TSV 1860 München – markenrechtliche Abmahnung bei Verkauf von Produkten im Internet droht

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Die Rechtsanwaltskanzlei Von Appel Jens Legal mahnt im Auftrag der TSV 1860 Merchandising GmbH Personen ab, die im Internet Produkte verkaufen und diese angeblich unzulässig mit der Bezeichnung „TSV 1860 München“ bewerben. Hierbei handelt es sich um ein als Wortmarke geschütztes Zeichen.

Einen unserer Mandanten erreichte ein derartiges Schreiben, in dem er zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert wurde. Der Grund für dieses Schreiben: Bei der Bezeichnung „TSV 1860 München“ handelt es sich um eine geschützte Marke des Fußballvereins. Das von unserem Mandanten über Facebook Marketplace angebotene Produkt sei jedoch kein von der TSV 1860 Merchandising GmbH selbst in den Verkehr gebrachtes Produkt. Ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages dürfe das Markenzeichen daher nicht zur Bewerbung der Ware genutzt werden.

Forderungen:

- Unterlassungserklärung

Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierdurch würde er sich dazu verpflichten, künftig nicht mehr in markenrechtsverletzender Weise Produkte über das Internet zum Kauf anzubieten, an denen TSV 1860 München Markenrechte innehat. Der Abmahnung ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Vorsicht: Nach unserer Auffassung handelt es sich hierbei um ein Schuldeingeständnis. Dementsprechend raten wir zu der Unterzeichnung dieser vorformulierten Unterlassungserklärung ab.

- Schadensersatz

Die vorformulierte Unterlassungserklärung (s. o.) beinhaltet zudem eine Klausel, wonach sich unser Mandant dazu verpflichten würde, „der TSV 1860 Merchandising GmbH den Schaden zu ersetzen, der ihr aus der (...) Handlung entstanden ist, entsteht und noch entstehen wird (...).“ Neben dieser abstrakten, dem Grunde nach geltend gemachten Schadensersatzforderung findet sich in der Abmahnung auch ein konkreter Schadensersatzbetrag i. H. v. 1.531,90 €, der von unserem Mandanten erstattet verlangt wird. Es handelt sich hierbei um die Anwaltskosten der Kanzlei Von Appen Jens Legal, die für den Ausspruch der Abmahnung entstanden sein sollen. Nach der o. g. Formulierung in der vorformulierten Unterlassungserklärung ist die Forderung weiteren Schadensersatzes nicht ausgeschlossen!

Bei Erhalt einer Abmahnung im Markenrecht sollte unbedingt beachtet werden:

- Unterzeichnen Sie keine vorformulierten Dokumente, diese sind meist ungünstig für den Abgemahnten formuliert!

- Zahlen Sie keine Beträge, dies kann als Anerkenntnis gewertet werden!

- Ignorieren Sie keinesfalls eine Abmahnung, es drohen sodann gerichtliche Schritte!

- Kontaktieren Sie unverzüglich nach Erhalt einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz!

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist auf dem Markenrecht hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben in den vergangenen Jahren eine sehr hohe vierstellige Zahl an Mandaten u. a. auf dem Gebiet des Markenrechts erfolgreich bearbeitet. Abgemahnten bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu einfach Ihre Abmahnung per E-Mail zu oder rufen Sie an. Wir vertreten Sie im gesamten Bundesgebiet!


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