Unterlassungsaufforderung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e. V.
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Der Verein Deutscher Konsumentenbund e. V. mahnt Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz ab. Das geht aus Unterlassungsaufforderungen hervor, die uns Mandanten zur Beratung und zur weiteren Veranlassung vorlegt haben. In einem konkret unserer Kanzlei vorliegenden Schreiben greift der Verein Konsumenten Verband e. V. die Verwendung des Begriffs „Krebstherapie“ an. Die Verwendung dieses Begriffs sei in dem konkreten Fall mit „der geltenden Rechtslage“ unvereinbar. In der Folge fordert der Verein die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von pauschalisierten Kosten, die sich auf 250,00 EUR belaufen.
Deutscher Konsumentenbund e. V. – Wir beraten Mandanten
Nach § 3 Nr. 2 lit. a (Heilmittelwerbegesetz) HWG darf eine Werbung nicht den fälschlichen Eindruck erwecken, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann (sogenanntes Heilungsversprechen). Hintergrund der Regelung ist, dass Krankheitsbilder bei allen Menschen stets individuell sind, weshalb der Erfolg eines Medikaments nicht als sicher angenommen werden kann, sondern allenfalls als wahrscheinlich. Dabei muss die Werbeaussage selbst nicht zum Ausdruck bringen, dass der Erfolg mit Sicherheit eintreten wird, maßgeblich ist die Beurteilung eines durchschnittlichen und unvoreingenommenen Nutzers. Erfasst sind beispielsweise Garantieversprechen aller Art und auch Angaben mit Geld-zurück-Garantie. Auch bei der persönlichen Ansprache der entsprechenden Kreise ist Zurückhaltung geboten.
Hier ist eine kurze beispielhafte Liste von Formulierungen, die verboten sind:
- „Sollten Sie trotz all unserer Erfahrungen aus irgendeinem Grund nicht zu 100 Prozent zufrieden sein, so erhalten Sie den vollen Kaufpreis sofort zurückerstattet. Diese Figur-Garantie geben wir Ihnen hiermit schriftlich.“
- „Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen mit voller Geld-zurück-Garantie.“
- „Der Erfolg: Man schläft schneller ein und wacht morgens frischer auf.“
- „Distelölkapseln machen Ihr Blut gesund.“
- „Patentrezept für die schlanke Figur.“
- „Schaltet den Schmerz ab.“
Wenn auch Sie eine Abmahnung des Vereins Deutscher Kosumentenbund e. V. erhalten haben, können Sie diese zur Beratung und zur weiteren Veranlassung an uns weiterleiten. Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung, in deren Rahmen wir prüfen werden, ob und in welchem Umfang der gegen Sie geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht. Rufen Sie uns dazu unter unserer Rufnummer an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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