UWG: Abmahnung der Kanzlei „absengeranwaelte“ für die Fa. Keystore4U

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Uns liegt eine Abmahnung vor, welche die Kanzlei absengeranwaelte aus Wuppertal für Herrn Stanislav M., der unter der geschäftlichen Bezeichnung „Keystore4U“ handelt, ausgesprochen hat.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, ein indiziertes Computerspiel auf eBay angeboten und verkauft zu haben. Konkret geht es um das Spiel „F.E.A.R. 2“ in der UK-Version, deren Aufnahme in den Index im Bundesanzeiger vom 30.04.2013 bekannt gemacht worden sei. Mit der vorgeworfenen Handlung soll ein Verstoß gegen die §§ 3 Abs. 1, 3a, 4 UWG i. V. m. den §§ 15 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 JuSchG verwirklicht worden sein.

§ 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG lautet: „Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht…

Nr. 6: öffentlich an einem Ort, der Kindern und Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden“.

Beigefügt ist der Abmahnung der Entwurf eines Unterwerfungsversprechens. Die Kosten der Abmahnung werden aus einem Streitwert von 25.000 EUR gefordert (entspr. Anwaltsgebühren i. H. v. 1.044,00 EUR ohne MwSt.).

Selbstverständlich sollte eine Abmahnung nicht ignoriert werden. Angesichts der drohenden 30-jährigen strafbewehrten Bindung, der hohen Streitwerte und des Risikos weiterer kostenpflichtiger Abmahnungen, sollte hier zeitnah fachkundiger Rechtsbeistand aufgesucht werden. Soll ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, ist hier genau auf den Inhalt des Versprechens zu achten. Oft sind die beigelegten Entwürfe zu weitgehend oder auslegungsbedürftig, was zukünftig weiteren Streit bedeuten könnte.

Darüber hinaus ist das Vorliegen unlauteren Verhaltens oft Indiz für weitere Probleme innerhalb des geschäftlichen Auftritts, sodass über eine (erneute) Absicherung des Angebots nachgedacht werden sollte.

Wie meist, gilt auch bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, dass die Angelegenheiten bei Nichthandeln teurer zu werden drohen. Eine Reaktion innerhalb der gesetzten – meist kurzen – Fristen ist daher dringend anzuraten.

Erfahrung im Wettbewerbsrecht – Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven, Rechtsanwälte & Fachanwälte

Sofern Sie eine Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage im Wettbewerbsrecht erhalten haben oder sich vorab wettbewerbsrechtlich absichern lassen möchten, um solche Schreiben gar nicht erst zu erhalten, können Sie sich gerne telefonisch oder via E-Mail für eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Ersteinschätzung an uns wenden. Als auf das Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei beraten und vertreten wir bundesweit


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