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Für welche Fahrzeuge wird eine Umweltplakette benötigt und wann?

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Für welche Fahrzeuge wird eine Umweltplakette benötigt und wann?

Experten-Autor dieses Themas

Die Schadstoffbelastung in den Städten ist hoch: In 80 Städten werden die vorgegebenen Stickoxid-Grenzwerte mit einschneidenden Konsequenzen für die Gesundheit in den betroffenen Gebieten überschritten.* Umweltplaketten wurden für Autos erstmals im Jahr 2008 eingeführt. Indem sie einschränken, welche Fahrzeuge bestimmte Städte befahren dürfen, sollen sie die Schadstoffbelastung, die durch Autos entsteht, verringern. Verwendet werden für Umweltplaketten gelegentlich auch die Begriffe Abgasplakette, Europlakette oder Schadstoffplakette, da die Einteilung nach Schadstoffmenge erfolgt. 

Derzeit gibt es in Deutschland 48 Umweltzonen.** Autos dürfen diese Zonen nur mit einer grünen Umweltplakette befahren.* Der Beginn und das Ende der Zonen werden durch Verkehrszeichen gekennzeichnet. Ein Zusatzzeichen gibt Plaketten bekannt, für deren Schadstoffgruppen das Verbot nicht gilt. Die Rechtsgrundlage für Pkw ist die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV). 

*Umweltplakette.org: Die blaue Plakette – Uneinigkeit über die Einführung! 

**Umweltbundesamt: Umweltzonen in Deutschland (Stand: Mai 2023) 

Umweltplakette für Autos: Das Wichtigste in Kürze

Ist die Schadstoffplakette verpflichtend? 

Generell besteht keine Pflicht, eine Umweltplakette am Auto anzubringen. Jedoch können die ausgewiesenen Umweltzonen dann nicht befahren werden. Aufgrund der europäischen Feinstaub-Richtlinie sind die Gemeinden befugt, Umweltzonen einzurichten.  

Anbringung der Plakette am Auto 

Die Plakette ist vorn rechts an der Windschutzscheibe anzubringen. Das Kennzeichen muss auf der Plakette eingetragen sein. 

Kosten der Umweltplakette 

Die Kosten für die Plakette betragen derzeit höchstens 20 €.* Die DEKRA bietet die Plakette für 14,80 €, der TÜV Süd für 17,50 € an. 

*Umweltplakette.org: Umweltplakette: Kaufen, Anbringen, Entfernen, Umweltzonen. 

Ausnahmen von der Plakettenpflicht in Umweltzonen

Motorräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge sind von der Regelung ausgenommen (35. BImSchV Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1). Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen, mobile Maschinen beziehungsweise Geräte, Oldtimer, Behinderten-Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die mit Sonderrechten fahren – wie Polizei, Feuerwehr oder Militär –, benötigen ebenfalls keine Plakette. Fahrzeuge für die medizinische Betreuung oder den Transport von Behinderten sind auch von der Plakettenpflicht befreit (Eintrag „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis). 

Benötigen E-Autos eine Umweltplakette?

Sämtliche E-Autos benötigen eine grüne Plakette, Anhang 2 zu § 2 Abss. 2 BImSchV.  Da es bisher keine Ausnahmeregelung gibt, ist die Plakette weiterhin Pflicht.  

Viele Bürger halten die Regelung für nicht nachvollziehbar. Wenn ein E im Kennzeichen stehe, sei offensichtlich, dass das Fahrzeug weniger Emissionen als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor abgebe. Ein Buchstabe E im Kennzeichen ist für E-Autos jedoch keine Pflicht. Daher ist die Erkennbarkeit nicht generell gegeben. In Bayern hat das Innenministerium die Polizei angewiesen, die fehlende Plakette an E-Autos nicht mehr mit Bußgeldern zu belegen. 

