Überwachungskamera des Nachbarn – was ist rechtlich erlaubt

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Immer wieder „eskalieren“ Nachbarstreitigkeiten und Betroffene fragen sich, wie Sie gegen die Provokationen des Nachbarn vorgehen können. Nicht selten kommen Nachbarn auf die Idee, eine Überwachungskamera zu installieren. Bei der Installation einer Überwachungskamera ist rechtlich einiges zu beachten.

Wo darf der Nachbar eine Überwachungskamera installieren?

Grundsätzlich gilt, dass die Nutzung einer Überwachungskamera nur zulässig ist, wenn die Überwachungskamera auf das eigene Grundstück beschränkt ist. Unzulässig ist die Nutzung einer Überwachungskamera durch den Nachbar, wenn die Überwachungskamera auch Einsicht auf das nachbarliche Grundstück ermöglicht. Nicht unbedingt notwendig ist dabei, dass die Kamera auch auf das Nachbargrundstück ausgerichtet ist. Es kann schon ausreichen, dass der Blickwinkel der Überwachungskamera ohne großen Aufwand auf das Nachbargrundstück ausgerichtet werden kann (LG Frankenthal Urt. v. 16.12.2020, Az. 2 S 195/19).

Die Nutzung einer Überwachungskamera, die (auch) auf das Grundstück des Nachbarn gerichtet ist, kann nur in Ausnahmefällen zulässig sein, wenn der überwachende Nachbar ein überwiegendes Interesse haben würde. Dafür muss die eigene Sicherheit des Verwenders der Überwachungskamera konkret und massiv gefährdet sein. Die Absicht, Einbrecher generell abzuschrecken, reicht jedoch nicht aus.

Das Vorstehende gilt übrigens auch, wenn der Nachbar nur eine Attrappe einer Überwachungskamera installiert, denn auch durch eine Attrappe einer Überwachungskamera entsteht ein „Überwachungsdruck“ (LG Koblenz Beschl. v. 05.09.2019, Az. 13 S 17/19)

Was tun, wenn der Nachbar eine Überwachungskamera nutzt und mich filmt?

Die Installation der Überwachungskamera des Nachbarn kann zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts führen. Entsprechend können Ihnen mehrere Ansprüche gegen Ihren Nachbarn zustehen:

  •  Unterlassungs-/ Beseitigungsanspruch bezüglich der Überwachungskamera
  • Unterlassungs-/ Löschungsansprüche bezüglich der Filmaufnahmen
  • Auskunftsansprüche
  • Schadenersatz-/ Schmerzensgeldansprüche
  • Erstattungsansprüche bezüglich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten

Sollte auch Ihr Nachbar eine Überwachungskamera installiert haben, berate ich Sie gerne bezüglich Ihrer Ansprüche.  

Ihr Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER

 



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