Umgehung des Verbots der Leihmutterschaft durch Flucht ins Ausland

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Oberlandesgericht in Braunschweig entschied, dass eine kommerzielle Leihmutterschaft im Ausland gegen die nationalen Grundsätze im Familienrecht verstößt und damit eine Anerkennung der Elternschaft im Inland ausgeschlossen ist. 

Leihmutterschaft in den USA erlaubt

Eine Vermittlungsagentur hatte ein in Deutschland lebendes Ehepaar mit einer Leihmutter aus den USA in Kontakt gebracht. Sie schlossen daraufhin mit der Frau einen entgeltlichen Vertrag zur Schwangerschaftsaustragung. Einige Zeit später erblickte in den USA ein Zwillingspärchen das Licht der Welt.

Während ein Gericht im Bundesstaat Colorado bereits während der Schwangerschaft die Elternschaft der beiden Deutschen anerkannte, stellen sich die nationalen Gerichte bislang quer. Zwar liegt eine in Colorado ausgestellte Geburtsurkunde der von der Leihmutter ausgetragenen Zwillingskinder vor, die das deutsche Ehepaar als rechtliche Eltern ausweist. Allerdings lehnte ein deutsches Amtsgericht bereits die Anerkennung der Elternschaft ab. 

Kampf um Elternschaft in zweiter Instanz 

Die Eltern legten daraufhin Beschwerde beim Oberlandesgericht in Braunschweig ein. Aber auch dort erlebte das Ehepaar, dass bereits seit 2011 mit den beiden Kindern in Deutschland lebt, eine Niederlage.

Laut Urteil vom 12. April 2017 verstößt die Leihmutterschaft in den USA gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts und ist mit Vorschriften aus dem Embryonenschutzgesetz unvereinbar.

Eine rechtliche Elternschaft komme in Deutschland allein durch Abstammung oder Adoption, nicht aber durch eine vertragliche Grundlage zustande. Durch die kommerzielle vertragliche Vereinbarung zur Leihmutterschaft hätte das deutsche Ehepaar erkennbar und bewusst gegen die in Deutschland geltenden Vorschriften verstoßen. 

Kindeswohl steht an erster Stelle 

Nach Auffassung des Gerichts sind die in Deutschland geltenden Bestimmungen zum Themenbereich der Reproduktionsmedizin im besonderen Maße an dem Kindeswohl orientiert. Erkennbar wolle der deutsche Gesetzgeber den Schutz der Frauen und der gezeugten Kinder vor kommerziellem Handel und vertraglich vereinbarten Leihmutterschaften vor die Wünsche der Eltern stellen, die eine Leihmutterschaft beauftragen. Damit widerspreche solch eine vertraglich vereinbarte Leihmutterschaft im Ausland dem hier geltenden Schutzgedanken.

Zudem kritisierten die Richter das Vorgehen des Gerichts in Colorado. Durch die Anerkennung der Elternschaft der beiden Deutschen noch vor der Geburt des Kindes und ohne vorherige Anhörung der Leihmutter wurde aus Sicht der deutschen Richter der psychischen Bindung der Leihmutter zu dem noch nicht ausgetragenen Kind nicht genügend Rechnung getragen.

Leihmutterschaft – rechtliche Grundsätze in Deutschland 

Das Thema Leihmutter gerät immer häufiger in den Fokus der medialen Berichterstattung und auch der Rechtsprechung. Von einer Leihmutter spricht man, wenn eine Frau für die Zeit der Schwangerschaft ihre Gebärmutter für eine fremde, befruchtete Eizelle zur Verfügung stellt. Sie ist also gewissermaßen eine „Mietmutter“, deren genetisches Material nicht mit dem des Kindes übereinstimmt und die allein eine Gebärfunktion übernimmt. In einer anderen Variante wird die Eizelle der Leihmutter mit dem Sperma eines Mannes befruchtet. Die Leihmutter ist damit genetische und gebärende Mutter, gibt das Kind aber anschließend an den genetischen Vater und dessen Partnerin weiter. 

In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften. Für die Mutterschaft in Deutschland bestimmt das Familienrecht: Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Daraus folgt, dass die rechtliche Mutter immer nur die Leihmutter sein kann, unabhängig davon, ob die spätere „Sorgemutter“ die genetische Mutter ist. Selbst wenn die Sorgemutter in einer ausländischen Geburtsurkunde eingetragen ist, hat dies für die nationale Bewertung keine Bedeutung. Die Sorgemutter kann rechtlich grundsätzlich nicht mit dem Kind verwandt sein. 

Beratung und Informationen zur Leihmutterschaft finden Sie auf der Internetseite der Familienrechtskanzlei Rose & Partner LLP: https://www.rosepartner.de/familienrecht/abstammung-name/leihmutter.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Sybill Offergeld

Beiträge zum Thema