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Vattenfall vs. Deutschland – Schiedsgericht verhandelt über Folgen des Atomausstiegs

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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4,7 Milliarden Euro will der schwedische Energiekonzern Vattenfall von Deutschland wegen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs. Die deutschen Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel, die Vattenfall betreibt, wurden bereits kurz nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima vom Netz genommen. Verhandelt wird die Klage allerdings nicht in Deutschland, sondern in der US-Hauptstadt Washington durch ein internationales Schiedsgericht.

Warum wird der Fall in den USA verhandelt?

Vattenfall habe zuvor noch hohe Beträge in die Kernkraftwerke gesteckt. Diese Investitionen zahlten sich wegen des unerwarteten Atomausstiegs nicht mehr aus.

Vattenfall stützt seinen Entschädigungsanspruch dabei auf den Energiecharta-Vertrag (ECT). Der ECT ist ein für den Energiesektor zwischen 49 Staaten – darunter Deutschland und Schweden – im Jahr 1994 geschlossenes Abkommen. Dieses sieht unter anderem vor, dass Investoren dem internationalen Schiedsgericht ICSID mit Sitz in Washington Streitigkeiten vorlegen. Die dafür notwendige Voraussetzung, dass das Herkunftsland des Investors – hier Schweden – sowie das am Streit beteiligte Land – hier Deutschland – Vertragsparteien des ICSID-Übereinkommens sind, ist erfüllt.

Die Abkürzung ICSID steht dabei für International Centre for the Settlement of Investment Disputes bzw. Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten. Organisatorisch gehört das ICSID zur Weltbank, die ihren Hauptsitz ebenfalls in Washington hat.

Auf welcher Grundlage geht Vattenfall gegen Deutschland vor?

Die Energiecharta beinhaltet u. a. Regeln zum Investitionsschutz. So verpflichtet die Energiecharta die Staaten, für eine faire und gerechte Behandlung der Investitionen von Investoren anderer Vertragsparteien zu sorgen (Art. 10 ECT). Diese als „fair and equitable treatment“ bezeichnete Verpflichtung findet sich auch in anderen internationalen Verträgen. Wie viele völkerrechtliche Anspruchsgrundlagen ist sie sehr allgemein gehalten.

Die derzeitige Schiedsgerichtspraxis stellt an eine faire und gerechte Behandlung allerdings keine allzu hohen Anforderungen. Staatliches Handeln muss danach ein Mindestmaß an rechtssicherem und berechenbarem Handeln erfüllen. Mit Blick darauf setzt Vattenfall daher insbesondere darauf, den Atomausstieg als unberechenbar darzustellen.

Vattenfall dürfte seine Klage zudem auf Art. 13 ECT stützen, der vor Enteignung schützen soll und ggf. eine Entschädigung vorsieht. Bei einer Enteignung sieht das Völkerrecht eine volle Entschädigung vor – d. h. zu ersetzen ist der Marktwert des enteigneten Unternehmens samt seiner Renditeaussichten. Auf diese Weise ergeben sich hohe Schadensersatzbeträge.

Allerdings kommt es auch hier darauf an, ob überhaupt eine Enteignung vorliegt. Schließlich ist Vattenfall nach wie vor an den Kraftwerken beteiligt. Es handelt sich um keine Verstaatlichung wie im Fall von Projekten des US-Ölkonzerns Exxon im Jahr 2007 durch das Land Venezuela. Das ICSID, das als Schiedsgericht nun auch das Vattenfall-Verfahren verhandelt, hatte Venezuela deshalb 2014 zur Zahlung von 1,6 Milliarden Dollar verurteilt.

Dennoch ist zurzeit offen, ob Vattenfall möglicherweise Erfolg haben wird. Das Verfahren steht erst am Anfang. Eine Entscheidung wird Mitte 2017 erwartet. In der ersten Verhandlung hat der Schiedsrichter jedoch die Frage aufgeworfen, warum die deutsche Regierung ihre Atompolitik angesichts aktueller Ereignisse nicht ändern darf.

Was hat der Fall mit TTIP zu tun?

Grundsätzlich sind Investitionsschutzabkommen nichts Ungewöhnliches. Laut der Website des Bundeswirtschaftsministeriums bestehen derzeit mit 129 Staaten entsprechende Abkommen. Weltweit haben Staaten ca. 2500 solche Abkommen geschlossen. Besonders in Ländern ohne unabhängige Justiz schaffen sie das für Investitionen notwendige Vertrauen.

Auch das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP enthält Investitionsschutzregelungen, die die Verhandlung von Streitfällen vor Schiedsgerichten vorsehen. Im Vergleich zu den vielen bilateralen Investitionsschutzabkommen handelt es sich bei TTIP allerdings um ein völkerrechtliches Schwergewicht, dessen Regeln 800 Millionen Menschen in den USA und Europa betreffen.

Die vorgesehene Verhandlung vor Schiedsgerichten ruft dabei neben den Regeln zum Marktzugang am meisten Kritik an TTIP hervor. Dessen Gegner befürchten dadurch den Verlust staatlicher Souveränität und das Entstehen einer Paralleljustiz mit intransparenten Verfahren und hohen Prozesskosten. Deshalb wird das Vattenfall-Verfahren im Verlauf der TTIP-Verhandlungen weiter im Fokus stehen.

Bemängelt wird zudem die fehlende Transparenz solcher Verhandlungen. So ist bereits die Zahl der geführten Schiedsverfahren unklar. Diese finden zudem regelmäßig hinter verschlossenen Türen statt. Um dem zu begegnen, haben sich Vattenfall und Deutschland darauf verständigt, Aufnahmen der mündlichen Verhandlungen im Netz zugänglich zu machen. Die Ausstrahlung erfolgt jedoch um vier Stunden verzögert, damit sensible Informationen gegebenenfalls doch nicht an die Öffentlichkeit gelangen.

(ICSID, Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany, Case No.: ARB/12/12)

(GUE)

 

Foto(s): ©Fotolia.com

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