Urheberrecht | WVG Medien GmbH | Sasse & Partner Rechtsanwälte | Abmahnung

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Achtung: Bitte beachten Sie, dass der Beitrag lediglich der allgemeinen Information dient. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zur vorliegenden Abmahnung

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Abmahnschreiben von Sasse & Partner Rechtsanwälte vor, in welchem diese angeben, im Auftrag der WVG Medien GmbH zu handeln. Mit der Abmahnung wird der Abgemahnten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung bezüglich des Werks „The Walking Dead – Staffel 6, Folge 8“ begangen zu haben. Unter Fristsetzung wird die Abgemahnte dazu aufgefordert, Schadenersatz zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben.

II. Was Sie zu Unterlassungserklärungen unabhängig von I. wissen sollten!

Achtung! Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie unter Umständen sehr viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie mögliche Strafzahlungen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich vorerst die Hinzuziehung eines auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwalts, damit dieser prüft, ob eine Unterlassungserklärung umgangen werden kann.

III. Woraus ergibt sich die Sicherheit für die Softwarefirmen, dass ein bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk heruntergeladen wurde?

Jeder Datei lässt sich ein sogenannter Hashwert zuordnen. Dieser funktioniert, wie ein Fingerabdruck. Dadurch kann die Datei getrennt vom Namen zugeordnet werden (LG Hamburg vom 05.03.2010, Az.: 308 0 691/09).

Allerdings berechtigt die Ermittlung des Hashwertes noch nicht zu einer Abmahnung. Der Hashwert funktioniert eher wie ein Wegweiser, der aufzeigt, wo sich die Werkdatei befindet (AG München vom 15.03.2013, Az.: 111 C 13236/12).

Mehr unter https://www.aid24.de/anwalt-gegen-abmahnung

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