Uni Immo Wohnen ZBI Fonds - hohe Verluste drohen

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Der Uni Immo Wohnen ZBI Fonds, ein milliardenschwerer offener Immobilienfonds, ist derzeit in großen Schwierigkeiten. Diese Situation betrifft sowohl Mieter als auch Anleger stark negativ. Zu den Problemen gehören:

  1. Mängel in Immobilien: Es gibt zahlreiche Beschwerden von Mietern, darunter Schimmelbefall, defekte Heizungen und unzumutbare Lebensbedingungen. Ein Beispiel ist der Rollstuhlfahrer in Rendsburg, der monatelang auf seiner Etage eingesperrt war, weil der Aufzug defekt war.

  2. Dramatische Wertverluste: Der Rücknahmepreis der Fondsanteile brach plötzlich um fast 17% ein, was einen Verlust von fast 800 Millionen Euro für die Anleger bedeutet. Dies geschah, nachdem eine Neubewertung der etwa 1000 Immobilien im Fonds einen deutlich niedrigeren Wert ergab.

  3. Schwierige Marktlage: Der Immobilienmarkt ist durch Corona, den Ukraine-Krieg, Inflation und gestiegene Zinsen in eine Schockstarre geraten. Diese Faktoren haben zu einer Abwertung der Immobilien geführt.

  4. Anlegerfrustration: Der Fonds wurde ursprünglich als risikoarme Anlage für konservative Kunden vermarktet. Dennoch haben die Anleger in den letzten Monaten erhebliche Verluste erlitten, was zu großem Frust geführt hat. Zudem ist ein Ausstieg aus dem Fonds wegen der vorgeschriebenen Mindesthalte- und Kündigungsfristen nicht einfach.

  5. Hausgemachte Probleme: Ein erheblicher Teil der Fondsimmobilien ist älter als 20 Jahre und viele stehen leer, was die Attraktivität und den Wert dieser Immobilien mindert. Es gibt den Verdacht, dass der Fonds überteuerte und schlecht erhaltene Immobilien angekauft hat.

  6. Gesamtwirtschaftlicher Druck: Die Schwierigkeiten bei Uni Immo Wohnen ZBI sind Teil eines größeren Problems im Markt für offene Immobilienfonds, der insgesamt unter Druck steht. Seit dem vergangenen Sommer haben Anleger mehr als zwei Milliarden Euro aus offenen Immobilienfonds abgezogen.

Union Investment, die hinter dem Fonds steht, versucht zu beruhigen und betont, dass genügend Mittel vorhanden seien, um die Anleger auszuzahlen. Die Abwertung der Immobilien habe keine Auswirkungen auf die laufenden Bewirtschaftungen und Mieterträge. Trotzdem bleibt die Situation angespannt, und die Kommunikation mit den betroffenen Anlegern und Mietern dürfte weiterhin herausfordernd sein.

Verluste der Anleger

Vielen Anleger wurde die Anlage in den Uni Immo Wohnen ZBI Fonds von ihren Volks- und Raiffeisenbanken als risikoarmes, sicheres und rentables Investment empfohlen. Tatsächlich sehen sich die Anleger nun mit dem Risiko konfrontiert, ihr investiertes Geld teilweise oder ganz zu verlieren. 

Rechtliche Möglichkeiten

Anleger sind nicht schutzlos gestellt. 

Anleger, die aufgrund einer Beratung durch eine Bank in einen offenen Immobilienfonds investiert haben und nun Verluste erlitten haben, haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um ihr Geld zurückzufordern. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Beratungsfehler:

  • Falsche oder unzureichende Information: Wenn die Bank den Anleger nicht ausreichend über die Risiken der Fondsanlage informiert hat oder falsche Informationen gegeben hat, könnte dies als Beratungsfehler gewertet werden. Dazu gehört auch die fehlerhafte Darstellung der Risikoklasse oder die Verschweigung von möglichen Wertverlusten. 
    • Anlageberatungspflicht: Banken haben die Pflicht, eine anleger- und objektgerechte Beratung durchzuführen. Das bedeutet, die Anlage muss zum Risikoprofil und den Anlagezielen des Kunden passen. Wenn dies nicht beachtet wurde, kann der Anleger Schadenersatz verlangen.


  • Dokumentationspflicht:

    • Beratungsprotokoll: Seit dem Jahr 2010 sind Banken verpflichtet, ein Protokoll über das Beratungsgespräch anzufertigen. Wenn dieses Protokoll unvollständig ist oder nicht den tatsächlichen Gesprächsverlauf widerspiegelt, kann dies als Anhaltspunkt für eine fehlerhafte Beratung dienen.


  • Prospekthaftung:

    • Fehlerhafte Prospekte: Wenn die Verkaufsprospekte, die die Bank zur Verfügung gestellt hat, falsche oder irreführende Angaben enthalten, können Anleger die Bank haftbar machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn wichtige Risiken oder negative Informationen verschwiegen wurden.


  • Beweislast:

    • Beweisführung: In einem Rechtsstreit muss der Anleger beweisen, dass er falsch beraten wurde. Dokumentationen, E-Mails, Notizen und das Beratungsprotokoll können hierbei hilfreich sein.


  • Verjährung:

    • Fristen: Anleger sollten die Verjährungsfristen beachten. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Anleger von der Falschberatung Kenntnis erlangt hat. Eine absolute Verjährungsfrist liegt bei zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Beratung.


  • Außergerichtliche Einigung:

    • Schlichtungsstellen: Bevor ein gerichtliches Verfahren angestrengt wird, können sich Anleger an Schlichtungsstellen der Bankenaufsicht (BaFin) oder der Ombudsstelle der privaten Banken wenden.
  • Rechtliche Schritte:

    • Anwaltliche Beratung: Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, um die Erfolgsaussichten und möglichen Schritte zu bewerten.
    • Klage: Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, kann der Anleger Klage gegen die Bank erheben und Schadenersatz verlangen.

Insgesamt sollten Anleger, die Verluste erlitten haben und eine Fehlberatung vermuten, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Chancen auf eine Rückerstattung ihrer Investitionen zu erhöhen.

Rechtsanwalt Johannes Goetz ist seit über 10 Jahren beratend im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte bereits für eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich Schadensersatzansprüche durchsetzen. 

Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich. 

Foto(s): Marijan Murat/dpa


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