Ukraine: Heirat, Eheschließung, Ehegatten- und Kindernachzug, Familienzusammenführung​

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Heirat – Eheschließung mit Ukrainern und Deutschen in Deutschland und der Ukraine – Familienzusammenführung – Ehegattennachzug

Ausländer können in der Ukraine vollkommen unproblematisch eine Ehe schließen. Dies ist auch möglich, wenn kein Partner die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt. Das Gleiche ist aber auch in Deutschland möglich. Die Ehe ist in beiden Fällen jeweils gültig geschlossen. Derzeit ist der Ablauf der Eheschließung in der Ukraine deutlich vereinfacht. Der Aufwand zur Beschaffung der dazu benötigten Unterlagen ist minimal. Die Ukraine ist derzeit das Land in Europa, in dem Eheschließungen am einfachsten und schnellsten durchzuführen sind. Früher beliebte Plätze für Eheschließungen binationaler Ehen wie Dänemark und Portugal sind damit obligatorisch geworden.

Die Heirat in Deutschland dauert von der Anmeldung der Eheschließung bis zur Hochzeit vor dem Standesamt mehrere Monate, da hier zwingend eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das jeweilige Oberlandesgericht erteilt werden muss.

Früher war es weit verbreitet, in Drittländern wie z. B. Dänemark zu heiraten, aber dies ist wesentlich komplizierter und dauert länger als eine Eheschließung in der Ukraine. Es werden auch deutlich mehr Unterlagen verlangt als in der Ukraine. Außerdem impliziert ein solches Vorgehen häufig Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. 


Eheschließung in der Ukraine

In der Ukraine gibt es mehrere Möglichkeiten, die Eheschließung anzumelden. Im gewöhlichen Verfahren zur Anmeldung der Eheschließung vergehen bis zur Heirat 4 Wochen. Ausnahmen sind z. B. im Falle einer Schwangerschaft, bei beruflichen Gründen, Krankheit usw. möglich. Es ist aber auch möglich, eine Schnellheirat / Epresseheschlißung durchzuführen. Allerdings ist diese Möglichkeit im Rahmen des Kriegszustandes wieder eingeschränkt worden. Mit uns ist dies aber nach wie vor, in wenigen Tagen umsetzbar.

Zu diesem Zweck haben wir Pauschalpakete entwickelt, wobei Sie sich selbst um nichts mehr kümmern müssen. Wir nehmen Ihnen sämtliche Formalitäten ab. Damit ist sichergestellt, dass alles schnellstmöglich und ohne Komplikationen, bei für Sie geringstmöglichem Aufwand abläuft. Wir erledigen alles aus einer Hand. Von der Unterlagenvorbereitung, über die Anmeldung der Eheschließung bis zur Heirat und Visumsbeantragung. Auf Wunsch schließen wir während Ihres Aufenthaltes auch noch einen Ehevertrag ab, welcher in der Ukraine als auch in Deutschland gültig ist. Gleichzeitig haben Sie jederzeit vollständige Kostenkontrolle und sind vor "Überraschungen" geschützt, wie sie bei Billig- und Lockvogelangeboten hier vor Ort leider häufig vorkommen.

An Unterlagen sind dazu seitens des deutschen Verlobten, lediglich ein übersetzter Reisepass sowie ein apostillierter Nachweis der Eheauflösung oder -beendigung erforderlich. (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde bei verstorbenem Ehepartner) Liegen keine Vorehen vor, ist also lediglich der Reisepass mit ukrainischer Übersetzung erforderlich.

Eheschließungen in der Ukraine sind genauso gültig geschlossen, wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschlossene Ehen. Eine Anerkennung findet nicht statt und ist nicht erforderlich.

Eine Nachbeurkundung in Deutschland ist möglich, aber nicht erforderlich für die Gültigkeit der Eheschließung in Deutschland.

Eine Heirat kann bei jedem Standesamt in der Ukraine unabhängig vom Wohnsitz der Beteiligten stattfinden.

