(Un-)Berechtigter Schufa-Eintrag

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Folgende Situation tauchte bei mir letztes Jahr immer wieder einmal auf:

Der Mandant geht zur Bank und möchte einen Kredit aufnehmen. Die Bank prüft naturgemäß die Kreditwürdigkeit des Bankkunden und stellt eine Anfrage bei der Schufa zwecks Prüfung der Bonität.

Hierbei stellt sich jedoch heraus, dass zulasten des Mandanten ein Eintrag in der Schufa vorhanden ist. Der Mandant ist geschockt und weiß von alldem nichts.

Was also tun?

Natürlich geht man als erstes zum Rechtsanwalt. Der kann helfen. Denn tatsächlich ist es so, dass die Gläubiger einer Forderung, die auch berechtigt sein kann, unberechtigterweise eine Eintragung bei der Schufa veranlassen.

Hierzu sei Folgendes anzumerken:

Die Eintragung an Auskunfteien ist in § 28 a BDSG geregelt. Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und die Forderung durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden ist und die verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitigvor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der 1. Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

Der Betroffene muss nach § 28 Abs. 1 Nr. 4a vor dem Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zwei Mal schriftlich gemahnt worden sein. Nach lit. b muss zwischen der 1. Mahnung und der Übermittlung mind. 4 Wochen liegen. Nach lit. c muss die Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der 1. Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet haben. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, dürfte die entsprechende Veranlassung unzulässig sein.

Diese Voraussetzungen, die das Gesetz vor Eingabe an die Schufa vorsieht, missachten Gläubiger oftmals, sodass die Einträge oftmals zu löschen sind.

Wir haben bereits mehrere Fälle im letzten Jahr gehabt, in denen wir die Negativeinträge zulasten unserer Mandanten haben löschen können.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.



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