Urheberrechtliche Abmahnung: CBH RAe i. A. d. Motion E-Services GmbH wg. unberechtigter Bildverwendung „Schmuddelwedda“

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Im Auftrag der Motion E-Services GmbH mahnen die CBH Rechtsanwälte wegen der angeblichen unberechtigten Verwendung von Produktfotografien ab.

Die Motion E-Services GmbH ist dem Wortlaut der Abmahnung zufolge Teil einer Unternehmensgruppe für Bekleidung und fertigt Fotografien für die angebotenen Bekleidungsartikel an. Diese Fotografien würden in erster Linie an Drittunternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, für ein Verkaufsangebot auf eBay eines Bekleidungsstücks der Marke „Schmuddelwedda“ ohne Lizenz eine Fotografie verwendet zu haben, deren exklusive Nutzungsrechte der Motion E-Services GmbH zustünden. Durch dieses Verhalten soll der Abgemahnte die Urheberrechte der Motion E-Services GmbH verletzt haben. Über einen ähnlichen Fall haben wir in der Vergangenheit bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-cbh-rechtsanwaelte-i-a-v-der-motion-e-services-gmbh-unberechtigte-verwendung-urheberrechtlich-geschuetzter-lichtbilder_186624.html

Die CBH Rechtsanwälte stellen aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzung mehrere Forderungen in der Abmahnung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung über Art und Umfang der Verkaufstätigkeit
  • Schadensersatz (genaue Berechnung soll erst nach Auskunftserteilung erfolgen)
  • Zahlung von Testkaufkosten i. H. v. 109,09 €
  • Zahlung der Abmahnkosten (genaue Berechnung auch erst nach Auskunftserteilung)

Der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Zukünftige Kosten sind in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen!

Unserer Erfahrung nach unterschätzen einige Abgemahnte die Abmahnung. Auch wenn in der Abmahnung möglicherweise noch keine hohen Kosten berechnet werden - wie in diesem Fall zunächst „nur“ 109,09 € -, heißt das nicht, dass in der Zukunft keine weiteren Kosten folgen werden. Wie auch in der Abmahnung der CBH Rechtsanwälte angekündigt, folgen Schadensersatzforderungen erst nach Auskunftserteilung. In einem anderen Fall hat die Kanzlei CBH den Streitwert pro Urheberrechtsverletzung auf 4.000,00 € bis 6.000,00 € angesetzt. Was für Gesamtbeträge herauskommen können, wenn es um mehrere Urheberrechtsverletzungen geht, kann man sich leicht ausrechnen.

Wie verhalte ich mich bei Erhalt einer Abmahnung richtig?

Wichtig ist, dass Sie zeitnah aktiv werden, um gesetzte Fristen zu wahren und ein bei Nichtreaktion mögliches Gerichtsverfahren zu vermeiden. Allerdings ist es anzuraten, zunächst genau überprüfen zu lassen, ob gestellte Forderungen dem Grunde nach und im genannten Umfang überhaupt bestehen. Grundsätzlich ist es nie ratsam, vorformulierte Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Eine Unterlassungserklärung ist kaum rückgängig zu machen, weshalb sehr genau überprüft werden sollte, wie diese im Detail formuliert ist. Es empfiehlt sich daher, sich nach Erhalt einer Abmahnung unmittelbar an einen fachkundigen Anwalt zu wenden, um mögliche zukünftige Kosten und Risiken frühzeitig einzugrenzen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Abmahnung haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Wir beraten bundesweit mit unseren Fach- und Rechtsanwälten für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie IT-Recht rund ums Thema Abmahnungen. Sie können uns gerne für ein unverbindliches erstes Gespräch kontaktieren

  • Unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405
  • Via E-Mail an hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Oder die untenstehende Funktion „Nachricht senden“ hier auf anwalt.de (hier bitte auch in der Nachricht an uns nochmal Ihre Telnr. Angeben, vielen Dank!)

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