Unwirksame Fahrverbote?

  • 1 Minuten Lesezeit

Am 28.04.2020 trat die StVO-Reform in Kraft, welche u. a. eine deutlich schnellere Verhängung von Fahrverboten vorsieht. 

1. Ist bei der Reform alles korrekt gelaufen? 

Bedenken sind angebracht. Hierauf weist der ADAC in einer aktuellen Meldung (https://www.adac.de/news/kritik-stvo-novelle/) hin. Artikel 80 des Grundgesetzes verlangt, dass in einer Verordnung, nichts anderes ist der Bußgeldkatalog, alle dem Erlass der Verordnung zugrunde liegenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen genannt werden müssen. Dies ist offensichtlich nicht geschehen. 

Es spricht daher viel dafür, dass derzeit die neuen Regelfahrverbote nicht verhängt werden können. Es handelt sich um:

  • Geschwindigkeitsübertretungen von 21–30 km/h innerorts
  • Geschwindigkeitsübertretungen von 26–40 km/h außerorts
  • Nichtbilden der Rettungsgasse als Grundtatbestand 
  • Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte 
  • gefährliches Abbiegen

2. Konsequenzen für Betroffene

Betroffene, gegen welche ein Fahrverbot auf Grund eines nach dem 28.04.2020 begangenen und oben genannten Verstoßes verhängt wurde, sollten dringend prüfen, ob nicht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird. 

Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass wir keine kostenlose Beratung anbieten. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen aus dem Internet können wir auch Nachfragen zu diesem Artikel grundsätzlich nicht kostenlos beantworten. 

Beachten Sie zudem bitte, dass vorstehende Informationen eine Beratung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall nicht ersetzen, sondern lediglich einen ersten Überblick über die aktuelle Rechtslage geben sollen. 

Ihr

Hauke Flamming LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Beiträge zum Thema