Überblick zum Steuerrecht Vietnam – Teil 3: Foreign Contractor Tax (FCT)

  • 4 Minuten Lesezeit

Gegenstand der FCT:

Ausländische Unternehmen und Einzelpersonen, die geschäftlich in Vietnam aktiv sind und/oder Einkünfte in Vietnam erzielen, ohne eine eigene juristische Person in Vietnam gegründet zu haben (insbesondere im Ausland ansässige Händler/Dienstleister sowie Repräsentationsbüros ausländischer Unternehmen in Vietnam), unterliegen grundsätzlich der “foreign contractor tax“ („FCT“). Die FCT ist keine separate Steuer, sondern eine Kombination aus  Mehrwertsteuer („VAT“) und Körperschaftsteuer („CIT“) bei juristischen Personen bzw. Einkommensteuer („PIT“) bei Einzelpersonen und Personengesellschaften (die keine juristischen Personen sind).

Der FCT unterliegen u. a. Zinszahlungen, Lizenz- und Servicegebühren, Leasingraten, Versicherungsprämien, Transportgebühren, Einnahmen aus Wertpapierübertragungen sowie aus Waren, die innerhalb Vietnams geliefert werden oder mit in Vietnam erbrachten Dienstleistungen verbunden sind. Der FCT unterliegen auch bestimmte Vertriebsvereinbarungen, bei denen ausländische Unternehmen direkt oder indirekt am Vertrieb von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen in Vietnam beteiligt sind, z. B. wenn das ausländische Unternehmen das Eigentum an den Waren behält, Vertriebs-, Werbe- oder Marketingkosten trägt, verantwortlich ist für die Qualität der Waren oder Dienstleistungen, Preisentscheidungen im Rahmen von Vertriebsvereinbarungen trifft und/oder vietnamesische Distributoren beauftragt, den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen in Vietnam zu übernehmen.

Keiner FCT unterliegen insbesondere die reine Lieferung von Waren, sofern der Gefahrenübergang außerhalb Vietnams endet und die Warenlieferung damit keine in Vietnam erbrachte Dienstleistungskomponente beinhaltet. Dasselbe gilt für Dienstleistungen, die außerhalb Vietnams erbracht und „konsumiert“ werden, sowie Dienstleistungen, die ständig außerhalb Vietnams erbracht werden (z. B. bestimmte Reparaturen, Schulungen, Werbung, Verkaufsförderung). Sofern ein Vertrag aus verschiedenen Teilen/Phasen besteht (z. B. Entwicklung und Transport einer Maschine), kann es in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, die Vergütung nach dem Anteil der jeweiligen Dienstleistung aufzuteilen, so dass der entsprechende Teil der Vergütung dem jeweils zu zahlenden Steuersatz zugeordnet werden kann.

Übersicht zu den praktisch wichtigsten FCT-Sätzen:




Dienstleistung
VAT
CIT
Verkauf von Gütern in Vietnam (sofern nicht Risiko bereits an der Grenze Vietnams auf Käufer übergeht)
0 % 1 %
Dienstleistungen, die nicht ausschließlich außerhalb Vietnams erbracht und „konsumiert“ wurden, inklusive Leasing
5 %5 %
Bau, Fertigung oder Installation verbunden mit dem Verkauf von Material, Maschinen und Ausrüstung
3 %2 %
Bau, Fertigung oder Installation ohne den Verkauf von Material, Maschinen und Ausrüstung
5 %2 %
Leasing von Material, Maschinen und Ausrüstung
5 %5 %
Management von Hotels, Restaurants und Casinos
5 %10 %
Logistik und Transportdienstleistungen
3 %2 %
Zinsen
Dividenden an ausländische institutionelle Aktionäre
Lizenzgebühren
Übertragung von Wertpapieren und Sicherheiten
derivative Finanzinstrumente
Versicherungen und Offshore-Rückversicherung (VAT Ausnahmen bestehen)
Sonstiges
0 %
0 %
0 %
0 %
0,1 %
5 %
2 %
5 %
0 %
10 %
0 %
2 %
2 %
2 %

Berechnungsmethoden: 

