Ukraine – Zahlungsverkehr, Devisenvorschriften und Valutakontrollregelungen in der Ukraine

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Devisenvorschriften, Valutakontrollregelungen und Zahlungsverkehr in der Ukraine

Die ukrainische Hrywnja oder UAH ist nach dem Regierungsdekret das einzige offizielle Zahlungsmittel in der Ukraine.

Sämtliche Unternehmen in der Ukraine, juristische Personen wie auch Privatunternehmer, sind zur Deklaration von im Ausland befindlichen Kapitaleigentum verpflichtet. 

Nach ukrainischer Gesetzgebung werden Geldbeträge, die durch Nichtresidenten in Fremdwährungen in bar ausgeführt werden dürfen, begrenzt. Ein Nichtresident kann:

- im Fall der vorherigen Zolldeklaration, die von ihm in die Ukraine eingeführte Geldsumme in Fremdwährungen ohne Einschränkungen wieder selbst ausführen. Beträge über 10.000 Euro müssen immer deklariert werden. Wird das versäumt, ist mit erheblichen Geldbußen und Beschlagnahme zu rechnen.

- Bis zu 10.000 Euro oder das Äquivalent in einer anderen Währung persönlich ausführen.

Darüber hinaus können Geldbeträge entweder per Banküberweisung oder aufgrund einer entsprechenden Lizenz der Nationalbank der Ukraine (NBU) ein- oder ausgeführt werden.

Die ukrainische Währung Hrywna ist keine frei konvertierbare Währung. Transaktionen unterliegen einer für Ausländer meist ungewohnten Währungs- und Devisenkontrolle. Die ukrainischen Devisenregelungen und Kontrollen gehören zu den restriktivsten auf der Welt. Dies gilt sowohl für natürliche und juristische Personen, wie auch für den privaten und geschäftlichen Zahlungsverkehr.

Devisengeschäfte und deren Regelungen sind durch Verordnungen der Nationalbank der Ukraine bestimmt.

Barzahlungen von natürlichen Personen sind nur in Höhe bis 50.000 Grn pro Tag erlaubt. Höhere Beträge sind nur bei Zahlung per Banküberweisung erlaubt.

Bei Forderungen aus Exporten ist eine Aufrechnung nur eingeschränkt erlaubt.

Banken setzen beim Umtausch von Fremdwährungen eigene Umtauschkurse fest und sind nicht an den die Kurse der Nationalen Bank der Ukraine NBU gebunden.

Den Banken ist es zudem auch erlaubt, verschiedene Devisenkurse innerhalb der jeweiligen Bank festzulegen. In verschiedenen Filialen der gleichen Bank können also verschiedene Kurse festgelegt werden.

Es ist deshalb dringend anzuraten, sich bei geplanten Geschäften über die Zahlungsmodalitäten und deren gesetzlicher Realisierbarkeit vorab zu informieren.

Stand: 08.01.2024

Rechtsanwalt Sergej Petrusenko 

(Ahrens + Schwarz)



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