USTID-Nr.de, Deutsches Firmenregister, DR Verwaltung AG - Achtung Abo-Fallen

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Das sog. Deutsche Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. USt-Nr. versendet behördlich aussehende Schreiben, die in Wahrheit eine Abofalle darstellen.

Die DR Verwaltung AG, Potsdamer Pl. 2, 53119 Bonn, vertreten durch den Vorstand, versendet behördlich aussehende Schreiben mit bereits bestehenden und öffentlich zugänglichen voreingetragenen Daten der Adressaten. Der Adressat wird mit behördlich dargestellten Allgemeinplätzen zu Angaben von Steuernummern auf Rechnungen davon abgelenkt, eigentlich einen Eintrag in ein Branchenbuchverzeichnis zu beauftragen. Dieser Vertrag läuft mindestens 2 Jahre und kostet den Adressaten brutto 949,67 EUR.
Obgleich es sich um Werbung handelt, ist diese nicht als bunter Flyer aufgemacht, sondern wirkt wie ein amtliches Schreiben.

Am 26.07.2012 entschied der BGH, dass eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB) - Urteil vom 26. Juli 2012 - VII ZR 262/11 (Vorinstanzen: AG Recklinghausen - Urteil vom 24. Mai 2011 - 13 C 91/11, LG Bochum - Urteil vom 15. November 2011 - 11 S 100/11).

Weiterhin sind Gewerbetreibende auch nicht weniger schutzwürdig als Verbraucher, weil diese regelmäßig mit belästigender Werbung per Brief, Fax oder Mail konfrontiert werden und die Tagespost zügig nach geschäftlicher Relevanz sortieren müssen.

Mit Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10 wertete das Landgericht Hamburg auch in 2. Instanz das Versenden von irreführenden Formularen für Internet-Branchenbuchverzeichnisse als Betrug und stellte zudem fest, dass derartige Verträge nichtig seien und der dortige Versender zum Schadensersatz verpflichtet sei.

Wer wegen eines versehentlich unterschriebenen Formulars eine Rechnung bekommen hat, sollte sofort alle rechtlich relevanten Erklärungen abgeben, um seine fehlerhafte Willenserklärung rückwirkend zu beseitigen.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein. 


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