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Urlaubsgeld - was Sie wissen und beachten müssen!

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Urlaubsgeld - was Sie wissen und beachten müssen!

Ist das Urlaubsgeld gesetzlich geregelt?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld haben Arbeitnehmer nicht. Doch wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld? Wurde die Zahlung von Urlaubsgeld allerdings im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt, besteht der Anspruch.

Darüber hinaus gilt auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz: Zahlt der Arbeitgeber bestimmten Arbeitnehmern Urlaubsgeld nach allgeneinen Grundsätzen, muss er es auch allen anderen Mitarbeitern zahlen. Nur unter Vorliegen eines zulässigen Grundes können Arbeitgeber von diesem Grundsatz abweichen.

Ist Urlaubsgeld gleichzusetzen mit Urlaubsentgelt?

Nein, denn Urlaubsentgelt ist die Gehaltsfortzahlung während des Arbeitnehmerurlaubs. Der Anspruch auf diese Entgeltart ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verankert, ebenso wie die Höhe, Berechnung und Auszahlungsmöglichkeiten (§ 11 BUrlG).

Muss Urlaubsgeld versteuert werden?

Ja, und zwar als sonstiger Bezug. Die Versteuerung erfolgt nach der Jahrestabelle mit einem besonderen Berechnungsschema. Die Lohnsteuer für den Jahresarbeitslohn wird ohne das Urlaubsgeld und für den Jahresarbeitslohn inklusive des sonstigen Bezugs berechnet. Aus der Differenz ergibt sich der Betrag für die Lohnsteuer des sonstigen Bezugs.

Ist das Urlaubsgeld während der Elternzeit beitragsfrei?

Ja und nein, entscheidend ist, ob während der Elternzeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird oder nicht. Während der Elternzeit darf ein Arbeitnehmer maximal 30 Wochenstunden pro Monat arbeiten. Liegt eine solche versicherungspflichtige Beschäftigung vor, wird das Urlaubsgeld für die Beitragsberechnung dem Auszahlungsmonat zugeordnet.

Übt der Arbeitnehmer während der Elternzeit keine Erwerbstätigkeit aus, wird das Urlaubsgeld dem Monat des letzten Entgeltabrechnungszeitraums zugeordnet. Das Urlaubsgeld ist nur beitragsfrei, wenn der Zeitraum nicht im selben Kalenderjahr liegt.

Kann der Arbeitgeber die Rückzahlung des Urlaubsgeldes verlangen?

Ja und nein, denn es kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen kann der Anspruch auf Urlaubsgeld im Rahmen einer Ausschlussfrist, eines Verzichts, einer Verwirkung oder durch Verjährung begrenzt werden. Ebenso kann schriftlich vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Kündigung das kürzlich erhaltene Urlaubsgeld zurückzahlen muss. 

Foto(s): ©Pixabay/Engin_Akyurt

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