Unfallversicherung und Silvesterschäden: Was Sie über Ihre Ansprüche wissen müssen
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Jedes Jahr aufs Neue freut man sich auf das Silvesterfeuerwerk – bis ein unerwarteter Unfall den Abend überschattet. Verletzungen durch Silvesterraketen und Böller gehören leider zu den häufigsten Notfällen, mit denen sich Krankenhäuser in dieser Nacht befassen müssen. Doch wie sieht es mit der finanziellen Absicherung durch die private Unfallversicherung aus? Wann greift die Versicherung, und was sollten Betroffene beachten, um ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen?
In diesem Beitrag gebe ich Ihnen einen Überblick, wie sich Verletzungen durch Feuerwerkskörper auf Ihre Ansprüche in der privaten Unfallversicherung auswirken und was im Schadensfall zu beachten ist.
Was ist in der privaten Unfallversicherung versichert?
Die private Unfallversicherung springt grundsätzlich dann ein, wenn ein „Unfall“ im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte kausal durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig Gesundheitsschäden erleidet. Silvesterraketen und Böller sind ein klassisches Beispiel für solche Ereignisse – der Verletzte war in der Regel nicht darauf vorbereitet, dass ihn ein explodierender oder unkontrolliert fliegender Böller treffen könnte.
Ein typischer Fall für eine Verletzung an Silvester könnte eine Verbrennung, eine Augenverletzung, Verletzungen an den Händen oder eine Gehörschädigung sein. Wichtig ist, dass diese Verletzungen nicht beabsichtigt herbeigeführt wurden und plötzlich geschehen – nur dann greift die Unfallversicherung.
Leistungsansprüche nach einer Verletzung durch Silvesterraketen und Böller
1. Invaliditätsleistung
Bei dauerhaften Schäden durch eine Verletzung – beispielsweise einer bleibenden Einschränkung der Seh- oder Hörfähigkeit – haben Versicherungsnehmer Anspruch auf die sogenannte Invaliditätsleistung. Diese Zahlung wird als einmalige Kapitalleistung oder als monatliche Rente gewährt, je nach Schweregrad der Beeinträchtigung und den Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Zu beachten ist, dass die Invalidität in der Regel innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall fachärztlich festgestellt und bei der Versicherung geltend gemacht werden muss.
2. Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Viele Unfallversicherungen bieten zusätzliche Leistungen wie Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Diese Leistungen sollen den Verdienstausfall oder die Mehrkosten während der Heilungsphase kompensieren. Hier gilt es, den Versicherungsvertrag genau zu prüfen, da nicht alle Tarife diese Leistungen beinhalten.
3. Kosmetische Operationen
Für viele Menschen sind sichtbare Narben oder Verletzungen im Gesichtsbereich belastend. Einige Versicherer bieten daher Leistungen für kosmetische Operationen an, sofern die Verletzungen durch den Unfall bedingt sind und das Aussehen stark beeinträchtigen. Eine wichtige Ergänzung, die Sie bei einer Silvesterverletzung in Betracht ziehen sollten.
4. Bergungs- und Rettungskosten
Falls die Verletzung aufgrund eines Rettungseinsatzes oder gar eines Hubschraubereinsatzes versorgt werden musste, übernimmt die private Unfallversicherung häufig auch die anfallenden Bergungs- und Rettungskosten. Dies kann gerade bei schwerwiegenden Unfällen eine erhebliche finanzielle Erleichterung sein.
Häufige Probleme bei der Regulierung von Ansprüchen
Bei der Schadensregulierung durch die Unfallversicherung treten oft Schwierigkeiten auf. Typische Streitpunkte sind:
- Kausalität des Unfalls: Die Versicherung prüft oft kritisch, ob tatsächlich der Unfall (z. B. die Silvesterrakete) die alleinige Ursache für die Verletzung war. Mögliche Vorerkrankungen oder anderweitige Gesundheitsprobleme können hier zu Diskussionen führen.
