Überraschung? Nein! – Nachfolgemotor EA 288 enthält Abschalteinrichtung

  • 1 Minuten Lesezeit

Dies urteilte das Landgericht Duisburg in seiner Entscheidung zum Az.: 1 0 231/18 aus und stellte fest, dass die verbaute Abschalteinrichtung unzulässig ist. Somit hat sich VW auch in diesen Fällen schadensersatzpflichtig gemacht.

Wurde in der Vergangenheit noch seitens VW mit Vehemenz bestritten, dass der Nachfolgemotor EA 288 über eine Abschalteinrichtung verfügt, so kommt nun immer mehr Licht ins Dunkel.

Die Entscheidungsgründe des benannten Duisburger Urteils lassen keine Zweifel offen. VW räumte in dem Verfahren ein, dass das Fahrzeug mit dem Motor EA 288 erkennen kann, ob es sich gerade auf dem Prüfstand befindet – eine sogenannte „Zykluserkennung“. In den Entscheidungsgründen wird ausgeführt, dass seitens des Gerichts sogar ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass durch VW das Vorliegen einer Abschalteinrichtung nicht bestritten worden ist, jedoch auch nach dem richterlichen Hinweis kein gegenteiliger Sachvortrag von VW kam.

Bemerkenswert ist, dass VW noch im September des vergangenen Jahres genau das u. a. gegenüber dem SWR bestritten hatte. Wörtlich hatte VW damals mitgeteilt: „Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 nach dem heute gültigen Abgasstandard EU 6 in EU 28 enthalten keine Zykluserkennung.“

In welchen Fahrzeugen verbaute die Volkswagen AG und ihre Töchterunternehmen den umstrittenen EA 288-Motor?

Fahrer von Audi, VW, Seat- und Skoda-Modellen sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und den für sie günstigsten Weg besprechen, um ihre Rechte gegen den Autobauer durchzusetzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Bauer

Beiträge zum Thema