Feinstaubplakette: Einteilung in Schadstoffgruppen

Man unterscheidet vier Schadstoffgruppen. Für das Fahrzeug ergibt sich die jeweilige Gruppe aus der Zulassungsbescheinigung. Die Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I findet sich unter Punkt 14.1. Die letzten beiden Ziffern der Nummer bezeichnet die Emissionsklasse. Auf Zulassungsbescheinigungen, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet sich eine zweistellige Zahl unter „Schlüsselnummer zu 1“.* Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge kann die richtige Feinstaubplakette anhand der europäischen Abgasnorm bestimmt werden. 

Je nach Klasse gibt es Plaketten in rot, gelb und grün. Mit der grünen Umweltplakette dürfen grundsätzlich alle Umweltzonen befahren werden. Jedoch dürfen Dieselfahrzeuge in einigen Innenstadtbereichen (z. B. in der Umweltzone der Stadt Stuttgart) erst ab der Abgasnorm Euro 6 fahren. Mit der roten Umweltplakette darf in keine Umweltzone gefahren werden. Keine Plakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 mit den Schlüsselnummern 00, 03-13, 15, 17, 88, 98 (Benziner) und 0-24, 34, 40, 77, 88, 98 (Diesel).**  

Die gelbe Umweltplakette ist mittlerweile nur noch berechtigt, in einer Umweltzone in Deutschland – nämlich Neu-Ulm – zu fahren. Als Begriff wird bei der gelben Plakette von einer Feinstaubplakette gesprochen. 

Pläne des Bundesumweltministeriums zur Einführung einer blauen Plakette wurden wieder aufgegeben. Gegenüber der grünen Umweltplakette sollen Fahrzeuge, die die Voraussetzungen einer blauen Plakette erfüllen, vor allem weniger Stickoxide (NOx) ausstoßen. Die Euro-5- und 6-Fahrzeuge würden diese Voraussetzungen erfüllen. 

*ADAC.de: Welche Schadstoffklasse hat mein Auto? 2023. 

**Umweltplakette.org: Schadstoffgruppen. 

Umweltplakette: Welche Strafen drohen bei falscher Handhabung?

Bei einem Verstoß wird nach Nr. 153 Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 100 € verhängt. Zusätzlich wird im Fahreignungsregister ein Punkt eingetragen. Dies gilt nach der herrschenden Meinung auch für ein Fahrzeug, das lediglich in der Umweltzone geparkt wird, denn auch dieses nimmt am Verkehr teil. 

Umweltzonen im Ausland

Auch in den Nachbarländern werden zunehmend mehr Klimazonen geschaffen. In Frankreich sollen beispielweise bis 2040 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr fahren und bis 2030 keine Benzin- und Dieselfahrzeuge.*  

Bereits 2024 sollen Autos mit Dieselmotor nicht mehr in der Pariser Innenstadt fahren dürfen. In Norwegen sollen ab 2025 sämtliche neu zugelassenen Fahrzeuge emissionsfrei sein. 

Vor Antritt einer Reise ist zu empfehlen, die örtlichen Emissionsvorschriften und Umweltzonen einzusehen. Eine Abfrage der Städte ist online möglich. 

*Umweltplakette.org: Umweltzonen im Ausland: ein Überblick für Reisende.  

Umweltplakette und Abschalteinrichtungen: Der Diesel-Abgasskandal

Einige Autohersteller haben versucht, mit Abschalteinrichtungen die Vorschriften über Abgaswerte zu umgehen. In der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 war damals bereits die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen bezüglich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen – Schadstoffklasse Euro 5 und Euro 6 – geregelt. Eine Abschalteinrichtung wird darin definiert als „ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird.“  (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt).

Gemäß Art. 5 Abs. 2 ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, unzulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Juni 2023 grundlegende Urteile für die Dieselklagen erlassen: Ohne Beweisantritt zum Vorhandensein eines Schadens als solchem oder mittels eines Sachverständigengutachtens oder durch Infragestellung durch ein Sachverständigengutachten kann nunmehr direkt Schadensersatz in Höhe von wenigstens 5 Prozent und höchstens 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises erzielt werden (BGH-Urteile vom 26. Juni 2023 – VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22).

Foto(s): ©Adobe Stock/Henry Schmitt

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