Untreue nach § 266 StGB: Ihre Rechte und Verteidigungsmöglichkeiten

  • 7 Minuten Lesezeit

Wenn Ihnen Untreue nach § 266 StGB vorgeworfen wird, stehen Sie vor einer ernsten rechtlichen Herausforderung. Diese Straftat, die im Kontext von Bank- und Kapitalmarktrecht häufig im Zusammenhang mit Wirtschaftsstrafrecht auftritt, kann weitreichende persönliche und berufliche Konsequenzen haben. 


Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie erfahrene Strafverteidigerin stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen konsequent zu vertreten und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Untreuetatbestand, Ihre Rechte und warum eine professionelle Strafverteidigung essenziell ist.



Was ist Untreue nach § 266 StGB?

Untreue ist ein Straftatbestand im deutschen Strafgesetzbuch (StGB), der in § 266 geregelt ist. Der Tatbestand erfasst das vorsätzliche Handeln eines Verantwortlichen, der einem Treugeber – etwa einem Unternehmen oder einer Bank – durch Pflichtverletzung einen Vermögensschaden zufügt oder eine Vermögensgefährdung herbeiführt. Im Kapitalmarktbereich kommt Untreue häufig bei Geschäftsführern, Vorständen oder Bankmitarbeitern vor, die beispielsweise riskante Kreditentscheidungen treffen, verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) vornehmen oder Vermögenswerte unzulässig verwalten.


Untreue wird im Zusammenhang mit verschiedenen Sachverhalten untersucht, darunter:

•  Verdeckte Gewinnausschüttungen an Gesellschafter ohne Gegenleistung,

•  Pflichtverletzungen bei Kreditvergaben unter Missachtung banküblicher Standards,

•  Nichtgeltendmachung von Rückgewähransprüchen,

•  Zahlungen an Dritte ohne wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen.

Der Schwerpunkt liegt auf der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht, die besonders gravierend sein muss, um strafrechtlich relevant zu werden. 


Die Rechtsprechung, wie etwa BGHSt 35, 333, fordert zudem einen konkreten Vermögensnachteil oder eine evidente Gefährdung der Unternehmensexistenz.


Typische Szenarien im Kapitalmarktstrafrecht

Im Bereich des Kapitalmarktstrafrechts sind folgende Untreuefälle besonders relevant:

•  Kreditvergabe mit Pflichtverstoß: Wenn ein Bankmitarbeiter oder Vorstand trotz bekannter Zahlungsunfähigkeit eines Kreditnehmers ein Darlehen gewährt, ohne bankübliche Prüfungsstandards einzuhalten (§ 18 KWG), kann dies als Untreue gewertet werden.

•  Verdeckte Gewinnausschüttungen: Überhöhte Gehälter, Scheindienstverhältnisse oder unangemessene Zuwendungen an Gesellschafter, die das Stammkapital gefährden, fallen unter diesen Tatbestand.

•  Sponsoring oder Prämienzahlungen: Unangemessene Zuwendungen ohne Unternehmensbezug, wie etwa persönliche Präferenzen im Rahmen von Spenden, können als pflichtwidrig gelten (BGHSt 47, 187).

•  Schwarze Kassen: Die Errichtung und Führung von verdeckten Konten im Ausland zur Finanzierung von Schmiergeldzahlungen stellt eine klare Untreuehandlung dar (BGHSt 52, 323).

Diese Fälle zeigen, wie komplex die Abgrenzung zwischen unternehmerischem Risiko und strafbarer Pflichtverletzung ist. Gerade hier setzt meine Expertise an.



Ihre Rechte bei einem Untreuevorwurf

Wenn Ihnen Untreue vorgeworfen wird, haben Sie grundlegende Rechte:

•  Schweigerecht: Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zu machen. Nutzen Sie dieses Recht, um sich vor belastenden Äußerungen zu schützen.

•  Recht auf Verteidigung: Sie haben Anspruch auf eine qualifizierte Strafverteidigung, die Ihre Interessen vertritt.

