Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln Teil I

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Für viele Cannabiskonsumenten ist die Errichtung einer Cannabisplantage verbunden mit einem Rückzug aus der Kriminalität. Meine Mandanten wollen schlichtweg nicht mehr das Risiko eingehen, das Gras von einem Dealer zu kaufen bzw. dieses aus Holland einzuschmuggeln.

Zudem sollte bekannt sein, dass das Marihuana, welches aus den Niederlanden bezogen wird, nicht mehr die erwünschte Qualität hat. Mit Zuckerwasser, Glassplittern und Haarspray versetztes Gras, welches von unbekannter Herkunft stammt, ist nicht attraktiv.

Natürlich wird das Cannabis meist in größeren Mengen über den Schiffsweg eingeführt. Dabei ist es für die Polizei kein Geheimnis, dass Schiffe und Container schlichtweg nicht überschaubar sind. In der deutschen Drogenszene kostet das Gramm Haschisch zwischen 5 und 10 Euro und das Kilo zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Der Konsument bezahlt damit fast das Tausendfache, das die Haschischbauern z.B. in Nordafrika erhalten (diese verkaufen ein Kilo für umgerechnet: 10 – 20 Euro). Insoweit sind viele Kiffer schlichtweg preisbewusster geworden. Sie sind nicht bereit, horrende Summen für ihren täglichen Konsum auszugeben und sich dem Risiko der Polizei auszusetzen. Der Anbau rechnet sich dann, wenn das überschüssige Marihuana verkauft wird.

Ursprünglich wurde in Holland Cannabis angebaut und sodann in Coffeeshops verkauft. Dieses Szenario gehört längst der Vergangenheit an. Nunmehr wird Gras in NRW und Niedersachsen angebaut, nach Holland exportiert und nach Deutschland – durch die Konsumenten und Großdealer – wieder importiert. Die Drogenpolitik in den Niederlanden hat sich verändert.

Viele unsere Mandanten könnten keinen Kaktus pflegen, aber wenn es an ihre Pflanzen geht, dann entwickeln diese einen „grünen Daumen“ und eine Fürsorge für ihre Plantage, die kaum mit der eines Hobbygärtners zu vergleichen ist. Homegrowing ist für viele Konsumenten spannend.

Wie kann meine Plantage entdeckt werden?

An erster Stelle steht immer das gute alte Denunziantentum: Es gibt Menschen in Ihrem Umfeld, die den Gedanken, dass Sie eine Marihuanaplantage unterhalten, nicht ertragen können. Wir hatten bereits Ehefrauen, Lebensgefährtinnen, Freunde und Verwandte, die dem Grower bei der Polizei (anonym) verpfiffen haben. Im Wege des § 31 BtMG offenbaren Dritte ihr Wissen über die BtM-Szene. Ihre Plantage könnte dann zum Opfer fallen.

Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Plantagenbetreiber ihre Growing-Erfolge nicht für sich behalten können. Bedenken Sie, dass es Neider gibt und solche, die sich nicht mit dem Umstand abfinden wollen, dass Sie täglich konsumieren. Zudem wird das überschüssige Gras an unsichere Quellen verkauft mit der Folge, dass diese Person bei einer Festnahme durch die Polizei die Herkunft der Drogen aufschlüsselt. In diesem Spiel gibt es leider keine Freunde. Jeder rettet sich selbst, wenn er mit einem Ermittlungsverfahren überzogen wird.

Eine Aussage eines Bürgers alleine langt in der Regel kaum, einen Hausdurchsuchungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken. Die Beamten werden, wenn ein Anfangsverdacht besteht, weitere Ermittlungen durchführen. Sie werden prüfen, ob Sie bereits einschlägig wegen des Verstoßes gegen das BtMG vorbelastet sind. Zudem kann zum Beispiel auch der Stromverbrauch überprüft werden. Leben Sie alleine, aber haben einen Stromverbrauch einer vierköpfigen Familie, dann liegt eine Drogenplantage nahe. Es gibt weitere Ermittlungswege, die hier nicht näher benannt werden sollen.

Natürlich kann auch Ihr Haus observiert werden. Hubschraubereinsätze mit Wärmebildkameras sind keine Seltenheit mehr. Die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität wird hartnäckig verfolgt.

Unsere Mandanten waren immer schon kreativ: Konspirativ wurden Zweitwohnungen auf einen anderen Namen angemeldet, die Plantage wurde in der Wohnung in einem Geheimraum versteckt, die Plantage in einem abgelegenen Waldstück (Wildäcker) oder Maisfeld angebaut. Die Kreativität kennt keine Grenzen.

Wir verfügen über fundiertes Wissen auf diesem Gebiet. Dieses Wissen haben wir uns durch Erfahrungen in der Praxis angeeignet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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