Seitens der Standesämter wird manchmal die Anwesenheit eines Dolmetschers bei der Eheschließung verlangt. Dies sollte im Vorfeld mit den Standesämtern geklärt werden.

Direkt nach der Eheschließung gibt das Standesamt eine Heiratsurkunde in zwei Exemplaren aus.. Anschließend wird dieses Dokument in der Ukraine apostilliert.

Danach muss die Heiratsurkunde nach ISO 9:1995 durch einen bei einem Landgericht in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Somit ist die Heiratsurkunde dann im deutschen Rechtsverkehr zulässig und die Ehe gilt ab Datum der Eheschließung als ordnungsgemäß geschlossen. Eine Anerkennung oder Ähnliches findet nicht statt.

Es ist freigestellt, eine Nachbeurkundung zu veranlassen. In diesem Fall erhält man in Deutschland eine deutsche Heiratsurkunde. Dies wird oftmals mit einer Anerkennung verwechselt. Dies ist aber rein freiwilliger Natur.

Ehegattennachzug/Familienzusammenführung bei vorheriger Eheschließung in der Ukraine

Nach der Eheschließung kann nun der Antrag zum Ehegattennachzug, bzw. zur Familienzusammenführung gestellt werden. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein Nachweis der abgelegten Sprachprüfung auf mindestens Niveaustufe A1 einer ALTE zertifizierten Sprachtesteinrichtung (Goetheinstituts, TELC, ÖSD, usw, kann auch nachgereicht werden)
  • eine apostillierte und übersetzte Heiratsurkunde
  • eine Personalausweiskopie des deutschen Ehepartners mit Vorder-und Rückseite
  • bei in Deutschland ansässigen Ausländern als Ehepartner eine Reisepasskopie mit Aufenthaltstitel
  • zwei ausgefüllte Antragsformulare sowie Passbilder
  • ein formloses Einladungsschreiben des Ehegatten in Deutschland mit Kostenübernahmeerklärung
  • bei einem ausländischen Ehegatten, welcher seinen Wohnsitz in Deutschland hat, eine förmliche Verpflichtungserklärung der Ausländerbehörde
  • bei ausländischem Ehepartner mit Wohnsitz in Deutschland außerdem ein Einkommensnachweis.

Sollen minderjährige Kinder mit nach Deutschland ausreisen, so kann der entsprechende Antrag auf Familienzusammenführung auch sofort gemeinsam gestellt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

In einigen Fällen werden Anträge zum Ehegattennachzug auch abgelehnt. Das kann verschiedene Ursachen haben.

Eine Ursache kann der Verdacht des Vorliegens einer Scheinehe sein. Bei Ehegattennachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer kann ein Ablehnungsgrund aber auch ein nicht oder nicht ausreichend gesicherter Lebensunterhalt sein. Bei deutschem Ehepartner ist das jedoch nicht möglich. Hier findet keine Einkommensprüfung statt. Ist dies der Fall, kann ein Remonstrationsverfahren, oder die Einleitung eines Verwaltungsklageverfahrens beim Verwaltungsgericht in Berlin angezeigt sein, wenn die Entscheidung der Botschaft rechtsfehlerhaft ist.

Eheschließung mit ukrainischen Beteiligten in Deutschland

Will man in Deutschland heiraten, ist in der Regel ist das Standesamt am Wohnort des Verlobten zuständig, Es sollte sich nicht auf Auskünfte oder Erfahrungsberichte Bekannter usw. verlassen werden, sondern ausschließlich das zuständige Standesamt kontaktiert werden. Nur die zuständigen Standesämter können verbindlich sagen, welche Unterlagen bei dem jeweiligen Standesamt, an dem die Eheschließung stattfinden soll, benötigt werden. Dies ist je nach Standesamt ganz unterschiedlich.

