Update Januar 2025: Unschlüssige Pedro Abmahnungen von IPPC LAW für die B1 Recordings GmbH auf TikTok und Instagram
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Fragwürdige Abmahnungen der IPPC LAW für die B1 Recordings GmbH– Wir helfen Ihnen!
Wenn Sie eine Abmahnung von der Kanzlei IPPC LAW für die B1 Recordings GmbH erhalten haben, wissen Sie vielleicht nicht, wie Sie am besten darauf reagieren sollen. Wir haben in zahlreichen Abmahnungen dieser Kanzlei einige Punkte entdeckt, die uns als nicht schlüssig erscheinen. Es gibt Hinweise darauf, dass die geltend gemachten Ansprüche möglicherweise nicht haltbar sind.
Wichtige Aspekte der Abmahnung der IPPC LAW für die B1 Recordings GmbH
In den uns vorliegenden Abmahnungen wird behauptet, die B1 Recordings GmbH sei Inhaberin exklusiver Rechte an der Tonaufnahme „Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro“. Diese Annahme basiert lediglich auf der Benennung als Rechteinhaberin auf Plattformen wie Amazon, Apple und Spotify. Es wird jedoch nicht klar, ob die Exklusivität dieser Rechte ausreichend belegt ist.
Außerdem werden hohe Forderungen gestellt: 1.500 Euro Schadenersatz, Rechtsverfolgungskosten von über 1.200 Euro sowie Ermittlungskosten von 148,75 Euro. Aus unserer Sicht sind diese Beträge hinterfragbar.
Nicht vollständig nachvollziehbare Forderungen in IPPC LAW Abmahnungen für die B1 Recordings GmbH
Mehrere Punkte in den Abmahnungen werfen Fragen auf:
- Schadenersatz und Lizenzkette: Die Höhe des geforderten Schadenersatzes wirkt überzogen. Es ist fraglich, ob der Schaden in dieser Höhe tatsächlich entstanden ist.
- Rechtsverfolgungskosten: Die Höhe der Anwaltskosten scheint unverhältnismäßig hoch zu sein. Es gibt Zweifel daran, dass diese Kosten in der genannten Höhe tatsächlich angemessen sind.
- Ermittlungskosten: Auch die Höhe der Ermittlungskosten wirkt nicht nachvollziehbar.
Sie sollten daher nicht unüberlegt Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten.
Wer kann Ansprüche aus Urheberrecht geltend machen?
Grundsätzlich sind nur bestimmte Personen berechtigt, Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend zu machen. Hierzu zählen zum Beispiel:
Urheber: Der Urheber ist die Person, die das Werk geschaffen hat. In unserem Fall wäre dies der Künstler oder Produzent, der das Musikstück „Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro“ erschaffen hat.
Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte: In vielen Fällen übertragen Urheber ihre Rechte an Dritte, beispielsweise an Labels oder Verlage. Diese Dritten können dann exklusiv über die Verwertung des Werkes bestimmen und damit auch Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend machen. Allerdings müssen diese Rechte klar und eindeutig nachgewiesen werden, einschließlich einer lückenlosen Lizenzkette.
Nur wenn nachgewiesen ist, dass die abmahnende Partei tatsächlich Inhaberin dieser Rechte ist, kann sie rechtmäßig Schadenersatz, Unterlassung oder andere Ansprüche fordern. Gerade in Abmahnungen ist es daher wichtig zu prüfen, ob die angeblich exklusiven Rechte tatsächlich bestehen und korrekt dargelegt wurden.
Wir unterstützen Sie bei Abmahnungen der IPPC LAW für die B1 Recordings GmbH!
Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, solche Abmahnungen gründlich zu prüfen und Betroffenen zu helfen. Sollten Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, sind Sie nicht allein! Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Kontaktieren Sie uns noch heute – gemeinsam finden wir den richtigen Weg, um auf die Abmahnung angemessen zu reagieren!
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