Unfall im Urlaub: Was ist zu beachten?

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Bei einem Unfall im Urlaub ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend für die Unfallregulierung. Der „Europäische Unfallbericht“, der unter anderem auf der ADAC-Website in verschiedenen Sprachen verfügbar ist, sollte von allen Unfallbeteiligten ausgefüllt werden. Immer die Polizei rufen, da sie für eine neutrale Dokumentation sorgt. Ansprüche können in Deutschland geltend gemacht werden, wenn der Unfall in einem EU-Land oder ähnlichen Ländern wie der Schweiz oder Großbritannien passiert. Die Regulierung basiert auf dem Recht des Unfalllandes, wobei die Abwicklung oft kompliziert ist, besonders bei der Erstattung von Schäden wie Mietwagenkosten oder Rechtsanwaltskosten. Eine gute Dokumentation ist essentiell, vor allem beim Unfall im Ausland. Für mehr Informationen besuchen Sie www.brink-partner.de.

Niemand, der in den Urlaub fährt, rechnet mit einem Unfall. Wenn es doch kracht, sollte man einige Dinge parat haben und wissen, was im jeweiligen Fall zu tun ist. Die wichtigsten allgemeinen Tipps:


Europäischer Unfallbericht

Entscheidend für jede Unfallregulierung ist eine sorgfältige Dokumentation von Unfallort, Beteiligten und Unfallhergang. Hier kann der sogenannte „Europäische Unfallbericht“ eine entscheidende Hilfe sein. Es handelt sich hierbei um ein Formular, welches zum Beispiel auf der Homepage des ADAC in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden kann. Wichtig ist, dass der Unfallbericht von allen Unfallbeteiligten ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen wird. Der Bericht ermöglicht es der jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherung, aus den Angaben zum Unfallhergang eine Entscheidung zur Schadensabwicklung zu treffen.


Polizei rufen

Sie sollten immer die Polizei rufen. Diese sorgt zusätzlich für eine neutrale Dokumentation. In vielen Ländern ist es sogar Pflicht, die Polizei bei Unfällen zu rufen. In anderen Ländern kommt die Polizei nur bei schweren Unfällen. Umso wichtiger ist die Dokumentation mit dem Europäischen Unfallbericht.


Wie geht es weiter?

Wenn der Unfall in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein passiert ist, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer kann in Erfahrung gebracht werden, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.


Welche Schäden bekomme ich ersetzt?

Das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Es gilt das Recht des Unfalllandes. Die Unterschiede zum deutschen Recht können sein: Mietwagenkosten werden oft nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen, und es gibt Unterschiede bei der Regulierung von Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung und Sachverständigenkosten. Auch Rechtsanwaltskosten werden nicht immer erstattet. Dies macht die Regulierung von Auslandsunfällen in der Regel kompliziert und langwierig.


Fazit:

Ein Unfall ist niemandem zu wünschen, erst recht nicht im Urlaub, und noch weniger im Ausland. Kommt es trotzdem dazu, sorgen Sie für eine gute Dokumentation, am besten gemeinsam mit dem Unfallgegner!


Fragen?  Besuchen Sie unsere Homepage auf www.brink-partner.de und schreiben Sie mir eine E-Mail!


Von Rechtsanwalt Sebastian Baur (Kanzlei BRINK & PARTNER, Flensburg).

Foto(s): Image by Lia from Pixabay

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