Unzulässige Abschalteinrichtung – Anspruch auf Schadensersatz bei Mercedes Diesel Euro 5

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Mercedes muss bekanntlich rund 280.000 Diesel-Fahrzeuge zurückrufen. Der Rückruf erfolgt auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), das unzulässige Abschalteinrichtungen bei den Modellen entdeckt hat.

Betroffen von dem Rückruf sind ausschließlich Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6. „Tatsächlich könnte der Abgasskandal bei Mercedes eine weitaus größere Dimension erreichen. Denn auch bei Modellen mit der Abgasnorm Euro 5 hat Daimler sog. Thermofenster verwendet, die die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduzieren. Das Landgericht Stuttgart hat dies als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und den Käufer des Fahrzeugs Schadensersatz zugesprochen. Die Entscheidung könnte eine enorme Tragweite für zahlreiche Mercedes-Diesel-Modelle mit der Schadstoffklasse Euro 5 haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

In dem Verfahren, das am Landgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 23 O 172/18 geführt wurde, ging es um die Klage eines Daimler-Kunden, der im September 2016 einen Mercedes Benz C 250 D erworben hat. In dem Fahrzeug ist ein Motor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Der Motor arbeitet bei der Abgasreinigung mit einem thermischen Fenster. Dabei wird die Abgasrückführung bei kühleren Außentemperaturen zurückgefahren. Mercedes führte dazu aus, dass die Abgasrückführung bei einer Umgebungslufttemperatur von 7 Grad Celsius oder kälter um bis zu 48 Prozent niedriger sei als bei höheren Temperaturen. Dieses Thermofenster sei aber zum Bauteileschutz notwendig und daher zulässig.

Das LG Stuttgart folgte der Argumentation des Autobauers nicht. Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Wenn die Abgasrückführung bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius reduziert werde und die durchschnittliche Jahrestemperatur z. B. in Stuttgart 10 Grad Celsius oder in Helsinki 4,8 Grad Celsius beträgt, sei die Reduzierung der Abgasrückrückführung nahezu im Dauerbetrieb und das könne nicht im Sinne des Gesetzgebers als legal angesehen werden, so das Gericht.

Dem Kläger sei durch die unzulässige Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe er einen Anspruch auf Schadensersatz, urteilte das LG Stuttgart.

„Nach dieser Entscheidung geht der Abgasskandal bei Mercedes über den Rückruf von 280.000 Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 hinaus. Auch Mercedes-Kunden, die einen Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 gekauft haben, können ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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