US-Behörde verlangt Kündigung – Ist das möglich?

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Das LAG Hessen hatte einen Fall zur Entscheidung vorliegen (18 Sa 1498/15 – derzeit nur Pressemitteilung) in dem die Rechtsvorstellung eines ausländischen Unternehmens sich nicht mit unserem Kündigungsschutzgesetz vertrug und das Vorhaben einer US-amerikanischen Finanzbehörde schließlich zu scheitern droht.

Was war der Grund dafür?

Einige Mitarbeiter einer Bankfiliale in einer deutschen Großstadt waren in ein Zahlungsverschleierungsdelikt verstrickt. Die Zahlungen waren durch die Filiale in New York ausgeführt worden. Durch die Verschleierung war nicht mehr nachprüfbar, ob die Vorschriften des Handelsembargos gegen den Iran eingehalten wurden.

Die Finanzaufsicht der USA verhängte Strafzahlungen gegen die Bank und sprach die Forderung aus, Mitarbeiter zu entlassen. Das soll evtl. Wiederholungstäter abschrecken. Als Voraussetzung dafür – so die Behörde – müsse diese Maßnahme mit der deutschen Rechtsprechung korrespondieren.

Die deutsche Bankfiliale kündigte den betreffenden Mitarbeitern. Diese klagten und bekamen in zwei Instanzen Recht.

Da Revision zugelassen ist, bleibt abzuwarten, wie das BAG urteilt, falls die Bank als Beklagte in Revision geht.

Das LAG führte zur Begründung aus:

Im vorliegenden Fall kommt als Kündigungsgrund nur die Druckkündigung in Frage. Hierfür fehlen gemäß unserer Rechtsprechung die Voraussetzungen.

Voraussetzungen für Druckkündigungen sind:

Wenn vom Arbeitgeber von Dritten (andere Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Banken etc.) verlangt wird, dass er einem bestimmten Arbeitnehmer kündigt

Weigert er sich wird er mit Sanktionen bedroht, die ihm erhebliche Nachteile bringen würden. Z. B.: Verweigerung der Zusammenarbeit mit einzelnen Arbeitnehmern, Entzug von Aufträgen, Androhung der Kündigung der drohenden Mitarbeiter etc.)

Dem Arbeitgeber müssten die Vernichtung seiner Existenz oder zumindest ein schwerer wirtschaftlicher Schaden drohen.

Die Bank hatte sich jedoch vertraglich gegenüber der Behörde verpflichtet, die Mitarbeiter nicht in einem bestimmten Bereich einzusetzen, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung fortbestehe.

Für meine Begriffe hätte allein der Sachverhalt, dass Bankmitarbeiter Zahlungen verschleiern, schon als Kündigungsgrund genügt. Vielleicht hat man den Nachweis, der auch die Gerichte überzeugt hätte, nicht erbringen können.


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