Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Tauschbörse

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Uns liegen wieder vermehrt urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer (www.waldorf-frommer.de) vor. Vorwurf der urheberrechtlichen Abmahnungen ist die angeblich illegal öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Filmwerken. Dabei soll die Verletzung auf einer Internettauschbörse wie „Popcorn Time“ begangen worden sein. Speziell bei Popcorn Time wird Nutzern der Anschein erweckt, sie nutzen einen Streamingdienst. In Wirklichkeit handelt es sich auch hier um eine Filesharing-Software, die im Hintergrund Teile des Films „weiter verbreitet“.

In der Abmahnung fordert die Kanzlei neben einem Unterlassungsanspruch Schadenersatz in Höhe von insgesamt 915,00 €. Beinhaltet sind dabei Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten des Internetanschlusses. Die Fristen werden dabei sehr kurz gehalten.

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Ignorieren Sie das Schreiben nicht – dies könnte ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Haben Sie aber auch keine Scheu sich gegen solche Vorwürfe zu wehren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein rechtliches Vorgehen äußerst erfolgversprechend sein kann. Ob Ansprüche wirklich bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden.

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