Das Standesamt erstellt dann einen sog. „Laufzettel“ mit den zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen. Entsprechend diesem Laufzettel sind dann die Unterlagen zu beschaffen, welche zur Heirat erforderlich sind. Anschließend müssen diese Dokumente in der Regel apostilliert werden. Je nach Dokument bei der zuständigen Stelle des ukrainischen Justiz- oder Außenministeriums. Danach werden alle ukrainischen Unterlagen ausschließlich von einem in Deutschland bei einem Landgericht allgemein beeidigten Übersetzer übersetzt.

Abschließend müssen die verlangten Unterlagen beim Standesamt in Deutschland eingereicht werden, um die Eheschließung anzumelden. Dieses leitet die Unterlagen weiter an das Oberlandesgericht zur Erteilung einer Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Das ist unbedingt erforderlich, da in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis zur Prüfung der Ehefähigkeit von Ausländern in Deutschland verlangt wird, die Ukraine solche Ehefähigkeitszeugnisse aber nicht ausstellt. Nach dieser Befreiung durch das OLG – dies kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern – stellt das Standesamt eine Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung aus.

Mit dieser Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung kann nun ein Antrag zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels-Auffenthaltserlaubnis gestellt werden.

Das ist aber auch nach Heirat , mit der Heiratsurkunde möglich.

Es ist nun individuell zu entscheiden, welches Verfahren vom Ablauf her jeweils individuell passender ist.

Ehegattennachzug/Familienzusammenführung bei Eheschließung in Deutschland

Nach der Eheschließung kann nun der Antrag zum Ehegattennachzug, bzw. zur Familienzusammenführung gestellt werden. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein Nachweis der abgelegten Sprachprüfung auf mindestens Niveaustufe A1 einer ALTE zertifizierten Sprachtesteinrichtung (Goetheinstituts, TELC, ÖSD, usw, kann auch nachgereicht werden)
  • eine apostillierte und übersetzte Heiratsurkunde
  • eine Personalausweiskopie des deutschen Ehepartners mit Vorder-und Rückseite
  • bei in Deutschland ansässigen Ausländern als Ehepartner eine Reisepasskopie mit Aufenthaltstitel
  • zwei ausgefüllte Antragsformulare sowie Passbilder
  • ein formloses Einladungsschreiben des Ehegatten in Deutschland mit Kostenübernahmeerklärung
  • bei einem ausländischen Ehegatten, welcher seinen Wohnsitz in Deutschland hat, eine förmliche Verpflichtungserklärung der Ausländerbehörde
  • bei ausländischem Ehepartner mit Wohnsitz in Deutschland außerdem ein Einkommensnachweis.

Sollen minderjährige Kinder mit nach Deutschland ausreisen, so kann der entsprechende Antrag auf Familienzusammenführung auch sofort gemeinsam gestellt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

In einigen Fällen werden Anträge zum Ehegattennachzug auch abgelehnt. Das kann verschiedene Ursachen haben.

Eine Ursache kann der Verdacht des Vorliegens einer Scheinehe sein. Bei Ehegattennachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer kann ein Ablehnungsgrund aber auch ein nicht oder nicht ausreichend gesicherter Lebensunterhalt sein. Bei deutschem Ehepartner ist das jedoch nicht möglich. Hier findet keine Einkommensprüfung statt. Ist dies der Fall, kann ein Remonstrationsverfahren, oder die Einleitung eines Verwaltungsklageverfahrens beim Verwaltungsgericht in Berlin angezeigt sein, wenn die Entscheidung der Botschaft rechtsfehlerhaft ist.


Sprechen Sie uns an, wir können den gesamten Prozess aus einer Hand als Rundum-Sorglos-Paket erledigen, oder auch einzelne Schritte begleiten.

https://ahrens.kiev.ua/Eheschlie%C3%9Fung-Ehescheidung-Familienzusammenf%C3%BChrung-Ukraine-Deutschland-293-de.html


Stand. 08.01.2024

Rechtsanwalt Sergej Petrusenko

Ahrens+ Schwarz (Kiew)



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