•  Zugang zu Akten: Sie oder Ihr Anwalt können Einsicht in die Ermittlungsakten verlangen, um die Vorwürfe zu prüfen.

Allerdings reicht es nicht aus, diese Rechte nur zu kennen – sie müssen strategisch genutzt werden. Ohne fachkundige Unterstützung laufen Sie Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die Situation einseitig interpretiert.



Warum Sie eine Expertin für Strafverteidigung brauchen

Untreue im Kapitalmarktstrafrecht erfordert tiefes Verständnis sowohl des Strafrechts als auch des Bank- und Kapitalmarktrechts. Als Fachanwältin bringe ich folgende Vorteile mit:

•  Spezialisierte Kenntnisse: Ich kenne die Feinheiten von § 266 StGB, die Rechtsprechung (z. B. BGH 1 StR 528/20) und die Anforderungen an die Schadensdarstellung im wirtschaftsstrafrechtlichen Kontext.

•  Erfahrung mit Wirtschaftsstrafrecht: Ich habe zahlreiche Fälle erfolgreich verteidigt, von Kreditbetrug bis hin zu Insiderdelikten, und verstehe die Dynamik von Ermittlungsverfahren.

•  Individuelle Strategie: Jeder Fall ist einzigartig. Ich analysiere die konkreten Vorwürfe, prüfe mögliche Einwilligungen der Gesellschafter oder die Abwesenheit eines Vermögensschadens und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigung.

•  Verhandlungsgeschick: Ich verhandle mit Staatsanwaltschaften und Gerichten, um Strafmilderungen oder Einstellungen zu erreichen, etwa durch Diversion oder Einstellung gegen Auflagen.


Ein Beispiel: In Fällen wie der „Solaranleihe“ (5 StR 510/13) hat die Rechtsprechung die strenge Aliud-Dogmatik relativiert. 


Solche Entwicklungen nutze ich, um zu argumentieren, dass kein endgültiger Vermögensschaden eingetreten ist, wenn die Anleger theoretisch einen Wert realisieren könnten.


Mögliche Verteidigungsansätze

Je nach Sachverhalt können folgende Strategien erfolgreich sein:

•  Kein Vorsatz nachweisbar: Wenn Sie die Risiken nicht billigend in Kauf genommen haben, kann der Vorsatz fehlen (z. B. bei Sanierungsmaßnahmen mit Erfolgsperspektive).

•  Einwilligung der Treugeber: Eine Zustimmung aller Gesellschafter oder Organe kann den Tatbestand ausschließen.

•  Kein Vermögensschaden: Wenn der vermeintliche Schaden durch bilanzielle Korrekturen oder spätere Erfolge ausgeglichen wird, kann die Strafbarkeit entfallen.

•  Unternehmerisches Risiko: Viele Entscheidungen fallen in den Rahmen der Business Judgement Rule (§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG), was eine Pflichtverletzung entkräften kann.


Diese Ansätze erfordern eine detaillierte Beweisaufnahme, etwa durch Sachverständigengutachten, die ich für Sie einhole und auswerte.


Was tun, wenn Ihnen Untreue vorgeworfen wird?

1.  Sofort handeln: Kontaktieren Sie mich unverzüglich. Je früher ich eingeschaltet werde, desto besser kann ich Einfluss auf die Ermittlungen nehmen.

2.  Dokumente sichern: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (Verträge, E-Mails, Buchhaltungsdaten), die Ihre Sicht der Dinge stützen.

3.  Vertrauen aufbauen: Als Ihre Anwältin stehe ich Ihnen mit Diskretion und Engagement zur Seite, um Ihre Reputation und Freiheit zu schützen.


Fazit: Beauftragen Sie eine erfahrene Strafverteidigerin


Ein Untreuevorwurf nach § 266 StGB kann Ihr Leben nachhaltig beeinträchtigen – beruflich durch Entlassung oder Haft, privat durch finanzielle Belastungen.


