehmender Dauer der Trennung ist der unterhaltsberechtigte Ehegatte zunehmend verpflichtet, selbst zu arbeiten und Geld zu verdienen.

3. Kindesunterhalt

Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, kann von dem anderen Elternteil Kindesunterhalt verlangen. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen. Der Unterhalt wird mit der sogenannten Düsseldorfer Tabelle ermittelt und erhöht sich mit dem Alter des Kindes. Um das unterhaltsrechtliche Einkommen richtig zu ermitteln, ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen.

4. Nachehelicher Unterhalt

Nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe kann ein Ehepartner gegenüber dem anderen zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt verpflichtet sein. Allerdings gilt nach dem Gesetz der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung grundsätzlich für sich selbst sorgen muss. Ein Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten kann zum Beispiel wegen der Betreuung eines Kindes, Krankheit oder Erwerbslosigkeit bestehen.

5. Sorgerecht

Eltern, die miteinander verheiratet sind, haben gemeinsam das Recht, für das Kind zu sorgen. Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt grundsätzlich auch nach der Scheidung bestehen. Es besteht aber die Möglichkeit, bei Gericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter oder den Vater zu stellen. Wie das Gericht entscheidet, richtet sich nach dem Wohl des Kindes.

6. Umgangsrecht

Ein Kind hat das Recht, beide Elternteile zu sehen, also Umgang mit ihnen zu haben. Wenn es in einer Trennungssituation Schwierigkeiten mit dem Umgang gibt, kann man bei Gericht einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen.

7. Immobilie bei Trennung und Scheidung

Wenn Sie und Ihr Ehegatte Miteigentümer einer Immobilie sind (also beide im Grundbuch eingetragen), können Sie diese gemeinsam verkaufen und den Kaufpreis aufteilen. Möglich ist auch, dass einer der beiden das Familienheim als Alleineigentümer übernimmt und dem anderen eine Ausgleichszahlung leistet. Wenn Sie sich nicht über die Auseinandersetzung der Immobilie einigen können, so kann eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden.

8. Zugewinnausgleich

Haben Sie und Ihr Ehepartner keinen Ehevertrag geschlossen, dann gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass die Vermögensmassen von Ehefrau und Ehemann während der Ehe getrennt bleiben. Wenn die Ehe geschieden wird, kann der Partner, der während der Ehe einen geringeren Vermögenszuwachs erzielt hat, von dem anderen den Ausgleich des Zugewinns verlangen.

9. Versorgungsausgleich

Bei der Scheidung führt das Gericht den Versorgungsausgleich durch. Dabei werden die Rentenanwartschaften oder laufenden Renten zwischen den Eheleuten jeweils hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich wirkt sich aber erst dann aus, wenn einer oder beide der geschiedenen Ehegatten Rente bezieht/en.

10. Scheidungsfolgenvereinbarung

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie Regelungen für den Fall der Scheidung treffen. Geregelt werden kann beispielsweise der nacheheliche Unterhalt, der Zugewinnausgleich oder die Übertragung des Miteigentumsanteils an einer Immobilie. Für eine Scheidungsfolgenvereinbarung sind bestimmte Formvorschriften zu beachten.


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