Urteil mit Signalwirkung für alle Vereine?

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Handballtrainer ist abhängig beschäftigt – Handballverein muss 20.000€ an Sozialbeiträge nachzahlen (Urteil des SG Heilbronn vom 27. September 2016 – Az.: S 11 R 3919/1)

Das wird vielen (Handball-)Vereinen gar nicht schmecken. Das Sozialgericht Heilbronn hat der Deutschen Rentenversicherung recht gegeben und einen Handballverein verurteilt, für seine Handballtrainer der 1. Herren- und Damenmannschaft Sozialversicherungsbeiträge in erheblicher Höhe nachzuzahlen.

Urteilsbegründung

Der Trainer der ersten Herrenmannschaft verdiente monatlich knapp 3.500€ und war vertraglich auf „selbstständiger Basis“ tätig. Dies sah das Gericht anders und nahm eine abhängige Beschäftigung wie ein Arbeitnehmer an.

Achtung und jetzt die Begründung:

Beide Trainer seien in den Vereinsbetrieb eingegliedert gewesen und hätten kein unternehmerisches Risiko getragen. Sie hätten weder eigenes Kapital noch nennenswert eigene Betriebsmittel eingesetzt. Die notwendigen Arbeitsmittel (wie Bälle, Leibchen, Trikots etc.) stellte der Verein. Es bestanden Vorgaben zu Trainingszeiten sowie zu Spieltagen. Beide Trainer hätten auch keinen bestimmten „Erfolg“ geschuldet, sondern es war vereinbart, dass der Verein das Honorar auch zahlt, wenn der Trainer z. B. an einem Training verhindert ist.

Diese Begründung kann wohl für nahezu jeden Trainer gleich in welchem Bereich herhalten. Der Vorstand des Vereins wird sich in den Hintern beißen. Möglich ist nämlich sogar, dass ein Strafverfahren droht (oder bereits parallel lief). Denn das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen stellt eine Straftat dar (§ 266a StGB). Für professionell aufgestellte Vereine ist es daher immens wichtig, die „richtigen“ Regelungen mit ihren Trainern zu treffen, damit die Merkmale einer Selbstständigkeit überwiegen und es nicht zu einem solch katastrophalen Urteil kommt.

Kanzlei Gemmerich

Die Kanzlei Gemmerich hat in diesem Bereich eine besondere Expertise und berät sie gerne sowohl präventiv als auch in einem bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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