Mit meiner Expertise als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und meiner Erfahrung in der Strafverteidigung biete ich Ihnen die beste Chance, sich erfolgreich zu verteidigen.


Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir, um einen Erstgesprächstermin zu vereinbaren. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihre Unschuld beweist oder die Vorwürfe entkräftet.


Vertrauen Sie auf meine Kompetenz – Ihre Zukunft ist es wert!

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Untreue nach § 266 StGB


1. Was bedeutet es, wenn mir Untreue nach § 266 StGB vorgeworfen wird?

Ein Vorwurf der Untreue bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht vermutet, Sie hätten als Verantwortlicher (z. B. Geschäftsführer oder Vorstand) Ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt und dadurch einem Unternehmen oder einer Bank geschadet. Dies kann durch riskante Entscheidungen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder unangemessene Zahlungen geschehen. Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht analysiere ich den Fall genau, um Ihre Position zu stärken.

2. Kann ich mich wehren, wenn ich glaube, unschuldig zu sein?

Ja, absolut! Sie haben das Recht auf eine Verteidigung, und ich als erfahrene Strafverteidigerin helfe Ihnen, Ihre Unschuld zu beweisen. Mögliche Verteidigungsansätze sind der Nachweis fehlenden Vorsatzes, einer Einwilligung der Treugeber oder die Einordnung als unternehmerisches Risiko. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, um die besten Chancen zu sichern.

3. Welche Strafen drohen bei einem Untreueurteil?

Untreue kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 266 Abs. 1 StGB). Bei besonders schwerem Fall (z. B. hoher Schadenshöhe oder organisierter Tatausführung) drohen bis zu zehn Jahre (§ 266 Abs. 2 StGB). Eine fachkundige Verteidigung kann die Strafe mindern oder ein Verfahren einstellen.

4. Muss ich bei einer Vernehmung aussagen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zu machen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht, um sich vor belastenden Aussagen zu schützen. Ich begleite Sie zu Vernehmungen und berate Sie, wie Sie vorgehen sollten, um Ihre Rechte zu wahren.

5. Wie lange dauert ein Untreueverfahren?

Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab – von wenigen Monaten bei einfachen Sachverhalten bis zu mehreren Jahren bei umfangreichen Ermittlungen (z. B. bei Kapitalmarktstrafrecht). Ich arbeite effizient, um Verfahren zu beschleunigen, etwa durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft.

6. Kann ein Untreuevorwurf meine Karriere ruinieren?

Ja, ein solcher Vorwurf kann berufliche Konsequenzen haben, wie Entlassung oder Reputationsverlust. Eine zeitnahe und erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, um Schaden zu begrenzen. Mit meiner Expertise schütze ich nicht nur Ihre rechtliche, sondern auch Ihre berufliche Zukunft.

7. Was tun, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt?

Kontaktieren Sie mich sofort. Ich sichere Beweise, prüfe die Vorwürfe und kann gegebenenfalls Einfluss auf die Ermittlungen nehmen, z. B. durch Stellungnahmen oder Anträge. Je früher ich eingeschaltet werde, desto besser sind Ihre Chancen.

8. Was ist der Unterschied zwischen Untreue und Betrug?

Untreue (§ 266 StGB) setzt eine Vermögensbetreuungspflicht voraus, die verletzt wird (z. B. durch einen Vorstand), während Betrug (§ 263 StGB) Täuschung Dritter (z. B. Anleger) umfasst. Im Kapitalmarktbereich überschneiden sich die Tatbestände oft – ich kläre, welcher Ansatz für Ihre Verteidigung passt.

9. Wie finde ich die richtige Anwältin für meine Verteidigung?

Suchen Sie eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Erfahrung in Wirtschaftsstrafrecht. Als Ihre Anwältin biete ich Ihnen fundiertes Wissen, strategische Kompetenz und persönliche Betreuung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit mir, um Ihre Optionen zu besprechen.






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