Administrativ ist stets der vietnamesische Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die FCT von den Zahlungen an den ausländischen Vertragspartner einbehalten und an die zuständige Steuerbehörde abgeführt wird. Sofern möglich, ist in diesem Zusammenhang die Aufnahme einer sog. „Bruttozinsklausel“ in den entsprechenden Vertrag vorteilhaft, da hierdurch die FCT-Verpflichtung der ausländischen Partei auf den vietnamesischen Vertragspartner übertragen werden kann. In diesem Fall erhält die ausländische Partei das volle vereinbarte Entgelt, und die vietnamesische Vertragspartei kann beantragen, dass der Mehrwertsteueranteil der FCT auf die eigene Mehrwertsteuerverpflichtung angerechnet wird. Viele ausländische Investoren und Geschäftsleute übersehen insoweit, dass es bei fehlender „Bruttozinsklausel“ zu einer „doppelten“ Steuerbelastung von FCWT und VAT kommen kann, was häufig signifikante Auswirkungen auf die Marge hat des foreign contractors hat. Es gibt drei Methoden zur FCWT-Steuerberechnung- und Zahlung: direkte Methode, Abzugsmethode und Hybridmethode:

1. Direkte Methode: Ausländische Auftragnehmer, die die direkte Methode anwenden, registrieren sich in Vietnam nicht für Mehrwertsteuerzwecke und reichen auch keine Steuererklärungen in Vietnam ein. Stattdessen werden Körperschafts- und Mehrwertsteuer vom vietnamesischen Kunden von Zahlungen an den ausländischen Auftragnehmer abgezogen, einbehalten und an die vietnamesischen Steuerbehörden abgeführt. Damit erfüllen ausländische Unternehmen sowohl ihre körperschaftsteuerlichen als auch mehrwertsteuerlichen Pflichten. Die vom vietnamesischen Kunden einbehaltene Mehrwertsteuer ist in der Regel eine zulässige Vorsteuergutschrift in seiner Mehrwertsteuererklärung. Für ausländische Auftragnehmer, die Waren und Dienstleistungen für die Exploration, Entwicklung und Förderung von Öl und Gas bereitstellen, gelten gesonderte Anforderungen.

2. Abzugsmethode: Diese beinhaltet, dass sich der ausländische Auftragnehmer für Mehrwertsteuerzwecke in Vietnam registriert und Körperschafts- und Mehrwertsteuererklärungen auf die gleiche Weise wie eine lokale vietnamesische Gesellschaft erklärt. Ausländische Auftragnehmer können die Abzugsmethode nur dann wählen, wenn sie alle folgende Anforderungen erfüllen: Sie sind in Vietnam steuerlich ansässig,  werden als ansässig angesehen, da sie eine steuerliche „Betriebsstätte“ in Vietnam unterhalten oder die Projektdauer in Vietnam beträgt 183 Tage oder mehr. In diesem Falle muss der ausländische Auftragnehmer sich in Vietnam beim zuständigen Finanzamt registrieren, bekommt dann eine Steuernummer und muss seine (Projekt-)Buchhaltung im Übrigen vollständig nach vietnamesischen Buchhaltungsregeln betreiben (Vietnam Accounting Standards, „VAS“). Im Falle der Abzugsmethode muss der vietnamesische Kunde dem Finanzamt mitteilen, dass der ausländische Auftragnehmer innerhalb von 20 Arbeitstagen ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung Steuern nach der Abzugsmethode entrichtet. Sofern der ausländische Auftragnehmer mehrere Projekte in Vietnam durchführt und sich für die Anwendung der Abzugsmethode für ein Projekt qualifiziert, muss der Auftragnehmer die Abzugsmethode auch für seine anderen Projekte in Vietnam anwenden. Der ausländische Auftragnehmer zahlt dann grundsätzlich Körperschaftsteuer in Höhe von 20 % seines Nettogewinns.

3. Hybridmethode: Die Hybridmethode ermöglicht es ausländischen Auftragnehmern, sich nur für die Mehrwertsteuer in Vietnam zu registrieren und dementsprechend die Mehrwertsteuer auf der Grundlage der Abzugsmethode und die Körperschaftsteuer nach der direkten Methode zu zahlen. Ausländische Auftragnehmer, die die Hybridmethode anwenden möchten, müssen – wie bei der Abzugsmethode – in Vietnam steuerlich ansässig sein oder auf Grundlage einer Betriebsstätte als ansässig angesehen werden.

Foto(s): @Fotolia.com/61228185


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Dühn LL.M.

Beiträge zum Thema