- Mitverschulden des Versicherungsnehmers: Gerade an Silvester wird gerne abends Alkohol konsumiert, weshalb sich die Versicherungen auf ein Mitverschulden des Versicherungsnehmers berufen. Zudem beinhalten viele Versicherungsbedingungen auch Ausschlüsse. Z.B. bei einer vorsätzlichen Herbeiführung.
- Vertragsklauseln und Leistungsausschlüsse: Manche Verträge beinhalten Ausschlüsse für Verletzungen durch Feuerwerkskörper oder Einschränkungen bei Selbstverschulden. Es ist wichtig, diese Klauseln im Vorfeld zu kennen und im Zweifelsfall rechtzeitig juristischen Rat einzuholen.
- Fristen und Nachweispflichten: Eine Invalidität muss innerhalb einer bestimmten Frist ärztlich festgestellt und gegenüber der Versicherung angezeigt werden. Auch müssen Betroffene meist umfangreiche ärztliche Nachweise erbringen, um eine dauerhafte Beeinträchtigung nachzuweisen.
Bei Problemen mit der Versicherung, die sich querstellt oder berechtigte Ansprüche ablehnt, ist es ratsam, sich rechtzeitig professionelle Unterstützung zu sichern.
Was sollten Betroffene im Schadensfall tun?
Falls Sie oder ein Angehöriger durch eine Silvesterrakete oder einen Böller verletzt wurden und Ansprüche gegen die Unfallversicherung geltend machen möchten, sollten Sie folgende Schritte einhalten:
- Unfall dokumentieren: Notieren Sie alle Details des Unfalls, fertigen Lichtbilder an und lassen Sie die Verletzung möglichst umgehend ärztlich dokumentieren. Bestenfalls lassen Sie auch noch am Abend Zeugenaussagen schriftlich anfertigen. Diese Nachweise sind unerlässlich für die spätere Geltendmachung der Ansprüche. Bewahren Sie den jeweiligen Feuerwerkskörper sowie die Verpackung hierzu sorgfältig auf. Neben der Unfallversicherung kann u.U. auch der Hersteller in Anspruch genommen werden, wenn er ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt gebracht hat. In diesen Fällen muss der Feuerwerkskörper später aber einem Gutachter zugänglich gemacht werden, sodass dieser aufzuheben ist.
- Meldung an die Versicherung: Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Unfallversicherung und halten Sie die vertraglich festgelegten Fristen ein.
- Ärztliche Atteste und Diagnosen einholen: Falls eine Invalidität droht, sollten Sie entsprechende Diagnosen und Prognosen zur langfristigen Beeinträchtigung so früh wie möglich einholen und diese regelmäßig aktualisieren lassen. Die Invalidität muss auch durch einen Facharzt festgestellt werden. Hier gilt es, keine Zeit zu verlieren!
Vertrauen Sie auf erfahrene Unterstützung – deutschlandweit und online verfügbar
Ein Unfall durch Feuerwerkskörper ist eine traumatische Erfahrung, die schnell zu finanziellen Belastungen führen kann. Die private Unfallversicherung bietet Ihnen grundsätzlich Schutz – doch gerade bei unklaren Sachlagen oder Ablehnungen der Versicherung ist fachlicher Beistand gefragt. Und selbst wenn die Versicherung bezahlt, sollte die Höhe der Zahlung zumindest kritisch hinterfragt werden. Da die Frist zum Nachweis der Invalidität äußerst kurz ist, ist schnelles Handeln erforderlich!
Gerne unterstütze ich Sie in dieser schwierigen Situation – sei es durch eine persönliche Beratung, die wir auch bequem online durchführen können, oder durch eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und sichern Sie sich den juristischen Rückhalt, den Sie benötigen, um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.
Kontaktieren Sie mich, Rechtsanwalt Tobias Geisler, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus der Kanzlei Heckel Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach unter 09122-931166, per E-Mail unter info@rae-schwabach.de oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meiner Homepage www.rae-schwabach.de.
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